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„Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“

vor 25 Minuten in Aktuelles, keine Lesermeinung
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US-Priester William C. Graham: Die Priesterbruderschaft St. Pius X. und die Bewegung sogenannter römisch-katholischer Priesterinnen teilen trotz gegensätzlicher Ansichten in Theologie und Reformfragen einen irregulären Status.


Vatikan (kath.net/pl) Sowohl die Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) als auch die Bewegung der römisch-katholischen Priesterinnen befinden sich außerhalb der katholischen Gemeinschaft, da sie sich der päpstlichen Autorität widersetzen. Trotz gegensätzlicher Ansichten in Theologie und Reformfragen teilen sie einen irregulären Status. Das schreibt der US-amerikanische Priester und Autor William C. Graham in seiner Kolumne auf dem zu UCANews gehörigen „Global Catholic“.

Graham weist in seinem Beitrag auf mehrere Gemeinsamkeiten hin: So sind die Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) und ihre neuen Bischöfe –ebenso wie Mitglieder der Vereinigung römisch-katholischer Priesterinnen geweiht und exkommuniziert. Damit haben sich beide Gruppen außerhalb der Kirche aufgestellt, und zwar durch eigenes Handeln, nicht durch Handlungen anderer.

Eigens weist Graham darauf hin, dass die Weihe von sogenannten „Priesterinnen“ ungültig sei, aber „so oder so: Beide Gruppen stehen gleichermaßen außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft“.

Dabei mögen die einen zwar „eher dem politischen Spektrum rechts, die anderen eher dem linken zuzuordnen“ zu sein „oder umgekehrt, doch beide teilen die Überzeugung, dass sie selbst im Recht sind, während die anderen irren. Entsprechend handeln sie. Manche treten dabei möglicherweise aggressiv auf.“

Deshalb müsse man sich fragen, ob etwa beide Gruppen prophetisch seien – oder nur eine von ihnen und was wäre dann die andere? „Liegen beide mit ihren Annahmen, Äußerungen und Schlussfolgerungen richtig? Oder trifft dies nur auf die eine oder die andere Gruppe zu? Ist eine der beiden Positionen korrekter als die andere? Könnten beide in ihren Behauptungen falsch liegen?“ Zu fragen wäre auch, welche der Gruppen „gegen die meisten kirchenrechtlichen Normen verstoßen“ habe. 


Doch spiele „die Anzahl der verletzten Normen überhaupt eine Rolle, wenn beide Gruppen den Papst – den obersten Gesetzgeber – faktisch verdrängt zu haben scheinen?“ Immerhin seien ja beide Gruppen „der festen Überzeugung, dass Rom in einer Vielzahl von Punkten und auf unterschiedlichste Weise falsch liegt. Dass Rom irrt, darin sind sie sich einig. Auch wenn ihre Listen der vermeintlichen Fehler variieren mögen, herrscht Einigkeit darüber, dass Rom im Unrecht ist – und dass die römische beziehungsweise päpstliche Autorität (zumindest aus ihrer Sicht) klare Grenzen hat.“

Graham fragt weiter, wie denn „eine gemeinsame Erklärung dieser Gruppen lauten“ könnte, „in der sie ihre übereinstimmende Einschätzung zu Roms Fehlern darlegen?“ Oder falls man „eine solche gemeinsame Erklärung“ ablehne, sei zu fragen, woran dies liegen könne.

Denn „Rom liegt falsch, und sie wissen es besser als der Papst – das ist zweifellos die Botschaft, die beide Gruppen vermitteln. Beide üben eine Autorität aus, die sie unabhängig von der päpstlichen Autorität für sich beanspruchen. Und beide bezeichnen sich als ‚katholisch‘.“

Graham schildert weiter: „Die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) beten im Eucharistischen Hochgebet namentlich für den Papst. Wie es die Gruppe ‚Catholic Women Priests‘ handhabt, ist mir nicht bekannt. (Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?)“. Auch habe er gehört, „dass die SSPX für den jeweiligen römischen Ortsbischof betet – was insofern bemerkenswert ist, als dieser eindeutig nicht ihr Bischof ist“.

Graham stellt noch weitere unbequeme Fragen:
„Könnten diese beiden Gruppen gemeinsam ein Ökumenisches Konzil einberufen, um sich über die betreffenden Fragen auszutauschen? Frage: Wer würde einem solchen Konzil vorsitzen? Wäre es jeweils ein Bischof bzw. eine Bischöfin aus jeder der beiden Gruppen? Betrachten sich diese Bischöfe und Bischöfinnen hinsichtlich ihrer Autorität als gleichgestellt?“

Würden die beiden Gruppen bei einem solchen theoretischen „Ökumenischen Konzil“ „den Bischof der römisch-katholischen Diözese, in der sie zusammenkommen, dazu einladen, als Beobachter oder Teilnehmer anwesend zu sein? … Wie stehen die beiden Gruppen zu einer Konzelebration der Eucharistie? … Falls keine der beiden Seiten einer gemeinsamen Konzelebration zustimmen würde – wer von beiden würde diesen Vorschlag eher als abstoßend oder beleidigend empfinden? Und warum?“

Es sei ihm nicht bekannt, „dass eine der beiden Gruppen die Fehler, die sie bei der jeweils anderen wahrnimmt, offen thematisiert. Man kann jedoch davon ausgehen, dass keine der beiden Seiten die andere als gleichwertig anerkennen würde – obwohl sie sich durch denselben rituellen Akt in einer identischen ‚irregulären‘ Situation befinden, in der sie außerhalb der kirchlichen Gemeinschaft (Communio) stehen“, schildert Graham.

Auch fragt sich der Priester, wie diese beiden Gruppen wohl die Frage erörtern würden, „ob sie – dadurch, dass sie gemeinsam außerhalb der Gemeinschaft mit Rom stehen – nun untereinander in einer Art Gemeinschaft (Communio) verbunden sind? Wie könnte so etwas aussehen?“ Und „wie würden sie klären, ob sie untereinander in Gemeinschaft stehen – gerade dadurch, dass sie gemeinsam außerhalb der Gemeinschaft mit Rom leben? Wie könnte das funktionieren?“

Er sei sich „nicht sicher, ob sie solche Vorschläge begrüßen würden, aber interessant wären sie allemal. Ich bin mir ziemlich sicher, dass beide Gruppen sie lesen würden – auch wenn sie vielleicht nicht zugeben, sie gelesen zu haben, oder keinen der Vorschläge annehmen würden.“

Immerhin: „Beide Seiten würden jeweils für sich beanspruchen, im Recht zu sein. Dass Rom im Unrecht ist – das haben beide Seiten bereits zum Ausdruck gebracht. Könnten sie in Erwägung ziehen, eine solche Feststellung gemeinsam zu treffen? Würde das die jeweilige Position stärken und untermauern, oder würde die eine die andere eher schwächen?“

Der Autor schließt seine Gedanken folgendermaßen ab: „Bitte sagt mir jetzt nicht, dass das die falschen Fragen sind. Nein! Diese Fragen sind grundlegend, ja sogar lebenswichtig. Sie sind nicht nur für Rom von Bedeutung; sie berühren den Kern der Frage nach der Daseinsberechtigung und dem Fortbestand – oder einer möglichen Wiedereingliederung – der einen oder beider Gruppen.“


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