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| ![]() Finnische Parlamentarierin Räsänen legt Beschwerde beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof einvor 10 Stunden in Weltkirche, 3 Lesermeinungen Menschenrechtsorganisation Alliance Defending Freedom sieht im Fall Räsänen, Bischof Juhana Pohjola und der Luther-Stiftung Finnland ein Schlüsselverfahren des EGMR für die Meinungsfreiheit in Europa und unterstützt dies mit Rechtsexpertise. Helsinki (kath.net/ Alliance Defending Freedom ADF) Die finnische Parlamentarierin Päivi Räsänen (Link) hat nach ihrer Verurteilung durch den Obersten Gerichtshof Finnlands wegen „Beleidigung“ einer Gruppe jetzt Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. Auslöser war eine 20 Jahre alte Kirchenbroschüre über Ehe und Sexualethik. Der Gang nach Straßburg erfolgt kurz nachdem ihr die Einreisegenehmigung für das Vereinigte Königreich verweigert wurde. Alliance Defending Freedom berät juristisch im Fall Räsänen, Bischof Juhana Pohjola und der Luther-Stiftung Finnland bei der Beschwerde vor dem EGMR. Im März 2026 waren Räsänen, Pohjola und die Luther-Stiftung zu Geldstrafen verurteilt worden; das Gericht ordnete zudem an, die betreffenden Aussagen der Kirchenbroschüre aus dem öffentlichen Zugang zu entfernen und zu „vernichten“. Die EGMR-Beschwerde ist die letzte Möglichkeit, die in Finnland rechtskräftige Verurteilung nach sieben Jahren juristischer Auseinandersetzung aufzuheben. Päivi Räsänen: „In meinem Fall geht es um weit mehr als um ein Bußgeld oder ein Jahrzehnte altes Kirchenheft. Dieser Fall entscheidet darüber, ob die grundlegenden Rechte auf Religionsfreiheit und freie Meinungsäußerung in Finnland und Europa weiterhin geschützt sind. Der Gerichtshof muss diese Freiheiten entschieden verteidigen und so das Gemeinwohl in Europa stärken. ‚Hassrede‘-Gesetze, die friedliche Meinungsäußerung kriminalisieren, sind mit einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar.“ Auch Bischof Juhana Pohjola, der gemeinsam mit Räsänen und der Luther-Stiftung Finnland Beschwerde einlegt, warnte vor staatlicher Einflussnahme auf religiöse Lehre: „Wenn Behörden bestimmen können, wie Glaubensführer ihre Gemeinden unterweisen, wird Religion zum Werkzeug des Staates. Religionsfreiheit – untrennbar mit Meinungsfreiheit verbunden – muss geschützt bleiben.“ Die Zukunft Europas steht auf dem Spiel Die Beschwerde fällt in eine Phase wachsender internationaler Sorge über weit gefasste „Hassrede“-Gesetze: Dr. Felix Böllmann, Leiter der Europäischen Rechtsabteilung in Wien: „In Finnland und anderen Staaten führen vage formulierte ,Hassrede‘-Gesetze dazu, dass friedlich geäußerte Ansichten – darunter auch bestimmte christliche Überzeugungen – strafrechtlich verfolgt werden – mit z. T. abschreckender Wirkung auf andere.“ Noch bevor die Beschwerde eingelegt wurde, zeigten sich erste handfeste Konsequenzen der Verurteilung: Anfang Juli wurde Räsänen die elektronische Reisegenehmigung (ETA) für das Vereinigte Königreich widerrufen – auch Bischof Pohjola erhielt keine ETA. Räsänen befürchtet nun, dass sie an einer Konferenz in Belfast Ende August auch nicht teilnehmen kann: „Ich finde es schockierend und zutiefst ironisch, dass ich in einem demokratischen Land wie dem Vereinigten Königreich daran gehindert werde, über grundlegende Freiheiten zu sprechen – aufgrund meiner Verurteilung wegen angeblicher ‚Hassrede‘“, kommentierte sie. Rückwirkende Kriminalisierung eines Textes, der nicht aufwiegelt Lorcán Price, Rechtsberater von Alliance Defending Freedom, nannte das Einreiseverbot „völlig unverhältnismäßig“. Laut Price bestätigt der Fall Räsänen, dass: „Europa eine Krise der Meinungsfreiheit erlebt, die bereits handfeste Formen der Zensur annimmt. Die Verurteilung wegen einer mehr als 20 Jahre alten Kirchenbroschüre ist eines der krassesten Beispiele dafür. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat stets betont, dass Meinungsfreiheit auch Äußerungen schützt, die sogar beleidigen, schockieren oder beunruhigen können. Wenn friedliche Äußerungen in einem Kirchenheft rückwirkend kriminalisiert und zensiert werden können, ist freie Debatte in Europa nicht mehr möglich.“ Räsänen war ursprünglich wegen eines Tweets, einer Radiosendung und der bereits erwähnten Kirchenbroschüre angeklagt worden, wurde jedoch in zwei Instanzen freigesprochen. Der finnische Oberste Gerichtshof bestätigte 2026 nochmals den Freispruch für den Tweet, verurteilte die finnische Parlamentarierin aber für die Kirchenbroschüre – obwohl das Gericht selbst festhielt, diese enthalte „keine Anstiftung zu Gewalt oder vergleichbare Aufwiegelung zum Hass“. An der nun in Straßburg eingereichten Beschwerde entscheide sich, ob die Verurteilung Bestand hat – „und wie Europa künftig mit kontroversen religiösen – namentlich christlichen – sowie moralischen Überzeugungen insgesamt umgehen wird“, hält Böllmann fest.
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