Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Foto mit AfD-Politiker - Pfarrer entpflichtet Oberministranten im Bistum Passau
  2. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  3. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  4. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  5. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  6. Lambrecht fordert: Lebensschutz in der neuen Koalition verbessern, trotz anderslautender SPD-Wünsche
  7. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  8. Parolin: „Segne uns, Heiliger Vater Johannes Paul II.! Segne diese Kirche des Herrn auf ihrem Weg“
  9. Hilfe! Mein Kind tut sich so schwer mit dem Lernen!
  10. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  11. Lourdes verhüllt Mosaike des mutmaßlichen Missbrauchstäters Pater Marko Rupnik
  12. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  13. Die Vernunft des Glaubens – Zum 20. Todestag des heiligen Johannes Paul II.
  14. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  15. Orthodoxe Kirche von Zypern übt heftige Kritik am Westen

Logische Konsequenzen der Freigabe der Abtreibung

2. Juli 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Die Diskussionen um ‚Planned Parenthood Federation of America‘ und ‚She decides‘ werfen Fragen auf“ – Gastkommentar von Lothar C. Rilinger


Berlin (kath.net) Die Diskussionen um die Organisationen Planned Parenthood Federation of America und She decides werfen Fragen auf, die die Erörterung der rechtlichen Freigabe von Abtreibungen transzendieren hin zu Fragen des Lebensschutzes an sich. Unabhängig davon, dass die Organisation Planned Parenthood aus der zutiefst rassistisch orientierten Organisation American Birth Control League hervorgegangen ist – aus einer Organisation, die sich zum Ziel gesetzt hatte, die Vermehrung der afro-amerikanischen Bevölkerung einzuschränken, damit diese nicht zur Mehrheitsgesellschaft in den USA werde –, wird die geforderte totale Entkriminalisierung der Tötung ungeborenes Leben und damit die Tötung bis zum Moment der Geburt nicht ohne Konsequenzen für das gesamte Rechtssystem und damit für das Recht auf Leben durchgesetzt werden können.

 

Der ungeborene Mensch wird von den Befürwortern der uneingeschränkten Freigabe der Abtreibung als ein rechtloser Zellhaufen angesehen. Dadurch wird ihm die Qualität als ungeborener Mensch entzogen – er wird als Sache behandelt und damit als etwas, das über keine eigenen Rechte verfügt. Die Vorstellung, dass auch der ungeborene Mensch als imago Dei angesehen werden muss, soll nicht näher erörtert werden, da ich mich auf juristische Erwägungen beschränken möchte, um aufzuzeigen, was für rechtliche Konsequenzen auftreten würden, wenn die Tötung ungeborener Menschen bis zur Geburt entkriminalisiert wird.

 

Selbst wenige Zellen des gerade empfangenen Menschen werden von unserer Rechtsordnung als Rechtssubjekte und damit als Träger von Menschen-, aber auch von Erbrechten angesehen. Aus naturbedingten Gründen kann dieser werdende Mensch noch nicht selbst seine Rechte geltend machen, dies ist ihm erst möglich, wenn er geboren ist. Doch er kann schon Inhaber von Erbrechten sein. Wenn einem ungeborenen Menschen testamentarisch Erbrechte zugewiesen werden, kann er diese, sollte der Erblasser vor der Geburt des Erben verstorben sein, unmittelbar nach seiner Geburt geltend machen. Wenn er aber nur als Zellhaufen und damit als Sache angesehen wird, könnte dieser Sache vor der Geburt kein Erbrecht zugewiesen werden.


 

Wir haben damit festgestellt, dass der ungeborene Mensch auch jenseits des Menschenrechts auf Leben als Rechtssubjekt angesehen wird. Dies hat zur Folge, dass durch die Abtreibung die Rechtssphären zweier Rechtssubjekte tangiert werden – die der Mutter und die des Kindes. Infolgedessen negiert der Schlachtruf: „Mein Bauch gehört mir!“, dass auch das ungeborene Kind als Rechtssubjekt angesehen wird.

 

Bis zur Wiedervereinigung galt in unserem Strafrecht, dass die Abtreibung im Rahmen der Indikationsregelungen straflos sein könnte. Nach der Wiedervereinigung wurde jedoch die Regelung aus dem Strafgesetzbuch der DDR und Ostberlin übernommen, wonach die Abtreibung in den ersten drei Monaten als Form der Empfängnisverhütung straflos gestellt wird. Allerdings reicht den oben erwähnten Organisationen diese Regelung nicht. Die Abtreibung soll bis zur Geburt rechtlich möglich sein.

 

Wenn in den ersten neun Monaten des Lebens eines Menschen die Tötung strafrechtlich irrelevant wäre, fällt es einem schwer, zu begründen, dass die Tötung eines Menschen während und am Ende seines Lebens strafbewehrt sein soll, schließlich unterscheidet sich ein Mensch kurz vor seiner Geburt kaum von demjenigen kurz nach der Geburt.

 

Wenn wir einen Blick in Alten- oder Pflegeheime werfen, müssen wir feststellen, dass dort viele Menschen leben, die kaum noch über ein Selbstbewusstsein verfügen oder nur noch künstlich am Leben erhalten werden. Die Pflege ist kostenintensiv und muss gegebenenfalls von den Angehörigen finanziert werden. Sollten diese zur Zahlung herangezogen werden, müssten sie oft ihr Vermögen verbrauchen, damit ein Mensch, der das alles oft nicht mehr merkt, gepflegt wird. Spätestens dann kann das Ego über das Nos triumphieren, was zur Folge haben könnte, dass kranke oder behinderte Personen gedrängt werden, in die Tötung einzuwilligen, damit die Angehörigen von ihren Zahlungen befreit und damit vor Verarmung geschützt werden.

 

Je mehr die Abtreibung entkriminalisiert wird, desto größer wird die Begehrlichkeit, Leben auch in anderen Bereich straffrei beenden zu dürfen. Es ist eine slippery lane, auf die man sich begibt, wenn man die Abtreibung insgesamt freigeben würde. Die Diskussion über die aktive Sterbehilfe hat uns diesen Prozess luzide vor Augen geführt. War die euthanasia auf Grund der Verbrechen im III. Reich noch 1945 verpönt, ist sie in Teilen Europas inzwischen sogar für Jugendliche erlaubt. Allein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Verbots der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid und die hierin deutlich erkennbare Überbetonung des Selbstbestimmungsrechts des Menschen hat uns den Weg aufgezeigt, auf dem das höchste Verfassungsgericht zukünftig gehen will. Dieser Weg führt hin zu der Auffassung, dass, wenn jemand die Tötung wünscht, diese auch von Dritten straffrei vorgenommen werden darf, schließlich dürfe das Selbstbestimmungsrecht nicht hinter dem Anspruch des Staates auf Einhaltung des Rechts auf Leben zurückstehen.

 

Die Möglichkeit dieser Konsequenzen muss man vor Augen haben, wenn man die totale Entkriminalisierung der Abtreibung einfordert und unterstützt.

 

Lothar C. Rilinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht i.R., Stellvertretendes Mitglied des Niedersächischen Staatsgerichtshofes a.D.. Außerdem ist er Autor des Buches VRBS AETERNA. Bd.3

 

kath.net-Buchtipp:

VRBS AETERNA. Bd.3
Begegnungen mit der deutschsprachigen religiösen Kultur in Rom
Von Lothar C. Rilinger
Sonstiger Urheber: Gerhard Ludwig Müller
Taschenbuch
364 Seiten; 28 Abb.
2020 Bernardus
ISBN 978-3-8107-0310-1
Preis Österreich: 20.40 EUR


Bestellmöglichkeiten bei unseren Partnern:

  • Link zum kathShop
  • Buchhandlung Christlicher Medienversand Christoph Hurnaus, Linz, für Bestellungen aus Österreich und Deutschland: buch@kath.net
  • Buchhandlung Provini Berther GmbH, Chur, für Bestellungen aus der Schweiz/Liechtenstein: buch-schweiz@kath.net

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 galil?a! 2. Juli 2020 
 

Berichtigung:

ZB werden aus Föten (Zellen) Impfstoffe gezüchtet oder andere abartigen Sachen von gottlosen Forschungen getrieben


1
 
 galil?a! 2. Juli 2020 
 

Abtreibung ein riesiges Pharmageschäft, das von dubiosen Menschen betrieben wird.

