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Friede braucht Gerechtigkeit! Die soziale Ordnung und das Maß des Gemeinwohls

vor 1 Stunden in Aktuelles, 1 Lesermeinung
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Leo XIV.: Die Maßstäbe für Wirtschaft, Arbeit und politische Gemeinschaft. Die Soziallehre der Kirche neu vermitteln und junge Menschen für die Gestaltung von Wirtschaft und Politik gewinnen. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Führt unter den Heiden ein rechtschaffenes Leben, damit sie, die euch jetzt als Übeltäter verleumden, durch eure guten Taten, die sie sehen, Gott verherrlichen am Tag der Heimsuchung. Unterwerft euch um des Herrn willen jeder menschlichen Ordnung. […] Erweist allen Menschen Ehre, liebt die Brüder und Schwestern, fürchtet Gott und ehrt den Kaiser!“ (1 Petr 2, 12-13.17).

Bei der Generalaudienz auf dem Petersplatz setzte Papst Leo XIV. seine Katechesenreihe über die Pastoralkonstitution Gaudium et spes des Zweiten Vatikanischen Konzils fort. Im Mittelpunkt standen diesmal die wirtschaftlich-soziale Ordnung und die politische Gemeinschaft, denen sich die Kapitel III und IV des zweiten Teils der Konzilskonstitution widmeten. Der Papst erinnerte daran, dass die soziale Dimension nicht nur zur menschlichen Natur gehöre, sondern auch einen wesentlichen Bestandteil des Glaubens an Jesus Christus bilde: Sie sei „ein kostbares Erbe, das wir aus der Menschwerdung des Sohnes Gottes empfangen“. Auch in den Bereichen von Wirtschaft und Politik biete der christliche Glaube Kriterien zur Unterscheidung und Orientierung.

Zu Beginn verwies Leo XIV. auf die Warnung der Konzilsväter vor den Gefahren, die aus wirtschaftlichen Ungleichgewichten für den Weltfrieden erwüchsen. Ein ungerechter und nicht schöpfungsgerechter wirtschaftlicher Fortschritt könne Konflikte verschärfen und den Frieden gefährden. Diese Weitsicht habe sich, so der Papst, bereits im letzten Abschnitt des vergangenen Jahrhunderts bestätigt. Noch deutlicher lasse sie sich in der Gegenwart erkennen. Um eine solche Entwicklung zu korrigieren, genüge technischer Fortschritt allein nicht. Gaudium et spes habe vielmehr betont: „Daher werden vielfältige institutionelle Reformen in der Wirtschaft wie auch eine allgemeine Umstellung der Gesinnung und Verhaltensweise gefordert“ (GS 63).

Vor diesem Hintergrund habe die Konzilskonstitution in zusammenfassender Form eine christliche Sicht der wirtschaftlichen Entwicklung entfaltet. Diese müsse stets dem Menschen dienen und unter seiner Kontrolle bleiben. Bereits hier werde der Begriff der ganzheitlichen Entwicklung deutlich, den später Papst Paul VI. in seiner Enzyklika Populorum progressio von 1967 in den Mittelpunkt gestellt habe. Leo XIV. verwies zugleich auf die bleibende Aktualität der Forderungen des Konzils, jede Diskriminierung zu beseitigen, die schwächere gesellschaftliche Gruppen und Migranten treffe.


Das Herz der Wirtschaft sei die Arbeit. Durch sie entwickle sich der Mensch als Person, sorge für die Bedürfnisse seiner Familie, bringe seine Fähigkeiten zur Geltung, nehme am gesellschaftlichen Leben teil und wirke am Aufbau einer besseren Welt mit, indem er am Schöpfungswerk Gottes mitarbeite. Die Arbeit dürfe niemals so entstellt werden, dass sie den Menschen, dem Gemeinwohl oder der Schöpfung schade. Die eigentliche Herausforderung bestehe darin, allen Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, ihre Fähigkeiten einzusetzen und fruchtbar zu machen. Arbeitslosigkeit, Ausbeutung und Arbeitsbedingungen, die Gesundheit und Leben gefährdeten, seien nicht hinnehmbar. Darüber hinaus unterstrich der Papst, die Arbeitnehmer hätten sowohl das Recht als auch die Pflicht, an den Entscheidungen mitzuwirken, die ihre Tätigkeit beträfen. Dies könne auch in gemeinschaftlicher und organisierter Form geschehen. Konflikte sollten durch Dialog und gewaltfreie Maßnahmen ausgetragen werden. Damit verwies Leo XIV. auf die Grundsätze, die Gaudium et spes für die Gestaltung der Arbeitswelt formuliert hatte: Arbeit sei nicht lediglich ein wirtschaftlicher Faktor, sondern gehöre zur Entfaltung der menschlichen Person und zur Verantwortung für die gemeinsame Welt. nIn diesem Zusammenhang erinnerte der Papst an einen der grundlegenden Leitsätze der katholischen Soziallehre: die allgemeine Bestimmung der Güter der Erde. Das Konzil habe diesen Grundsatz auch auf den Finanzbereich bezogen und die Verantwortung derjenigen hervorgehoben, die Investitionen tätigten oder die globale Wirtschaftsordnung gestalteten. Die Konzilskonstitution habe dazu festgehalten: „Alle, die über diese Investitionen und über die Ausrichtung der Wirtschaft zu entscheiden haben, seien es Einzelne, Gruppen oder öffentliche Gewalten, sind gehalten, diese Zielsetzung vor Augen zu haben und ihrer strengen Verpflichtung eingedenk zu sein, einerseits den derzeitigen Bedarf menschenwürdiger Lebenshaltung sowohl der Einzelnen als auch des gesellschaftlichen Ganzen zu decken, andererseits den Blick auf die Zukunft zu richten und für ein ausgewogenes Verhältnis zu sorgen zwischen dem, was zur Deckung der derzeitigen privaten und öffentlichen Verbrauchsbedürfnisse bereitgestellt wird, und den notwendigen Investitionen zugunsten der nachfolgenden Generation“ (GS 70). Damit habe das Konzil die wirtschaftliche Verantwortung ausdrücklich über den unmittelbaren Zeithorizont hinaus erweitert. Die Gestaltung der Wirtschaft müsse nicht nur den gegenwärtigen Bedürfnissen Rechnung tragen, sondern zugleich die Lebensbedingungen künftiger Generationen berücksichtigen. Die allgemeine Bestimmung der Güter der Erde verlange daher eine Ordnung, in der sowohl die Bedürfnisse der Menschen als auch die Verantwortung für die Zukunft ihren Platz erhielten.

