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| ![]() Erbprinz Alois von Liechtenstein kündigt Veto gegen mögliche Fristenregelung anvor 2 Stunden in Prolife, 1 Lesermeinung Derzeit läuft in Liechtenstein eine Volksinitiative für eine Fristenregelung. Der Schutz des ungeborenen Lebens müsse im Recht ‚explizit sichtbar‘ bleiben, unabhängig vom Alter des Kindes, betont der Erbprinz. Vaduz (kath.net/LifeSiteNews/jg) Im Februar lancierte ein Komitee in dem Fürstentum eine Volksinitiative, die eine Fristenregelung vorsieht. Diese würde Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen straffrei stellen. Zudem fordern die Initiatoren die Aufhebung des Verbots, über Abtreibungen zu informieren, sowie die Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Erbprinz Alois, der seit 2004 als Regent für seinen Vater, Fürst Hans-Adam II., die Regierungsgeschäfte führt, machte deutlich, dass er ein solches Gesetz nicht akzeptieren würde. Auf die Frage, ob er sein Vetorecht einsetzen würde, falls das Volk der Initiative zustimme, antwortete er klar mit „Ja“. Er begründete seine Haltung damit, dass Fristenregelungen aus seiner Sicht grundsätzlich ungeeignet für Liechtenstein seien. Unter einer solchen Regelung werde das zentrale Rechtsprinzip des Lebensschutzes nicht ausreichend gewahrt. Die Regelung von Abtreibungen müsse weiterhin im Strafrecht verankert bleiben und sich an einem Indikationsmodell orientieren – also nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein, etwa wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Er betonte, dass der Schutz des ungeborenen Lebens „explizit sichtbar“ sein müsse – unabhängig vom Alter des Kindes. Mit einer Fristenregelung ziehe sich der Staat aus der Verantwortung, ungeborenem Leben in dieser Phase Schutz zu gewähren. Sein Ziel sei kein generelles Abtreibungsverbot, sondern ein grundsätzliches Bekenntnis zum Schutz des Lebens. Sollte der Prinz sein Veto einlegen, gäbe es keine rechtlichen Möglichkeiten, dies zu überstimmen. Die geltende Abtreibungsregelung bliebe damit unverändert bestehen. Im Fürstentum Liechtenstein ist Abtreibung derzeit nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt: bei Vergewaltigung, wenn die Frau minderjährig ist oder wenn das Leben der Mutter gefährdet ist. Seit einer Gesetzesänderung 2015 bleiben Frauen, die eine Abtreibung bei einem Arzt vornehmen lassen, straffrei. Der Arzt kann jedoch mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe belangt werden. Bereits 2011 hatte Erbprinz Alois angekündigt, gegen jedes Gesetz zur Legalisierung von Abtreibungen ein Veto einzulegen. Eine damalige Volksinitiative scheiterte 2012 mit 52 Prozent Ablehnung. Auch damals hatte der Prinz sein Veto angekündigt. Ein anschließender Versuch, die Vetorechte des Fürstenhauses einzuschränken, wurde von den Wählern deutlich abgelehnt.
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