
3. Februar 2026 in Österreich
Seit 2022-2023 warten Gläubige aus der Diözese Linz auf die Beantwortung von Einsprüchen. Doch aus Rom gibt es keine Antworten. Jetzt wird eine Säumnisklage überlegt
Linz (kath.net) Ignoriert Rom die Einsprüche gegen die Pfarraufhebungen in der Diözese Linz oder ist der Vatikan aufgrund der schieren Masse an Eingaben schlichtweg überfordert? Fakt ist, dass es in der Diözese Linz in den vergangenen zwei bis drei Jahren hunderte Einsprüche gegen die umstrittenen Pfarrauflösungen gab. Sogar gegen die Aufhebung der eigenen "bischöflichen" Dompfarre in Linz wehrten sich Gläubige juristisch.
Besonders massiv war der Widerstand im vergangenen Herbst gegen die Auflösung der bei Gläubigen sehr beliebten Herz-Jesu-Pfarre in Linz: Über 80 Personen legten Einspruch ein und wandten sich sowohl an den Diözesanbischof als auch über die Nuntiatur direkt nach Rom. Der Bischof von Linz schien angesichts der Flut an Schreiben vor Weihnachten so überfordert, dass er auf die Einsprüche nur noch mit einer Sammelantwort reagieren konnte.
Obwohl die ersten Einsprüche gegen Pfarrauflösungen in der Diözese Linz bereits aus den Jahren 2022 und 2023 datieren, steht eine Entscheidung aus Rom noch immer aus. Ein Pfarrer der Diözese, der namentlich nicht genannt werden möchte, kritisierte gegenüber kath.net die lange Wartezeiten: „Es ist ein Skandal, dass die Einsprüche in Rom nicht beantwortet werden.“ Inzwischen wird unter den Betroffenen sogar die Möglichkeit einer Säumnisklage in Rom geprüft.
Im Kirchenrecht ist der Einspruch beim Vatikan gegen die Auflösung einer Pfarrei als verbrieftes Recht der Gläubigen verankert. Ein solches Verfahren – im Fachjargon „hierarchischer Rekurs“ bei der Kleruskongregation genannt – kann jedoch durchaus mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Dass dieser Weg erfolgreich sein kann, bewiesen Gläubige vor einigen Jahren im Bistum Trier: Dort wollte Bischof Stephan Ackermann hunderte kleine Pfarreien zu wenigen „Pfarreien der Zukunft“ verschmelzen. Rom stoppte das Vorhaben nach zahlreichen Protesten mit der Begründung, dass eine Pfarrei keine bloße Verwaltungseinheit, sondern eine „Gemeinschaft von Gläubigen“ sei. Eine Fusion dürfe die Identität dieser Gemeinschaft nicht einfach auslöschen.
© 2026 www.kath.net