Anschließend wandte sich Leo XIV. der politischen Gemeinschaft zu. Gaudium et spes habe auch in der politischen Entwicklung der Gegenwart verschiedene positive Zeichen erkannt. Besonders hervorgehoben habe das Konzil das wachsende Bewusstsein für die Würde des Menschen, aus dem in unterschiedlichen Regionen der Welt das Bemühen hervorgegangen sei, eine politische und rechtliche Ordnung zu schaffen, in der die Rechte der Person im öffentlichen Leben besser geschützt würden. Die Konzilskonstitution habe dies folgendermaßen formuliert: „Aus dem lebendigeren Bewusstsein der menschlichen Würde wächst ja in den verschiedenen Teilen der Welt das Bestreben, eine neue politisch-rechtliche Ordnung zu schaffen, in der die Rechte der menschlichen Person im öffentlichen Leben besser geschützt sind“ (GS 73).

Die politische Gemeinschaft bestehe um des Gemeinwohls willen: „In ihm hat sie ihre letztgültige Rechtfertigung und ihren Sinn, aus ihm leitet sie ihr ursprüngliches Eigenrecht ab“ (GS 74). Auch die Ausübung politischer Autorität müsse daher auf das Gemeinwohl ausgerichtet sein. Ihre konkrete Gestalt und ihr Handeln könnten sich nach den jeweiligen örtlichen und geschichtlichen Umständen richten. Stets müsse jedoch das Wohl der gesamten Menschheitsfamilie im Blick bleiben.

Eine weitere grundlegende Aussage von Gaudium et spes betraf das Verhältnis zwischen politischer Gemeinschaft und Kirche. Beide seien in ihrem jeweiligen Bereich unabhängig und autonom. Zugleich dienten sie, wenn auch auf unterschiedliche Weise, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung derselben Menschen. Das Konzil habe daraus die Notwendigkeit einer gesunden Zusammenarbeit abgeleitet: „Die politische Gemeinschaft und die Kirche sind auf je ihrem Gebiet voneinander unabhängig und autonom. Beide aber dienen, wenn auch in verschiedener Begründung, der persönlichen und gesellschaftlichen Berufung der gleichen Menschen. Diesen Dienst können beide zum Wohl aller um so wirksamer leisten, je mehr und besser sie rechtes Zusammenwirken miteinander pflegen“ (GS 76).

Zum Abschluss verband Leo XIV. die Maßstäbe der Konzilskonstitution mit der Frage des Friedens. Sich in Wirtschaft und Politik nach diesen Kriterien einzusetzen, sei eine Weise, Frieden aufzubauen. Der Papst erinnerte dabei an seinen Vorgänger Franziskus, der in der Enzyklika Fratelli tutti geschrieben hatte: „Krieg ist ein Versagen der Politik und der Menschheit, eine beschämende Kapitulation, eine Niederlage gegenüber den Mächten des Bösen“ (261). Demgegenüber eröffne eine Politik, die sich der Wunden der Völker und der Menschen annehme, die unter Ungerechtigkeit litten, Gründe für Hoffnung auf die Zukunft der Menschheit. Leo XIV. ermutigte deshalb die jungen Menschen, dem Beispiel jener Männer und Frauen zu folgen, die in den Bereichen von Wirtschaft und Politik ein gutes Zeugnis gegeben hätten. Zugleich erneuerte er seinen Aufruf an die christlichen Gemeinschaften, die Bildung in der Soziallehre der Kirche wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

Die Pilger und Besucher aus dem deutschen Sprachraum begrüßte der Heilige Vater mit den folgenden Worten:

Herzlich begrüße ich die Pilger deutscher Sprache. Lebt und bezeugt den Glauben an Christus, damit sein Reich der Gerechtigkeit, des Friedens und der Liebe komme.

Foto (c) Vatican Media

 


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Lesermeinungen

 gebsy vor 29 Minuten 

umsetzbar

Was GS einleuchtend vorstellt, bedarf der Befreiung des Individuums vom egozentrischen Streben.
Selbstlosigkeit zum Wohl der Gemeinschaft trägt Früchte, an welchen sich jede/r freuen kann ...


0
 

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