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„Recht auf Gebet“: Trump-Administration erlässt neue Richtlinien für US-Schulen

8. Februar 2026 in Familie, keine Lesermeinung
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Die Maßnahme zielt darauf ab, das „Recht auf Gebet“ für Schüler und Lehrpersonal landesweit zu stärken und rechtlich abzusichern.


Washington D.C. (kath.net) In einem wegweisenden Schritt hat US-Präsident Donald Trump das US-Bildungsministerium angewiesen, neue Richtlinien zum Schutz des religiösen Ausdrucks an öffentlichen Schulen zu veröffentlichen. Die Maßnahme zielt darauf ab, das „Recht auf Gebet“ für Schüler und Lehrpersonal landesweit zu stärken und rechtlich abzusichern.


Die neue Anordnung ist eine Reaktion auf jahrelange Debatten über die Trennung von Staat und Kirche in amerikanischen Bildungseinrichtungen. Während Kritiker eine Aufweichung dieser Trennung befürchten, sieht die Regierung darin die Wiederherstellung verfassungsmäßiger Grundrechte, die durch eine „übermäßig säkulare Auslegung“ der Gesetze unterdrückt worden seien.

Die vom Bildungsministerium herausgegebenen Anweisungen konkretisieren, dass an den Schulen z.B. ausdrücklich das Recht zugestanden, in Pausen oder vor dem Unterricht allein oder in Gruppen zu beten. Auch Lehrern wird ein gewisser Spielraum eingeräumt, ihren Glauben privat auszudrücken, solange dies nicht als staatliche Nötigung der Schüler missverstanden werden kann.

Foto: AI-generiert (c) pixabay/TungArt7


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