![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Großbritannien: Untersuchungen gegen Lebensschützerin, die still vor Abtreibungsklinik betetvor 21 Stunden in Prolife, 1 Lesermeinung Isabel Vaughan-Spruce ist bereits zweimal freigesprochen worden, nachdem sie wegen stiller Gebete verhaftet und angeklagt worden war. London (kath.net/LifeNews/jg) Laut einer Pressemitteilung von Alliance Defending Freedom (ADF) hat Vaughan-Spruce von den Ermittlungen erst erfahren, als sie eine Beschwerde bei der Polizei der West Midlands einlegte, die sie wiederholt belästigt und verhört hatte, als sie still vor einer Abtreibungsklinik betete. Sie erinnerte die Polizeibeamten daran, dass die Staatsanwaltschaft bereits festgestellt hatte, dass sie deshalb nicht wegen Verletzung der Pufferzone angeklagt werden kann. Die Polizeibehörde wies die Beschwerde ab, weil eine Untersuchung gegen Vaughan-Spruce im Gange sei. Die Polizei von West Midlands warte auf Empfehlungen der Staatsanwaltschaft über die nächsten Schritte, gab ADF bekannt. Die britische Polizei kontrolliert seit Oktober 2024 die Einhaltung neuer Bestimmungen, die im Umkreis von 150 Metern um einer Abtreibungsklinik gelten. Zwei Monate zuvor hatte Vaughan-Spruce erfolgreich die Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie die Bestimmungen, die innerhalb der „Pufferzone“ gelten, verletzt habe. Medien wie die BBC behaupten, dass die seit Oktober 2024 geltenden Bestimmungen auch stilles Gebet verbieten. Die ADF wiederum verweist auf Richtlinien, denen zufolge ein Verhalten, das nicht „offenkundig“ sei, nicht als Verstoß gegen die Bestimmungen zu werten sei. Dies sei der erste Test der Richtlinien der Staatsanwaltschaft seit Inkrafttreten der „Pufferzonen“-Bestimmungen, stellt ADF in einer Pressemitteilung fest. „Ein stilles Gebet kann keine Straftat sein – jeder hat das Recht auf Gedankenfreiheit“, sagt Isabel Vaughan-Spruce.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||||||||||
![]() | ||||||||||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |