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vor 48 Minuten in Prolife, keine Lesermeinung
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Der Stellvertreter des Landesfürsten verweigert der vom Landtag knapp beschlossenen Gesetzesänderung die nötige Sanktion. Damit bleibt Liechtenstein eine Pro-Life-Zone


Vaduz (kath.net) Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat der vom Landtag beschlossenen Einführung einer Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch die verfassungsrechtlich erforderliche Sanktion verweigert. Wie das Fürstenhaus mitteilte, stoppt der Stellvertreter des Landesfürsten damit das Gesetzesvorhaben. Das Töten ungeborener Kinder bleibt im Fürstentum Liechtenstein weiterhin verboten. Nach sorgfältiger Prüfung sei der Erbprinz nach wie vor der Überzeugung, dass eine Fristenregelung nicht geeignet sei, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden, hieß es in der offiziellen Erklärung des Fürstenhauses. Gemäß Artikel 9 der liechtensteinischen Verfassung bedarf jedes Gesetz zu seiner Gültigkeit der feierlichen Sanktion des Landesfürsten. Erbprinz Alois hatte diesen Schritt bereits im Vorfeld angekündigt. Der Landtag hatte zuvor eine Volksinitiative zur Fristenlösung mit der denkbar knappen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen angenommen. Die Initiative zielte darauf ab, die vorgeburtliche Kindstötung innerhalb der ersten drei Monate zu erlauben. 



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