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Großbritannien: Untersuchungen gegen Lebensschützerin, die still vor Abtreibungsklinik betet

vor 21 Stunden in Prolife, 1 Lesermeinung
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Isabel Vaughan-Spruce ist bereits zweimal freigesprochen worden, nachdem sie wegen stiller Gebete verhaftet und angeklagt worden war.


London (kath.net/LifeNews/jg)
Die englische Polizei ermittelt zum dritten (!) Mal gegen Isabel Vaughan-Spruce. Diese steht im Verdacht, die Regelungen, die innerhalb einer „Pufferzone“ um eine Abtreibungsklinik gelten, verletzt zu haben, indem sie still gebetet hat. Vaughan-Spruce ist bereits zweimal von diesem Vorwurf freigesprochen worden und hat eine Entschädigung in Höhe von 13.000 britischen Pfund erhalten, weil sie deshalb unrechtmäßig festgenommen worden ist. (Siehe Link)


Laut einer Pressemitteilung von Alliance Defending Freedom (ADF) hat Vaughan-Spruce von den Ermittlungen erst erfahren, als sie eine Beschwerde bei der Polizei der West Midlands einlegte, die sie wiederholt belästigt und verhört hatte, als sie still vor einer Abtreibungsklinik betete. Sie erinnerte die Polizeibeamten daran, dass die Staatsanwaltschaft bereits festgestellt hatte, dass sie deshalb nicht wegen Verletzung der Pufferzone angeklagt werden kann.

Die Polizeibehörde wies die Beschwerde ab, weil eine Untersuchung gegen Vaughan-Spruce im Gange sei.

Die Polizei von West Midlands warte auf Empfehlungen der Staatsanwaltschaft über die nächsten Schritte, gab ADF bekannt.

Die britische Polizei kontrolliert seit Oktober 2024 die Einhaltung neuer Bestimmungen, die im Umkreis von 150 Metern um einer Abtreibungsklinik gelten. Zwei Monate zuvor hatte Vaughan-Spruce erfolgreich die Vorwürfe zurückgewiesen, dass sie die Bestimmungen, die innerhalb der „Pufferzone“ gelten, verletzt habe.

Medien wie die BBC behaupten, dass die seit Oktober 2024 geltenden Bestimmungen auch stilles Gebet verbieten. Die ADF wiederum verweist auf Richtlinien, denen zufolge ein Verhalten, das nicht „offenkundig“ sei, nicht als Verstoß gegen die Bestimmungen zu werten sei. Dies sei der erste Test der Richtlinien der Staatsanwaltschaft seit Inkrafttreten der „Pufferzonen“-Bestimmungen, stellt ADF in einer Pressemitteilung fest.

„Ein stilles Gebet kann keine Straftat sein – jeder hat das Recht auf Gedankenfreiheit“, sagt Isabel Vaughan-Spruce.

 


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Lesermeinungen

 Versusdeum vor 7 Stunden 
 

Nun ja, in GB vielleicht nicht

"Gedankenverbrechen" auf eine Art und Weise, die sich noch vor 10 Jahren niemand auch nur vorstellen hätte können.


0
 

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