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| ![]() Papst nach drei Wochen Urlaub zurück im Vatikanvor 7 Stunden in Aktuelles, keine Lesermeinung Leo XIV. nimmt Arbeit wieder auf Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Leo XIV. ist nach gut drei Wochen Auszeit zurück am Schreibtisch. Am Montagabend verließ er seinen Urlaubsort Castel Gandolfo südöstlich von Rom Richtung Vatikan. Der 70-Jährige hatte sich seit 5. Juli in der Sommerresidenz am Albaner See aufgehalten, wo Päpste seit 400 Jahren Urlaub machen. Dort wolle er beten, lesen, sich erholen und "etwas Sport treiben", hatte er am Anfang seines Aufenthalts gesagt. Seit seiner Wahl am 8. Mai 2025 verbringt der erste in den USA geborene Papst regelmäßig Freizeit in dem Bergstädtchen am Albaner See. In den päpstlichen Gärten steht dem geübten Tennisspieler und Reiter auch ein Schwimmbad zur Verfügung, das bereits Johannes Paul II. anlegen ließ. Sport, Gebet und Ausflüge Während seiner sommerlichen Auszeit unternahm Leo XIV. mehrere Ausflüge an Wallfahrtsorte und Klöster in der Umgebung. Die wöchentlichen Generalaudienzen fielen aus, das sonntägliche Mittagsgebet hielt er vor der päpstlichen Residenz im Ortskern, wo er diesmal logierte. Bisher hatte der Papst bei seinen Aufenthalten im vergangenen Sommer und an seinen freien Dienstagen in der Villa Barberini am Ortsrand gewohnt. Papst Franziskus (2013-2025) hatte Castel Gandolfo nur zweimal besucht und die Residenz zum Museum gemacht. Auch die päpstlichen Gärten machte er für die Öffentlichkeit zugänglich und richtete dort das Öko- und Sozialprojekt "Laudato si'" ein. Leo XIV. setzt diese Initiative fort. Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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