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| ![]() 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'vor 2 Stunden in Prolife, keine Lesermeinung Lila Rose, die bekannteste Lebensschützerin der USA und Katholikin verweist in dem Zusammenhang auf die Barmherzigkeit Gottes und dass Gott sogar Kain verschont hatte Washington D.C. (kath.net) Lila verweist dann als Katholikin auf die Barmherzigkeit Gottes: "Christus ruft uns zur Barmherzigkeit auf. Die katholische Kirche sagt nicht, dass die Todesstrafe „unbiblisch“ ist. Sie sagt, sie sei falsch im heutigen Kontext, in dem wir das Gemeinwohl ohne Hinrichtungen schützen können, und dass Christus uns die Bedeutung der Barmherzigkeit gezeigt hat. Christus sagte zu den Juden, die ursprünglich von Gott angewiesen worden waren, Ehebrecher zu töten: „Wer ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ Er setzte sich für das Leben der Frau ein, die im Ehebruch ertappt worden war." Die Pro-Life-Aktivistin stellt dann klar: "Christen können die Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen und andere dazu auffordern, dasselbe zu tun." Lebenslange Inhaftierung sei keine „toxische Empathie“ sondern eine "erhebliche Strafe". Damit werde das Gemeinwohl geschützt, ohne weiteres menschliches Blut zu vergießen. Auch gebe es dem Straftäter Zeit zur Umkehr bis zum natürlichen Tod. "Barmherzigkeit und Gerechtigkeit sind keine Gegensätze. Im heutigen Strafjustizsystem erfordert Gerechtigkeit kein Blut mehr.", schreibt Lila abschließend. Lila Rose ist Gründerin und Präsidentin der Pro-Life-Organisation Live Action. Lila führte jahrelang verdeckte Ermittlungen in Abtreibungskliniken in den USA durch und hat dabei etliche Skandale aufgedeckt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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