
31. August 2026 in Kommentar
„Auf dem Spiel steht das, was die katholische Kirche zur katholischen Kirche macht: ein verbindliches, nicht verhandelbares Glaubensgut, gehütet von einem Lehramt, dessen Vorgaben für alle Gläubigen bindend sind.“ Von Brad Miner/The Catholic Thing
Washington DC (kath.net/The Catholic Thing – Mit freundlicher Erlaubnis/red) Die katholische Kirche hat sich stets von anderen christlichen Gemeinschaften durch den Anspruch unterschieden, im Besitz eines von den Aposteln überlieferten Glaubensschatzes zu sein und an diesen gebunden zu sein. Die Kirche stammt von Christus; sie erfindet ihr Lehramt – jene autoritative Anwendung des „depositum fidei“ (Glaubensschatzes) – weder neu, noch überarbeitet sie es oder lässt darüber abstimmen. Sie empfängt, bewahrt und weitergibt diesen alten Glauben. Die Lehre kann sich zwar in dem von John Henry Newman beschriebenen Sinne weiterentwickeln – an Klarheit und Anwendungsmöglichkeiten gewinnen, so wie aus einer Eichel eine Eiche wird –, doch sie kann nicht durch Mehrheitsstimmungen oder zeitgenössische Begeisterung neu ausgehandelt oder gar rückgängig gemacht werden.
Der Anspruch, die Wahrheit empfangen zu haben und sie zu bewahren, bildet die Daseinsberechtigung der Kirche und unterscheidet sie von einer bloßen freiwilligen religiösen Vereinigung. Doch die Synodalität führt – ungeachtet dessen, was ihre Befürworter suggerieren – einen Mechanismus ein, der diesen Anspruch auflösen kann: einen dauerhaften, unscharf definierten und partizipativen Prozess zur Erzeugung endloser, zeitgenössischer kirchlicher Konsense. Diese fungieren zunehmend als konkurrierende Autoritätsquellen neben – und aus Sicht der Neuerer sogar vor – dem feststehenden Glaubensschatz und dem zu dessen Schutz eingesetzten Lehramt.
Die Unschärfe, die wir bislang im synodalen Prozess erlebt haben, ist kein Zufall. Sie ist ein wesentliches Merkmal, kein Fehler im System. Selbst nach mehreren synodalen Versammlungen verfügt die Kirche noch immer über keine feste Definition von Synodalität – es gibt lediglich Beschreibungen eines „Stils“, eines „Prozesses“ oder eines „Instinkts“. Diese Unfähigkeit, Synodalität klar zu definieren, ist kein bloßes Versäumnis.
Dies erinnert an den ersten Wahlkampf von Barack Obama, dessen Agenda mit einem einzigen Wort definiert wurde: „Change“ (Wandel). Damals bedeutete es nichts Konkretes; ebenso wenig bedeutet „Gemeinsam unterwegs sein“ heute etwas Greifbares. Wo ist unser Fixpunkt?
Thomas von Aquin und andere – darunter frühe Kirchenväter und diverse Konzilien – haben der Kirche einen Fixpunkt sowie eine gemeinsame Fachsprache gegeben, die präzise genug ist, um die Entscheidung über alle echten Streitfragen zu ermöglichen. Die Synodalität hat dem nichts Gleichwertiges entgegenzusetzen. Das Verfahren beruht auf „individueller Unterscheidung“ und dem „Gespür der Gläubigen“ – Kategorien, die sich einer Falsifizierung entziehen: Was auch immer das versammelte Gremium beschließt, wird im Nachhinein so umgedeutet, als sei jeder neue Vorschlag genau das, was der Heilige Geist schon immer sagen wollte! Endlich, so heißt es, hören wir zu!
Doch ein Prozess ohne feste Korrekturkriterien ist keine geistliche Unterscheidung; es ist Konsensfindung, der man ein theologisches Vokabular übergestülpt hat – wie die Aufkleber, die meine Enkelkinder auf scheinbar alles pappen, sogar auf Opas Gesicht.
Die Geschichte zeigt, wohin das führen wird. Die Church of England ist das institutionelle Gegenstück, das dem am nächsten kommt, und sie demonstriert genau, wie sich dieser Prozess im Laufe der Zeit entwickelt: synodale Gremien, die Klerus und Laien in die Entscheidungsfindung einbeziehen; Autonomie der Provinzen unter einer lockeren Zentralgewalt; und eine stetige Abfolge von Veränderungen, die jeweils als bescheidene, „pastorale“ Zugeständnisse eingeführt werden – Wiederverheiratung nach Scheidung, Frauenordination, Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen, Billigung künstlicher Empfängnisverhütung, Unklarheit bei der Abtreibung. All dies verändert im Laufe der Zeit die anglikanische Lehre und spaltet die Einheit der Kirche.
