Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!

26. März 2026 in Aktuelles


Finnisches Höchstgericht verurteilt christliche Politikerin Päivi Räsänen wegen „Hassrede“. Ihr "Verbrechen": Sie hat sich eine christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik vertreten.


Helsinki (kath.net/gem/rn) In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Finnlands heute die Parlamentsabgeordnete und ehemalige Innenministerin Päivi Räsänen der „Hassrede“ schuldig gesprochen. Grund für die strafrechtliche Verurteilung ist eine über 20 Jahre alte kirchliche Broschüre, in der sie ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik dargelegt hatte.

Nachdem Räsänen in zwei Vorinstanzen jeweils einstimmig freigesprochen worden war, hob das Höchstgericht das Urteil in einem von drei Anklagepunkten teilweise auf.

Die zentralen Punkte des Urteils:

Schuldspruch wegen Broschüre: Räsänen und der lutherische Bischof Juhana Pohjola wurden verurteilt, weil sie die Broschüre aus dem Jahr 2004 (Titel: „Als Mann und Frau schuf Er sie“) weiterhin öffentlich zugänglich hielten. Das Gericht sah darin eine „Beleidigung einer Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung“.

Freispruch für Bibel-Tweet: Einstimmig bestätigt wurde hingegen der Freispruch bezüglich eines Tweets aus dem Jahr 2019. Darin hatte Räsänen die Leitung ihrer Kirche wegen der Unterstützung eines Pride-Events kritisiert und einen Bibelvers zitiert. Dies wertete das Gericht als geschützte Meinungsäußerung.

Strafmaß: Das Gericht verhängte Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Zudem wurde angeordnet, dass die betreffenden Passagen aus der Öffentlichkeit entfernt und „vernichtet“ werden müssen.

Reaktionen: „Schockiert über staatliche Zensur“

Päivi Räsänen, die von Beruf Ärztin und zwölffache Großmutter ist, zeigte sich tief enttäuscht: „Ich bin schockiert, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens.“ Sie kündigte an, rechtliche Schritte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu prüfen.

Paul Coleman, Direktor der Rechtschutzorganisation ADF International, die die Verteidigung koordinierte, bezeichnete das Urteil als „skandalöses Beispiel für staatliche Zensur“. Die Verurteilung wegen eines Textes, der Jahrzehnte vor dem entsprechenden Gesetz veröffentlicht wurde, habe eine „einschüchternde Wirkung“ auf die gesamte Gesellschaft.
Ein „moderner Ketzerprozess“

Der Fall erregte weltweit Aufsehen, da die Staatsanwaltschaft im Verfahren Kerninhalte der christlichen Theologie angriff. Die Anklägerin hatte argumentiert, man dürfe die Bibel zwar zitieren, doch Räsänens Interpretation der Verse sei kriminell. Kritiker sahen darin den Versuch des Staates, die Auslegung religiöser Schriften gerichtlich zu reglementieren.


© 2026 www.kath.net