
17. November 2025 in Aktuelles
Leo XIV. soll beschlossen haben, Bischöfen, die dies beantragen, Lockerungen für die Feier der bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil üblichen Tridentinischen Messe zu ermöglichen.
Mailand (kath.net/KAP/red) Weitreichende Ausnahmegenehmigungen von der Einschränkung der Feier der sogenannten "Alten Messe" in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus stellen internationale Medienberichte in Aussicht. Wie die italienische Zeitung "Il Giornale" mit Verweis auf britische Quellen am Sonntag berichtete, soll Papst Leo XIV. beschlossen haben, Bischöfen, die dies beantragen, Lockerungen für die Feier der Tridentinischen Messe zu genehmigen. Papst Leo hebe zwar das Motu proprio "Traditionis custodes" seines Vorgängers Franziskus vom Juli 2021 nicht auf, versuche aber mit weitreichenden Ausnahmegenehmigungen die Kirche zu einen, heißt es.
Die britische Zeitung "The Spectator" habe übereinstimmend mit nicht genannten britischen Quellen von "Il Giornale" berichtet, dass Papst Leo jedem Bischof in England und Wales, der dies beantragt, eine Erlaubnis zur Feier der Alten Messe gewähren werde. Darüber habe der Apostolische Nuntius Erzbischof Miguel Maury die Bischöfe während ihrer jüngsten Herbstvollversammlung informiert.
Die italienische Zeitung prognostiziert, diese päpstliche Entscheidung werde sich höchstwahrscheinlich nicht auf die britischen Diözesen beschränken, sondern auch im Rest der Welt zur Norm werden. Papst Benedikt XVI. (2005-2013) hatte 2007 mit dem Erlass "Summorum Pontificum" erlaubt, dass wieder öfter Gottesdienste in jenem Ritus gefeiert werden dürfen, der in der katholischen Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) schrittweise durch eine erneuerte Liturgie ersetzt worden war.
Diese Zugeständnisse nahm Papst Franziskus 2021 mit "Traditionis custodes" weitgehend zurück. Er setzte engere Regeln für die alte Form der Liturgie und legte die in der Liturgiereform nach dem Zweiten Vaticanum etablierte "ordentliche Form" der Messe als "einzige Ausdrucksweise" des Römischen Messritus fest. Die Entscheidung von Franziskus ist gerade in sehr konservativen Kreisen in der katholischen Kirche stark umstritten.
Der außerordentliche Ritus darf seitdem nur noch mit Erlaubnis des Ortsbischofs gefeiert werden. Der Bischof allein darf auch Orte, Zeiten und Priester bestimmen, die mit Gläubigen die Eucharistiefeier nach dem alten Ritus feiern wollen.
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