Zum Schluss noch: Die Pharmafirmen und andere spezielle Firmen wollen die Abtreibung fördern, weil sie ihnen große Gewinne verschafft. ZB werden aus Föten (Zellen) Impfstoffe gezüchtet oder andere abartigen Sachen von gottlosen Forschern


1
 
 galil?a! 2. Juli 2020 
 

Leben ist ein Gottessegen!

Sobald zwei Zellen miteinander kommunizieren herrscht leben vor. Daher sofort nachdem die Verschmelzung von Eizelle und Spermium abgelaufen ist. Die Zellen müssen ja miteinander kommunizieren damit der Mensch nach Bauplan aufgebaut wird.

Gegen künstliche Befruchtung ist zu sagen, dass lt. der hl. Schrift die Liebe des Mannes zur Frau auf das Kind übergeht. Wenn das fehlt, fehlt schon viel Liebe.

Zum andern das Menschengeschlecht wird durch den Segen Gottes fortgepflanzt und erhalten. Dies sieht man ja oft, weil nicht jedes Ehepaar ein Kind zeugen kann. Viele Menschen oder viele gesunden Kinder sind also ein Segen Gottes. Für Christen ist es aber am wichtigsten die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen. Den so werden lt. Schrift die Frauen Seelig werden. Nicht wie ihnen der Teufel einredet durch Kariere oder sonstiges. Dies gilt natürlich in der Ehe. Die Jungfrau wird Seelig, weil sie ein Geist mit dem Herrn ist.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Lebensschutz

  1. Lebensschützerin Lila Rose: ‚Ich werde Trump wählen’
  2. Uni Regensburg stellt Akkreditierung einer Lebensschutzgruppe in Aussicht
  3. Rekordbesuch beim Marsch für das Leben in London
  4. Football-Star Harrison Butker ruft JD Vance und Republikaner zu mehr Engagement im Lebensschutz auf
  5. Kamala Harris’ Kampf gegen Lebensschutz-Schwangerschaftszentren

Abtreibung

  1. US-Regierung gegen Abtreibungs-Agenda der Vereinten Nationen
  2. Planned Parenthood schließt sein Vorzeige-Abtreibungszentrum in Manhattan
  3. Zahl der Abtreibungen in Texas fast auf null gesunken
  4. Kalifornien stellt Ermittlungen gegen Lebensschützerin Sandra Merritt ein
  5. Neun wichtige Lebensschutzmaßnahmen von Präsident Trump in der ersten Woche seiner Amtszeit

Sterbehilfe

  1. Kanada: Erzbistum Montreal klagt gegen Bundesstaat Québec wegen Einschränkung der Gewissensfreiheit
  2. Evangelischer Landesbischof Ralf Meister behauptet: "Der Mensch hat ein Recht auf Selbsttötung"
  3. Vatikan bestätigt: Kliniken des belgischen Ordens sind nicht mehr katholisch!
  4. Österreichische Bischofskonferenz: Für umfassenden Lebensschutz!
  5. CDL fordert dringend ein "legislatives Schutzkonzept" bei Sterbehilfe






Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Eine wichtige BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. Teufelsanrufung in der 2. Bundesliga?
  4. Theologieprofessor Bortkiewicz: „Der Arzt beschloss, den Fötus – also mich – in Stücke zu schneiden“
  5. Breite Rezeption für eine vermeintlich gescheiterte Theologie
  6. ‚Mitarbeiter der Wahrheit‘ – ein neuer Film über Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
  7. Foto mit AfD-Politiker - Pfarrer entpflichtet Oberministranten im Bistum Passau
  8. „Du musst tun, was Priester tun. Du musst die Messe feiern, Beichten hören und Anbetung halten“
  9. Bekommt Deutschland ein Wahrheitsministerium?
  10. Psycho-Tests für Schweizer Priester
  11. Das Wunder des Karol Wojtyła
  12. „Habt keine Angst!“ – Christus macht wirklich frei!
  13. 'Egal was kommt, wir haben Handlungsoptionen!'
  14. Hexenfestival: Streit zwischen Exorzisten und Bürgermeister
  15. Orthodoxe Kirche von Zypern übt heftige Kritik am Westen

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz