Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  2. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  3. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  4. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  5. Voll in die Falle getappt
  6. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  7. Der deutsch-synodale Weg als reines Herrschaftsinstrument!
  8. Die große Täuschung
  9. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!
  10. Kinderschutz oder Staatskontrolle? Das Dilemma der Social-Media-Verbote
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  13. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  14. Vatikan: Neue Statuten für die Marienforschung
  15. Islamismusforscherin Schröter: „Tja, liebe Freunde, was glaubt ihr eigentlich, was die Scharia ist?“

Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat

28. Oktober 2018 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Italiener Marco Mellino (52) soll künftig den sogenannten K9-Rat der Kardinäle verstärken - Papst ernannte Mellino zugleich zum Mitglied des Rats für Gesetzestexte und verlieh ihm Titel eines Bischofs


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat einen Kirchenjuristen als beigeordneten Sekretär des Kardinalsrats für die Kurienreform ernannt. Der Italiener Marco Mellino (52) soll künftig den sogenannten K9-Rat der Kardinäle verstärken, die den Papst bei der Kirchenleitung unterstützen und die Neuordnung der römischen Kurie begleiten. Wie das vatikanische Presseamt am Samstag weiter mitteilte, ernannte der Papst Mellino zugleich zum Mitglied des Rats für Gesetzestexte und verlieh ihm den Titel eines Bischofs.


Der aus dem piemontesischen Canale stammende Mellino ist seit 1991 Priester der Diözese Alba bei Turin. Dort war er nach seiner römischen Promotion in Kirchenrecht im Jahr 2000 als Kirchenrichter und Dozent tätig, bis er 2006 in die Sektion für allgemeine Angelegenheiten im vatikanischen Staatssekretariat wechselte. Erst im Juli kehrte er als Generalvikar in seine Heimatdiözese zurück.

Copyright 2018 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto Petersdom (c) kath.net


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  2. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  3. Wehrt und vernetzt Euch!
  4. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  5. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  6. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern
  8. Der Reformdruck auf die Synode wächst
  9. Vatikan: Bischöfe kennen Kirchenrecht zu wenig
  10. Kirchenrechtler gegen "Quasi-Exkommunikation" beim Kirchenaustritt






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  4. Voll in die Falle getappt
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  7. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  8. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  9. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  10. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  11. Die große Täuschung
  12. Meine Söhne, „seid heilig, Anbeter, Menschen des tiefen Gebets und lehrt das Volk, dasselbe zu tun!“
  13. Niederösterreich: Pfarrer während Messfeier verstorben
  14. Die Kirche – nicht nur – im deutschsprachigen Raum: «the big picture»
  15. „Im Namen Jesu, lass das Messer fallen!“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz