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| ![]() Medienpolitik: Bald verpflichtende Quote für öffentlich-rechtliche Inhalte in sozialen Netzwerken?vor 1 Stunden in Deutschland, keine Lesermeinung Die Rundfunkkommission der 16 deutschen Landesregierungen plant weitreichende Eingriffe in die Funktionsweise sozialer Netzwerke. Es ist eine Zwangsbeglückung mit Beiträgen von ARD, ZDF, Deutschlandradio usw. geplant Mainz/Kiel (kath.net) Die Rundfunkkommission der 16 deutschen Landesregierungen plant weitreichende Eingriffe in die Funktionsweise sozialer Netzwerke. Wie Apollo News unter Berufung auf aktuelle Entwürfe zum geplanten „Digitale-Medien-Staatsvertrag“ berichtet, soll künftig eine feste Quote für „vielfaltsfördernde“ Inhalte in den Feeds von Plattformen wie X (ehemals Twitter) oder Instagram eingeführt werden. Demnach soll mindestens jeder fünfte angezeigte Beitrag (20 Prozent) aus einem Pool von Angeboten stammen, die als „vielfaltsfördernd“ eingestuft werden – eine Orientierung, die sich laut Begründung der Kommission an üblichen Werbeanteilen in Feeds anlehnt. Besonders stark profitieren würden von dieser Regelung die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Sie sollen den Sonderstatus als „Angebote mit vielfaltsförderndem Mehraufwand“ automatisch erhalten. Private Medien hingegen müssten sich erst bei den jeweiligen Landesmedienanstalten um diesen Status bewerben. Kritiker sehen in den Plänen einen erheblichen Markteingriff und eine Bevorzugung etablierter beziehungsweise staatlich gelenkter Medienstrukturen. Die Landesregierungen rechtfertigen das Vorhaben hingegen mit dem Schutz der Meinungsvielfalt und dem Erhalt „journalistisch verantworteter Medien“. Derzeit läuft eine Stellungnahmefrist bis zum 13. November. Sollten sich die Länder einigen, muss der Vertrag anschließend noch von den 16 Landesparlamenten ratifiziert werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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