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| ![]() Lambrecht fordert: Lebensschutz in der neuen Koalition verbessern, trotz anderslautender SPD-Wünschevor 25 Stunden in Prolife, 4 Lesermeinungen Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben/Bayern erinnert: CDU-Mitgliederbefragung 2023 ergab, dass „nahezu 95 %“ der CDU-Mitglieder „den Lebensschutz für ein wichtiges, größtenteils (64,4%) sogar besonders wichtiges politisches Ziel“ halten Berlin-München (kath.net) Wir fordern von der CDU/CSU bei den Koalitionsverhandlungen: 1. Der § 218 darf nicht geändert werden – alles andere würde die Gesellschaft spalten. Erläuterungen: 1. Den Kompromiss aufkündigen will eine Mini-Minderheit! Mit Besorgnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen die Zustimmung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD davon abhängig machen möchte, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen. Eine kleine gesellschaftliche Minderheit – 0,15 % der Einwohner Deutschlands – möchte so erreichen, dass ein sorgfältig austarierter gesellschaftlicher Kompromiss, der die Debatte um den § 218 über Jahrzehnte befriedet hat, beendet wird. Im Koalitionspapier der AG 1 steht auf Seite 11 (Zeile 370 f.) die rote (also SPD-Passage): "c. § 218 StGB: Wir regeln selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts und stellen diese nach der Beratungslösung in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig." 2. Weniger Lebensschutz wollen die Mitglieder der CDU nicht Dies steht in diametralem Gegensatz zu dem, was die Mitglieder der CDU wünschen. Die Mitgliederbefragung von 2023 hat ergeben: Nahezu 95 % von ihnen halten den Lebensschutz für ein wichtiges, größtenteils (64,4%) sogar besonders wichtiges politisches Ziel. Dass menschliches Leben von Anfang an geschützt werden sollte, ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens, wie Umfragen der Forschungsgruppe Wahlen von 2023 und von INSA 2024 belegen. Nicht einmal innerhalb der SPD Wählerschaft findet sich eine Mehrheit für die Abschaffung des § 218. Die Aufgabe des Kompromisses, den der § 218 darstellt, würde zu einer Spaltung der Gesellschaft führen. 3. Sind alle Menschen gleich? „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Art 1 GG muss für alle Menschen gelten! Wer heute das Lebensrecht ungeborener Menschen einschränkt und nicht (durch das Konzept von § 218/219 StGB) prinzipiell schützt, wird morgen das Lebensrecht anderer Menschen nicht verteidigen können: Der Schutz des menschlichen Lebens muss immer und für alle gelten. Jede Kategorisierung, die die Tötung einer Gruppe von Menschen auf Grund bestimmter Eigenschaften ermöglicht, führt unweigerlich zur Hinterfragung dieser Eigenschaften. Was heute für ungeborene Menschen, die nicht in die Lebensplanung ihrer Eltern passen, gilt, kann morgen für geborene Menschen gelten, die ebenfalls der Lebensplanung von Angehörigen oder aber gesellschaftlichen Interessen im Wege stehen. Die Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen: Auf eine Liberalisierung der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch folgt die Einführung von assistiertem Suizid oder Euthanasie. Besonders dramatisch ist die Entwicklung in Kanada, wo seit 1988 Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich erlaubt sind. 2015 wurde Euthanasie legalisiert. 2024 gingen bereits fast 5 % der Todesfälle auf Euthanasie zurück. Zunehmend betroffen sind Menschen, die nicht lebensbedrohlich erkrankt, sondern einsam, arm oder behindert sind. 4. Klare Formulierungen sind Beschönigungen vorzuziehen! Im Koalitionspapier der AG 7 steht in den Zeilen 110-116: Wir erkennen ausdrücklich an, dass die Koalitionspartner vereinbaren, das „ungeborene Leben bestmöglich schützen“ zu wollen und sind dankbar für dieses klare Bekenntnis zur Menschenwürde und dem Lebensrecht des ungeborenen Menschen. Ebenso dankbar sind wir für den Vorsatz, Verbesserungen im Bereich Hilfsangebote anzustoßen. Die Vereinbarung, die Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen kurzfristig auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen verbessern zu wollen, konterkariert jedoch diese positiven Formulierungen. Wir bitten daher darum, die Notwendigkeit der Verbesserung der Versorgungslage auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter Daten zu überprüfen. Dies gilt für die Erhebung von PD Dr. Jobst Augustin (Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg) und Prof. Dr. Matthias David (Universitätsmedizin Berlin). Der Vorsatz, Angebote für medizinische Weiter- und Fortbildung im Bereich Schwangerschaftsabbrüche ausbauen zu wollen, ist nur dann sinnvoll, wenn er die Gesundheit der betroffenen Frauen vollumfänglich in den Blick nimmt. Wir bitten daher, mindestens folgenden Zusatz mit aufzunehmen nach Zeile 116: „Verfahren zur Feststellung ungewollter Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für spätere psychische Folgen darstellen, sowie die psychischen Folgen selbst werden notwendige Bestandteile solcher Fortbildungen“. Ohne einen solchen Zusatz entsteht der Eindruck, Schwangerschaftsabbrüche dienten der Gesundheitsversorgung von Frauen. Sie heilen aber nicht. Es gibt keine einzige Studie, die einen positiven Effekt von Schwangerschaftsabbrüchen auf die Frauengesundheit nachweist. 5. Das sollte im Koalitionsvertrag auch stehen: Fazit: Wir fordern daher die CDU/CSU Fraktion auf: Wer das Menschenrecht auf Leben zur politischen Verhandlungsmasse erklärt, an der die Regierungsbildung in unserem Land hängt, diskreditiert sich damit als vertrauenswürdiger und verantwortungsvoller politischer Partner. Foto Christiane Lambrecht (c) privat Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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