Ganze anglikanische und episkopale Provinzen weigern sich mittlerweile, die Positionen der jeweils anderen Seite zur gleichgeschlechtlichen „Ehe“ und zur Frauenordination anzuerkennen. Die Amtseinführung von Sarah Mullally als Erzbischöfin von Canterbury hat ein Schisma innerhalb des Anglikanismus ausgelöst.
Doch es ist der Mechanismus – und nicht irgendeine einzelne Entscheidung –, der schon immer die eigentliche und fortwährende Gefahr darstellte und weiterhin darstellt.
Genau dieser Mechanismus ist jeder katholischen Ausprägung von Synodalität inhärent. Der deutsche Synodale Weg strebt einen dauerhaften Synodalen Rat an, der den Laien gemeinsam mit den Bischöfen Entscheidungsgewalt über Glaubenslehre und Disziplin übertragen würde. Rom ist direkt eingeschritten, um dies zu unterbinden, doch etliche deutsche Bischöfe widersetzen sich weiterhin offen den Warnungen des Vatikans. Wer weiß, wie das ausgehen wird? Doch eine „Nationalkirche“, die versucht, exakt das anglikanische Modell innerhalb katholischer Strukturen zu institutionalisieren, wurde bislang nur durch ein direktes Eingreifen Roms gebremst. Dies ist ein fragiles Korrektiv, keine strukturelle Garantie. Und „Synodalität“ bleibt ein zentrales Thema von Leo XIV.
Unterdessen wurde jener traditionelle Filter, der das Lehramt einst vor der Eigendynamik synodaler Prozesse schützte, von innen heraus geschwächt: Durch die Reform des synodalen Verfahrens im Jahr 2018 kann ein Papst das Abschlussdokument einer Synode nun unmittelbar in sein „ordentliches Lehramt“ übernehmen. Dabei entfällt das nachsynodale Schreiben, das es Päpsten historisch ermöglichte, synodale Vorschläge neu zu interpretieren oder abzulehnen. Dieser Filter funktionierte wie vorgesehen, als Papst Franziskus den Vorschlag der Amazonas-Synode bezüglich verheirateter Priester ablehnte. Anders verhielt es sich jedoch bei der Synodenversammlung von 2024: Deren Abschlussdokument wurde – ohne das besagte Zwischenschreiben – sofort Teil der kirchlichen Lehre. Eben jene Schutzmaßnahme, auf die sich die Verfechter der Synodalität als Beweis dafür berufen, dass das System nicht außer Kontrolle geraten könne, liegt nun im Ermessen des Papstes. Sie ist somit keine strukturelle Absicherung, sondern hängt allein von der Person ab – und gilt nur so lange, wie der jeweilige Amtsinhaber sich entscheidet, sie zu nutzen (oder eben nicht).
Man erinnere sich zudem daran, wie Papst Franziskus auf Bedenken hinsichtlich der Formulierungen in „Amoris Laetitia“ (2016) reagierte – jenem Dokument, das (unter der Voraussetzung der „Unterscheidung“) wiederverheirateten Geschiedenen den Empfang der Eucharistie ermöglichte. Den argentinischen Bischöfen, die um Klarheit baten, beschied er: „Es gibt keine anderen Interpretationen.“ Damit setzte er das Kirchenrecht außer Kraft und lieferte einen Vorgeschmack auf den synodalen Prozess.
Hinzu kommt das passiv-aggressive Dokument „Fiducia supplicans“ – jener innovative pastorale Mechanismus zur Segnung gleichgeschlechtlicher Paare, der eingeführt wurde, während man zugleich an der althergebrachten Definition der Ehe festhält. Genau das ist der Ablauf, der in jeder protestantischen Glaubensgemeinschaft einer lehrmäßigen Veränderung vorausging: Zuerst ändert sich die Praxis – unter dem Deckmantel der Seelsorge –, während die Lehre offiziell als unverändert gilt ... bis diese Fiktion nicht mehr aufrechterhalten werden kann.
Deshalb ist die synodale Entwicklung eine existenzielle Bedrohung. Auf dem Spiel steht nicht bloß diese oder jene Lehraussage, sondern das, was die katholische Kirche zur katholischen Kirche macht: ein verbindliches, nicht verhandelbares Glaubensgut, gehütet von einem Lehramt, dessen Vorgaben für alle Gläubigen bindend sind.
Eine Kirche, die sich nach dem Prinzip des synodalen Konsenses steuert, ist eine völlig andere Institution als jene, die seit zwei Jahrtausenden existiert, um das weiterzugeben, was sie empfangen hat. Sie mag ihren Namen, ihre Gebäude und sogar ihre hierarchische Struktur behalten. Was sie jedoch zwangsläufig verliert, ist jener Anspruch, der es überhaupt erst lohnenswert machte, katholisch zu sein. Und dieser Verlust wäre – sobald der Mechanismus erst einmal voll zum Tragen gekommen ist – wohl kaum durch eine weitere Abstimmung rückgängig zu machen.
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