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| ![]() Bistum Eichstätt gibt Lockerungen angesichts Corona bekannt16. Juni 2020 in Aktuelles, 7 Lesermeinungen Bei den Gottesdiensten besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf den Gebrauch von Handschuhen bei der Kommunionausteilung kann verzichtet werden, aber gründliche Handdesinfektion ist obligatorisch Eichstätt (kath.net/pde) Das Bistum Eichstätt hat am Montag Lockerungen angesichts der Corona-Epidemie bekanntgegeben. So soll das kirchliche Leben in den Pfarreien wieder möglich sein und beispielsweise Präsenzsitzungen von Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen sowie Kommunion- und Firmgruppenarbeit unter Beachtung aller Schutzmaßnahmen wieder möglich werden. Auch Bildungsangebote in der Jugendarbeit können wieder stattfinden. Das hat das Generalvikariat den Pfarrgemeinden im Bistum Eichstätt mitgeteilt.
Bei den Gottesdiensten besteht weiterhin die Pflicht, Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf den Gebrauch von Handschuhen bei der Kommunionausteilung kann laut Generalvikariat verzichtet werden. Obligatorisch bleibt eine gründliche Desinfektion der Hände unmittelbar vor der Austeilung. Kleine Vokal- und Instrumental-Ensembles dürfen die Gottesdienste musikalisch mitgestalten, sofern zwischen den Musizierenden selbst ein Abstand von zwei Metern, bei Bläsern von drei Metern und zwischen den Musizierenden und dem Publikum ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird.
Versammlungen und Veranstaltungen bleiben aber weiterhin untersagt. Die Vorbereitung von Kindern auf Erstkommunion und Firmung als Teil kirchlicher Bildungsarbeit in kleinen Gruppen ist wieder möglich, aber auch hier sind die Infektionsschutzmaßnahmen strikt zu beachten und umzusetzen, betont das Generalvikariat. Das gemeindliche Leben in Gruppen und Kreisen – zum Beispiel Senioren-, Frauen- und Familienkreise Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuKrankheit
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