Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  7. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  8. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  9. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  10. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  11. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  12. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  13. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  14. Fast der gleiche Glaube?
  15. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten

Erbprinz Alois von Liechtenstein kündigt Veto gegen mögliche Fristenregelung an

22. Juni 2026 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Derzeit läuft in Liechtenstein eine Volksinitiative für eine Fristenregelung. Der Schutz des ungeborenen Lebens müsse im Recht ‚explizit sichtbar‘ bleiben, unabhängig vom Alter des Kindes, betont der Erbprinz.


Vaduz (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Der Erbprinz von Liechtenstein, Alois von und zu Liechtenstein, hat angekündigt, ein mögliches Gesetz zur Straffreistellung von Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen per Veto zu blockieren. Dies erklärte er in einem Interview mit der Zeitung Liechtensteiner Vaterland.

Im Februar lancierte ein Komitee in dem Fürstentum eine Volksinitiative, die eine Fristenregelung vorsieht. Diese würde Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen straffrei stellen. Zudem fordern die Initiatoren die Aufhebung des Verbots, über Abtreibungen zu informieren, sowie die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Erbprinz Alois, der seit 2004 als Regent für seinen Vater, Fürst Hans-Adam II., die Regierungsgeschäfte führt, machte deutlich, dass er ein solches Gesetz nicht akzeptieren würde. Auf die Frage, ob er sein Vetorecht einsetzen würde, falls das Volk der Initiative zustimme, antwortete er klar mit „Ja“.


Er begründete seine Haltung damit, dass Fristenregelungen aus seiner Sicht grundsätzlich ungeeignet für Liechtenstein seien. Unter einer solchen Regelung werde das zentrale Rechtsprinzip des Lebensschutzes nicht ausreichend gewahrt. Die Regelung von Abtreibungen müsse weiterhin im Strafrecht verankert bleiben und sich an einem Indikationsmodell orientieren – also nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, etwa wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.

Er betonte, dass der Schutz des ungeborenen Lebens „explizit sichtbar“ sein müsse – unabhängig vom Alter des Kindes. Mit einer Fristenregelung ziehe sich der Staat aus der Verantwortung, ungeborenem Leben in dieser Phase Schutz zu gewähren. Sein Ziel sei kein generelles Abtreibungsverbot, sondern ein grundsätzliches Bekenntnis zum Schutz des Lebens.

Sollte der Prinz sein Veto einlegen, gäbe es keine rechtlichen Möglichkeiten, dies zu überstimmen. Die geltende Abtreibungsregelung bliebe damit unverändert bestehen.

Im Fürstentum Liechtenstein ist Abtreibung derzeit nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, wenn die Frau minderjährig ist oder wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Seit einer Gesetzesänderung 2015 bleiben Frauen, die eine Abtreibung bei einem Arzt vornehmen lassen, straffrei. Der Arzt kann jedoch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden.

Bereits 2011 hatte Erbprinz Alois angekündigt, gegen jedes Gesetz zur Legalisierung von Abtreibungen ein Veto einzulegen. Eine damalige Volksinitiative scheiterte 2012 mit 52 Prozent Ablehnung. Auch damals hatte der Prinz sein Veto angekündigt. Ein anschließender Versuch, die Vetorechte des Fürstenhauses einzuschränken, wurde von den Wählern deutlich abgelehnt.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt

Liechtenstein

  1. Liechtenstein ist in Trauer
  2. Vorerst kein Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Vatikan
  3. Katholische Kirche verliert Status als Landeskirche in Liechtenstein
  4. Vaduz: Katholische Kirche verliert Status als Landeskirche
  5. Liechtenstein: Abtreibung bleibt verboten
  6. Liechtenstein: Neuer Konfliktstoff zwischen Kirche und Staat
  7. R. I. P. Markus Kellenberger







Top-15

meist-gelesen

  1. ‚Trinkt auch ihr aus dieser Quelle!’ Der Durst, den nur Christus stillt
  2. Programm für Lateinamerika-Reise des Papstes veröffentlicht
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Fast der gleiche Glaube?
  7. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  8. Slowakei: Papst Leo XIV. grüßt die Teilnehmer des Nationalen Marsches für das Leben in Bratislava
  9. Kardinal Koch zu Israel und Gaza: Ehrlich miteinander sprechen
  10. Wenn die Liebe das Gesetz des Kalküls durchbricht…
  11. Stanislaus-Kostka-Wallfahrt von Wien nach Rom erreicht ihr Ziel
  12. Papst: In der Seelsorge auf das Wesentliche konzentrieren
  13. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  14. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz