![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Bätzing fällt den Pro-Life-Bischöfen in den Rücken17. Juli 2025 in Deutschland, 67 Lesermeinungen Tagelang hatte der Bischof von Limburg geschwiegen. Jetzt verbreitet Bätzing ernsthaft Krokodilstränen über die "arme linke" Professorin Brosius-Gersdorf, lobt das deutsche Abtreibungsgesetz und wettert gegen die AfD Augsburg (kath.net) Gegenüber der Zeitung lobte der Kirchenmann den Paragraf 218a StGB, mit dem de facto ungeborene Kinder ohne Probleme umgebracht werden können und dafür in Deutschland nicht bestraft werden. Für Bätzing ist das "kluge Balance". Der Limburger Bischof behauptet dann auch, dass es der AfD nicht um den generellen Schutz von ungeborenem Leben, sondern nur für den "völkischen Teil" gehe. Auch deshalb wolle sich Bätzing nicht auf diese Debatte einlassen, um der der AfD kein Forum (!) zu geben und zur Spaltung beizutragen. Der Limburger Kirchenmann meinte dann auch, dass es sich hier um eine Personalfrage handle, die die Politik lösen müsse, und er sich nicht zur Kandidatin äußern wolle. Bätzing vertrat dann auch, dass in der gesamten Debatte viel schiefgelaufen sei und meint lapidar: "Wir können diesen Kulturkampf nicht gebrauchen. Es gibt zu viele Profiteure davon." Brosius-Gersdorf sagte übrigens im Bundestag 2025 laut "Apollo News" gemäß einem Protokoll einer Sitzung des Rechtsausschusses: "Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt." Doch selbst wenn man anderer Meinung sei, argumentiert sie, werde die Menschenwürde des Embryos durch einen Schwangerschaftsabbruch „nicht verletzt“. Ihre Erklärung: „Der Embryo wird dadurch regelmäßig nicht zum Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, was der Maßstab ist.“ Unter anderem in einer Festschrift, die Brosius-Gersdorf 2024 zu Ehren ihres Doktorvaters Horst Dreier verfasst hatte, argumentiert sie in einem Text mit dem Titel „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene – Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch“ ähnlich. Dort prägt sie nicht nur diesen medial bereits vor der geplanten Richterwahl beachteten Satz: „Die Annahme, dass die Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Menschenwürde- und Lebensschutz sind rechtlich entkoppelt.“ Für Bischof Bätzing ist das alles offensichtlich kein Problem. KONTAKT Bischof Georg Bätzing: c.mann@bistumlimburg.de
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||