
22. November 2025 in Weltkirche
Papst Franziskus hat im März erstmals eine Ordensfrau zur Chefin des Vatikanstaats gemacht und dabei die geltende Verfassung umgangen - Nun hat Leo XIV. das vatikanische Grundgesetz im Sinne seines Vorgängers geändert.
Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Päpstliche Bestätigung für die erste Regierungschefin des Vatikanstaats: Die Leitung des Kirchenstaats ist ab sofort von Rechts wegen nicht mehr einem Kardinal vorbehalten. Auch ein "anderes vom Papst ernanntes Mitglied" kann der Kommission vorstehen, die den Zwergstaat leitet.
Eine entsprechende Verfassungsänderung des "vatikanischen Grundgesetzes" durch Papst Leo XIV. teilte das vatikanische Presseamt am Freitag mit. Sie erfolgte in Form eines "Motu Proprio", also eines vom Papst aus eigener Machtvollkommenheit beschlossenen Gesetzes.
Entscheidung von Papst Franziskus bestätigt
Bisher war der Artikel so formuliert, dass der Präsident der Kommission in jedem Fall ein Kardinal sein musste. Dies hatte Papst Franziskus (2013-2025) außer Acht gelassen, als er am 1. März die Ordensfrau Raffaela Petrini als erste Person ohne Kardinalsrang ins Präsidentenamt des Vatikanstaats beförderte.
Im Vatikanstaat haben der Papst und die Zentralverwaltung der katholischen Kirche ihren Sitz. Die aus Kardinälen und anderen Mitgliedern bestehende Kommission ist für die Gesetzgebung und Regierung des "Staates der Vatikanstadt" zuständig und untersteht unmittelbar dem Papst.
Artikel 8.1 des vatikanischen Grundgesetzes lautet nun: "Die Kommission für den Vatikanstaat besteht aus Kardinälen und anderen Mitgliedern, unter ihnen der Präsident, die vom Papst für fünf Jahre ernannt werden."
Leo: "Gereifte Lösungen konsolidieren"
Zur Begründung der Verfassungsänderung schreibt Papst Leo im jetzt veröffentlichten Motu Proprio, die Regierung des Vatikanstaates geschehe in einer geteilten Verantwortung. Deshalb sei es geboten, "einige Lösungen zu konsolidieren, die bisher gereift sind, um den Anforderungen an die Governance zu genügen, die immer komplexer und dringlicher werden".
Die Verfassungsänderung wurde laut Presseamt am Mittwoch (19. November) vom Papst unterschrieben. Sie trat mit ihrer Veröffentlichung zwei Tage später in Kraft.
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