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Papst Franziskus nimmt das Rücktrittsgesuch von Bischof Genn an

10. März 2025 in Deutschland, 7 Lesermeinungen
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Kirchenrecht sieht vor, dass ein Bischof, der das 75. Lebensjahr vollendet, dem Papst den Rücktritt anbietet. Das hatte Bischof Genn bereits im vergangenen Jahr getan.


Münster/Rom (kath.net/pbm) Papst Franziskus hat das Rücktrittsgesuch des Bischofs von Münster, Dr. Felix Genn, zum 9. März angenommen. Das hat der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, am 9. März in Münster bekanntgegeben. Im St.-Paulus-Dom wurde an diesem Tag ein Gottesdienst aus Anlass des 75. Geburtstages von Bischof Genn am 6. März gefeiert. Das Kirchenrecht sieht vor, dass ein Bischof, der das 75. Lebensjahr vollendet, dem Papst den Rücktritt anbietet. Das hatte Bischof Genn bereits im vergangenen Jahr getan. Ebenfalls enden wird mit Ablauf des heutigen Tages die Amtszeit von Generalvikar Dr. Klaus Winterkamp.


Am 10. März tritt unmittelbar eine Übergangsregelung in Kraft. Der dienstälteste Weihbischof im Bistum Münster, Dr. Christoph Hegge, übernimmt die Leitung des Bistums. Diese erste Übergangsphase ist auf maximal acht Tage begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Konsultorenkollegium einen Diözesanadministrator wählen, der die Leitung des Bistums für die Zeit der Sedisvakanz übernimmt. Dem Konsultorenkollegium gehören neben dem Dompropst und dem Domdechanten die acht residierenden Domkapitulare am St.-Paulus-Dom an.

Foto Bischof Genn © Bistum Münster/Bischöfliche Pressestelle/Ann-Christin Ladermann


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