Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nicht mehr ernst zu nehmen
  2. Der Vatikan ringt um die Definition der "Umweltsünde"
  3. Bischof Timmerevers legt sein Amt als Bischof von Dresden-Meißen nieder
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  6. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  7. „Synodalität wird den Katholizismus zerstören“
  8. Regierung von Pennsylvania will Begriffe ‚Mutter‘ und ‚schwangere Frau‘ streichen
  9. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  10. Die konzilswidrige deutsche Synodalkonferenz
  11. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  12. Musikvideo zeigt Frau bei ‚Abtreibungsritual‘ auf der Toilette
  13. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  14. US-Diözese errichtet Pfarre, die dem Märtyrer Matthew Ayariga geweiht ist
  15. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck

Frankreich: Neues Gesetz bestraft Versuch, von Suizidhilfe abzuhalten

8. März 2026 in Chronik, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Umstrittenes Recht auf "Sterbehilfe" sieht Kassenübernahme, hohe Strafen für Prävention und Streichung des Rechts auf Palliativversorgung vor - Nach Beschluss in Nationalversammlung entscheidet nun der Senat.


Paris (kath.net/ KAP) 
In Frankreich soll noch vor dem Sommer ein "Recht auf Sterbehilfe" eingeführt werden. Der Senat soll demnächst über ein entsprechendes Gesetz entscheiden, das die Nationalversammlung in der Vorwoche mit 299 Ja- gegen 226 Nein-Stimmen bei 37 Enthaltungen verabschiedet hat. Das Gesetz gilt als umstritten, besonders da es laut Umfragen nicht über breiten Rückhalt in der Gesellschaft verfügt. Besonders in Kritik ist ein vorgesehenes "Behinderungsdelikt", demzufolge demjenigen bis zu zwei Jahre Haft und 30.000 Euro Geldstrafe drohen, der andere von Tötung auf Verlangen oder assistiertem Suizid abzuhalten versucht. Der Antrag auf ein entgegengesetztes "Anreizdelikt" zum Suizid wurde dagegen mit nur einer Stimme Überhang abgelehnt.

Die Parlamentsdebatte hatte sich über eine Woche hingezogen und umfasste rund 2.000 geprüfte Änderungsanträge. Auch innerhalb der Fraktionen, die die Abstimmung weitgehend freigegeben hatten, gab es keine einheitliche Position. Berichterstatter Olivier Falorni (Fraktion der Demokraten) sprach von einem "Recht, in Frieden, Freiheit und Würde zu sterben". Regierungssprecherin Maud Bregeonin (Renaissance) hatte kurz zuvor erklärt, der Entwurf gehe "zu weit" und öffne "die Büchse der Pandora". Parlamentspräsidentin Yaël Braun-Pivet kündigte an, das Vorhaben noch vor dem Sommer endgültig abschließen zu wollen.
In einem kommentierenden Bericht des Wiener Ethikinstitut IMABE wird das französische Gesetz als einer der "weltweit repressivsten" Entwürfe in Bezug auf Sterbehilfe bezeichnet: So wird unter anderem verordnet, dass alle Institutionen die Ausübung von Tötung auf Wunsch und Beihilfe zum Suizid in ihren Räumlichkeiten genehmigen müssen, jede Verweigerung desselben wird bestraft. Wer selbst ablehnt, Sterbehilfe zu leisten, werde verpflichtet, den Patienten weiterzuleiten. Zwar wurde ein dazu begleitender Gesetzentwurf zur Palliativversorgung mit 491 Stimmen einstimmig angenommen, das Recht darauf jedoch gestrichen.


Gewarnt wird vor einer Aushöhlung der Gewissensfreiheit im Gesundheitswesen und vor einer Entwicklung, in der Lebensbeendigung zur regulären, von der Krankenkasse finanzierten Gesundheitsleistung werde wie in Frankreich vorgesehen, während ein einklagbares Recht auf Palliativversorgung fehle. Suizidprävention werde kriminalisiert, medizinisches Handeln zum Schutz des Lebens als "übergriffig" eingestuft und selbst Angehörige, die einen geliebten Menschen vom Suizid abbringen und lebensbejahende Wege aufzeigen, kämen unter Strafverdacht.
Die Bevölkerung sei in ihrer Mehrheit zudem skeptischer als die politische Dynamik vermuten lasse, bemerkt IMABE. Eine im Jänner veröffentlichte Studie des Thinktanks Fondation pour l'innovation politique (Fondapol) unter 3.021 Personen zufolge lehnen 51 Prozent der Befragten den konkreten Gesetzentwurf ab, mit überwiegender Skepsis durchaus auch unter Wählern der Präsidentenpartei. Eine andere Umfrage aus dem Jahr 2024, die im Auftrag des "Vereins für das Recht auf würdiges Sterben" (ADMD) durchgeführt worden war und eine 92-prozentige Zustimmung besagte, steht indes wegen suggestiver Fragestellung in Kritik.

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

Foto: Arc de Triomphe, Paris, Archiv


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. „Fest in der Realität verankert, immun gegen Illusionen, ohne uns von Angst überwältigen zu lassen“
  4. Ständige Anbetung in Mainz unter Druck
  5. Wenn die Erinnerung bleibt, aber der Glaube schwindet
  6. Polnische Bischofskonferenz: „Leihmutterschaft ist eine in sich falsche Handlung“
  7. Jerusalemer Patriarch will zwischen Putin und Selenskyj vermitteln
  8. Russland: Autobiografie von Papst Franziskus zensiert
  9. Vatikan-Außenminister zieht positive Bilanz seiner Moskau-Reise
  10. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  11. Matthäi am Letzten will Bischof Feige nicht mehr
  12. Die umstrittene Synodalkonferenz der Kirche in Deutschland wurde leise abgesagt
  13. Polen - Erzbischof Galbas: „Es gehört auch zum Auftrag der Kirche zu sagen: ‚Du darfst nicht‘“
  14. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  15. Jüngerschaft in Wien und darüber hinaus

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz