Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Weihnachtsinterview von Bischof Bätzing kommt ohne Weihnachten aus
  2. Kirchenbesucher sorgten für Eklat bei Christmette in Freiburg
  3. War der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Mörder doch ein Islam-Anhänger?
  4. Hugh Grant: 'Ihr Katholiken habt bestimmt mehr Spaß im Leben als die Protestanten'
  5. Heiliges Jahr der Hoffnung 2025. Geistliche Erneuerung und Verpflichtung zur Umgestaltung der Welt
  6. Stille Nacht, Heilige Nacht
  7. Wirre Anordnung von Kardinal Cupich: Gläubige sollen Kommunion nur im Stehen empfangen
  8. Pro-Death bis zum Ende – Joe Biden
  9. Ab 20. Januar ist Schluss mit 'Gender-Wahnsinn' in den USA
  10. Weint eine Ikone der Gottesmutter in der Kathedrale von Łódź?
  11. Noel
  12. Urbi et Orbi Weihnachten 2024: Jesus ist die Pforte des Friedens
  13. Immer wieder rührt die Schönheit dieses Evangeliums unser Herz an
  14. Ein "Scha(r)feswort" an den Bischof von Speyer
  15. Pasha Lyubarsky, Berliner Jude: „Fünf historische Fakten zu Jesus“

Kanadische Lebensschützerin vor Gericht freigesprochen

13. Dezember 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Präsenz von Linda Gibbon vor der Abtreibungsklinik habe dazu gedient, den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten. Sie habe kein kriminelles Verhalten feststellen können, urteilte die Richterin


Toronto (kath.net/LifeNews/jg)
Die kanadische Lebensschützerin Linda Gibbons ist vor Gericht von der Anklage wegen Unruhestiftung freigesprochen worden. Sie hatte friedlich und betend mit einem Schild vor einer Abtreibungsklinik in Toronto demonstriert. Ihr wurde vorgeworfen, sie habe die Tätigkeit der Abtreibungsklinik gestört.

Die Richterin sah das anders. Gibbons‘ Präsenz vor der Abtreibungsklinik habe die Absicht gehabt, Frauen von einer Abtreibung abzuhalten. Die Botschaft auf ihrem Schild sei für die Patientinnen und das Personal der Klinik zweifellos beunruhigend gewesen. Sie könne auch dazu geführt haben, dass eine Patientin ihre Abtreibung abgesagt oder verschoben habe, fuhr die Richterin in ihrer Urteilsbegründung fort.


Es sei jedoch nicht als kriminelle Unruhestiftung zu werten, wenn einige Frauen entscheiden, ihre Abtreibung wegen einer Lebensschutzbotschaft abzusagen. Gibbons habe niemanden belästigt oder behindert, der auf dem Weg zur Klinik war. Die Angeklagte habe den Eingang weder blockiert noch sonst auf irgendeine Art den Zugang zur Klinik behindert.     Es gebe auch keine Hinweise, dass Gibbons irgend jemand vor oder in der Nähe der Klinik eingeschüchtert habe.

Sie sei überzeugt davon, dass Gibbons nichts anderes getan habe, als in der Nähe der Klinik zu stehen, um den Patientinnen bestimmte Informationen zu vermitteln, um diese von einer Abtreibung abzuhalten, schrieb die Richterin.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 doda 13. Dezember 2024 

Chapeau, Frau Richterin!

Gesunder Menschenverstand, Mut zur Wahrheit und gerechte Urteilsfindung geben Hoffnung für Lebensschützer in Bedrängnis.


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
  2. DRINGEND - Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE für das Heilige Jahr 2025
  3. Kirchenbesucher sorgten für Eklat bei Christmette in Freiburg
  4. Weihnachtsinterview von Bischof Bätzing kommt ohne Weihnachten aus
  5. War der Magdeburger Weihnachtsmarkt-Mörder doch ein Islam-Anhänger?
  6. Ab 20. Januar ist Schluss mit 'Gender-Wahnsinn' in den USA
  7. O Rex gentium
  8. Sr. Angela Maria Autsch - Der „Engel von Auschwitz“ starb vor 80 Jahren
  9. Weint eine Ikone der Gottesmutter in der Kathedrale von Łódź?
  10. Heiliges Jahr der Hoffnung 2025. Geistliche Erneuerung und Verpflichtung zur Umgestaltung der Welt
  11. Hugh Grant: 'Ihr Katholiken habt bestimmt mehr Spaß im Leben als die Protestanten'
  12. Pasha Lyubarsky, Berliner Jude: „Fünf historische Fakten zu Jesus“
  13. 'Wie glücklich doch die Menschen sind, die einen Glauben haben!'
  14. O Emmanuel
  15. Neue Internetseite mit Informationen über die Kardinäle der Katholischen Kirche online

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz