16. August 2025 in Spirituelles
Der heilige Konvertit, Kardinal und künftige Kirchenlehrer John Henry Newman wandte sich gegen eine verhängnisvolle Verwechslung: Recht des Gewissens oder Recht des eigenen Willens?
Birmingham (kath.net/pl) Jogn Henry Newman wendet sich gegen eine verhängnisvolle Verwechslung: „Das ist heutigentags die landläufige, die volkstümliche Vorstellung vom Gewissen: wenn Leute für die Rechte des Gewissens eintreten, so meinen sie keineswegs die Rechte des Schöpfers noch die Pflicht des Geschöpfes …, sondern das Recht, nach ihrem Urteil, nach ihrer Laune zu denken, zu reden und zu schreiben, ohne dabei an Gott zu denken. …
Das Gewissen hat Rechte, weil es Pflichten hat; aber in diesem Zeitalter, bei einem großen Teil des Publikums, ist es das eigentliche Recht, die eigentliche Freiheit des Gewissens, sich vom Gewissen zu dispensieren, einen Gesetzgeber und Richter zu ignorieren. … Das Gewissen ist ein strenger Mahner: aber in diesem Jahrhundert hat eine täuschende Nachahmung seine Stelle eingenommen, welche den verflossenen 18 Jahrhunderten unbekannt war: es ist das Recht des eigenen Willens.“
Zitiert nach Ida Friederike Görres: Der Geopferte. Ein anderer Blick auf John Henry Newman, Vallendar 2004, 252f.
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