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Der Mensch vor dem Algorithmus - Die Würde vor dem System

vor 1 Stunden in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Leo XIV.: Die Würde des Menschen als Maßstab des Gemeinwohls.  Die Frage nach dem Menschen in einer zunehmend virtuellen Welt: Nicht vernetzt, sondern verbunden. Vom Individuum zur Gemeinschaft. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Gott erschuf den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn. Männlich und weiblich erschuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch, füllt die Erde und unterwerft sie und waltet über die Fische des Meeres, über die Vögel des Himmels und über alle Tiere, die auf der Erde kriechen!“ (Gen 1,27-38).

Bei der Generalaudienz auf dem Petersplatz widmete Papst Leo XIV. seine Katechese der menschlichen Gemeinschaft. Ausgehend vom zweiten Kapitel der Pastoralkonstitution Gaudium et spes erinnerte der Papst daran, dass die zunehmenden Beziehungen zwischen den Menschen zu den prägenden Merkmalen der Gegenwart gehörten. Das Konzil habe diese Entwicklung jedoch nicht bei der bloßen Ausweitung von Kontakten stehen lassen, sondern auf die „Gemeinschaft der Personen“ verwiesen, die eine „gegenseitige Achtung der allseits erfaßten geistigen Würde “ verlange (vgl. GS 23).

Leo XIV. stellte diese Aussagen in den Zusammenhang der technologischen Entwicklung. Die Verbreitung der Massenmedien und der sozialen Medien sowie der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz eröffneten neue Möglichkeiten, weil dadurch Grenzen und Entfernungen überwunden würden. Zugleich tendierten Beziehungen dazu, „immer weniger persönlich, virtueller“ zu werden. Damit verbinde sich die Gefahr, sich daran zu gewöhnen, Entscheidungen an Algorithmen zu delegieren, die allein dem menschlichen Gewissen zukämen. Die christliche Gemeinschaft habe in diesem Zusammenhang die Aufgabe, dazu beizutragen, dass soziale Beziehungen „wirkliche Substanz und persönliche Tiefe“ erhielten.

Als Grundlage verwies Leo XIV. auf das Schöpfungsprojekt Gottes, von dem Gaudium et spes seine Kriterien für das menschliche Zusammenleben herleite. Gott habe gewollt, dass „alle Menschen eine einzige Familie bilden und sich untereinander wie Brüder behandeln“. Deshalb sei „die Liebe zu Gott und zum Nächsten das erste und größte Gebot“, das in Christus seine vollständige Offenbarung und seine vollendete Verwirklichung erfahren habe (vgl. GS 24). Damit verband der Papst die Entwicklung der menschlichen Person mit der Entwicklung der Gesellschaft. Beide Bereiche seien „eng miteinander verbunden“. Sie gegeneinanderzustellen oder voneinander zu trennen, würde ihre jeweilige Bedeutung zunichtemachen. Die jüngere Geschichte bestätige diese Einsicht. Deshalb müsse die von den Vätern des Zweiten Vatikanischen Konzils formulierte Bestimmung der menschlichen Person in Erinnerung bleiben: „Wurzelgrund nämlich, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen ist und muß auch sein die menschliche Person, die ja von ihrem Wesen selbst her des gesellschaftlichen Lebens durchaus bedarf“ (GS 25).


Von hier aus wandte sich Leo XIV. der Verschiedenheit der Menschen und Völker zu. Gaudium et spes habe diese Verschiedenheit nicht als Gefahr oder Bedrohung verstanden, sondern als Möglichkeit zu gegenseitiger Bereicherung und zu Wachstum. Gegensätze könnten jedoch in Gewalt ausarten. Dies sei eine Folge der Macht der Sünde und der Weise, in der sie Denkweisen und Handlungen auf allen Ebenen beeinflusse und dadurch Zerstörung und Tod hervorbringe. Dem müsse eine andere Logik entgegengesetzt werden: die „Logik der Gegenseitigkeit, der Teilhabe und der Sorge“. Leo XIV. verwies dabei auf das Bild des menschlichen Körpers, dessen verschiedene Glieder aufeinander angewiesen seien (vgl. 1 Kor 12,21-25). In diesem Zusammenhang griff der Papst die Definition des Gemeinwohls aus Gaudium et spes auf. Dieses bestehe in der „ Gesamtheit jener Bedingungen des gesellschaftlichen Lebens, die sowohl den Gruppen als auch deren einzelnen Gliedern ein volleres und leichteres Erreichen der eigenen Vollendung ermöglichen“. Die gegenseitige Abhängigkeit der Völker verlange dabei, dass jede Gruppe „den Bedürfnissen und berechtigten Ansprüchen anderer Gruppen, ja dem Gemeinwohl der ganzen Menschheitsfamilie Rechnung tragen muss“ (GS 26).

Aus dieser Sichtweise habe das Konzil konkrete Folgerungen gezogen. An erster Stelle stehe die Achtung vor der menschlichen Person: „Was ferner zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers“ (GS 27).

Als zweite Konsequenz nannte Leo XIV. die Achtung und die Liebe auch gegenüber Gegnern und gegenüber Menschen, die anders dächten und handelten. Das christliche Verständnis der Gemeinschaft könne daher nicht auf diejenigen begrenzt werden, die dieselben Auffassungen teilten. Die Verschiedenheit müsse vielmehr innerhalb einer Ordnung der gegenseitigen Achtung ihren Platz finden.

Als dritte Konsequenz stellte der Papst die grundlegende Gleichheit aller Menschen heraus, aus der die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit folge. Gaudium et spes habe ausdrücklich erklärt: „Jede Form einer Diskriminierung in den gesellschaftlichen und kulturellen Grundrechten der Person, sei es wegen des Geschlechts oder der Rasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung, der Sprache oder der Religion, muss überwunden und beseitigt werden, da sie dem Plan Gottes widerspricht“ (GS 29). Schließlich habe das Konzil dazu aufgerufen, eine individualistische Denkweise zu überwinden und Verantwortung und Teilhabe zu übernehmen. Damit verband Leo XIV. die Aussagen des Konzils unmittelbar mit der Aufgabe jedes Einzelnen. Die menschliche Gemeinschaft könne nicht allein durch gesellschaftliche Strukturen bestimmt werden, sondern verlange die Beteiligung der Personen, aus denen sie bestehe.

Zum Abschluss bezeichnete Leo XIV. die Sicht des Menschen als „Gemeinschaft von Personen“ als ein kostbares Vermächtnis, das das Zweite Vatikanische Konzil hinterlassen habe. Diese Sichtweise ermögliche eine persönliche und gemeinschaftliche Unterscheidung, um die heutigen gesellschaftlichen und politischen Projekte anhand von drei Kriterien zu beurteilen: „der Würde der menschlichen Person, der sozialen Gerechtigkeit und der freien Beteiligung am Aufbau des Gemeinwohls“. Die Zukunft der Menschheit hänge nämlich vom Einsatz jedes Einzelnen ab, „mit Gott und mit den Brüdern zusammenzuarbeiten, um eine menschlichere Welt aufzubauen“.

Die Pilger und Besucher aus dem deutschen Sprachraum begrüßte der Heilige Vater mit den folgenden Worten:

Einen herzlichen Gruß richte ich an die deutschsprachigen Pilger. Wenn wir in diesen Tagen die „Schöpfungszeit“ begehen, sind wir eingeladen, die Schöpfung bewusst wahrzunehmen, den Schöpfer zu preisen und anzubeten sowie den wunderbaren Plan Gottes und unsere Verantwortung für den Schutz unserer Erde immer besser zu verstehen.

Foto (c) Vatican Media

 


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