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Immobilienprozess im Vatikan muss teils neu aufgerollt werden

18. März 2026 in Weltkirche, keine Lesermeinung
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Die Anklage hatte in erster Instanz einige Protokolle von Gesprächsaufzeichnungen, durch die die Angeklagten belastet wurden, lediglich mit Schwärzungen vorgelegt - Erstinstanzliche Urteile, darunter gegen Kardinal Becciu, bleiben vorerst bestehen


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der sogenannte Londoner Immobilienprozess im Vatikan hat eine dramatische Wende genommen. Das Berufungsgericht des Vatikanstaats ordnete am Dienstag an, die Beweisführung noch einmal neu aufzurollen. Sie sei im Prozess erster Instanz fehlerhaft und unvollständig gewesen. Die Urteile der ersten Instanz vom Dezember 2023, darunter eine fünfeinhalbjährige Haftstrafe für den italienischen Kurienkardinal Angelo Becciu, hob das Gericht jedoch zunächst nicht auf. 

Das Berufungsgericht ordnete an, dass die Anklage die vollständigen Akten der Beweisführung bis zum 30. April vorlegen müsse. Die Angeklagten und ihre Verteidiger hätten bis zum 15. Juni Zeit, diese zur Kenntnis zu nehmen. Am 22. Juni solle dann eine neue Verhandlung vor Gericht beginnen.  


Teils geschwärzte Unterlagen 

Die Anklage hatte in erster Instanz einige Protokolle von Gesprächsaufzeichnungen, durch die die Angeklagten belastet wurden, lediglich mit Schwärzungen vorgelegt. Damit sei das Recht der Angeklagten und der Verteidiger auf volle Einsicht der zu ihren Lasten vorliegenden Akten klar missachtet worden. Aus diesem Grund müssten nun neue Verhandlungen auf der Grundlage des vollständigen Beweismaterials geführt werden, so das Gericht. 

Die Anwälte des Hauptangeklagten, Kardinal Becciu, zeigten sich gegenüber italienischen Medien hoch zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Sie hatten bereits während des Verfahrens in erster Instanz moniert, dass das unvollständig vorgelegte Beweismaterial die Rechte der Beschuldigten und die Prinzipien eines fairen Verfahrens verletze. 

Hochkarätiger Richter 

Das vatikanische Berufungsgericht wird von dem aus Spanien stammenden Juraprofessor und Kirchenrechtler Alejandro Arellano (63) geleitet. Der Richter im Rang eines Erzbischofs ist zugleich Dekan des berühmten Kirchengerichts Rota Romana. Vorsitzender Richter in erster Instanz war der pensionierte sizilianische Staatsanwalt und Strafrichter Giuseppe Pignatone (heute 76), der sich einst in seiner Heimat als Mafia-Ankläger einen Namen gemacht hatte.

Papst Leo XIV. hatte noch am vergangenen Samstag die Richter und Staatsanwälte im Vatikan bei einem Empfang öffentlich ermahnt, sich streng an rechtsstaatliche Grundsätze zu halten, und gesagt: "Beachtung der Prozessgarantien, die Überparteilichkeit des Richters, die Durchsetzung des Rechts auf Verteidigung und eine vernünftige Prozessdauer (...) sind Bedingungen, damit die Rechtsprechung respektiert wird und zur Stabilität der Institutionen beiträgt." Im Vatikan sei dies besonders wichtig.

Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
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