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Nicht genug Platz für die Kardinäle in Santa Marta

vor 26 Stunden in Weltkirche, 11 Lesermeinungen
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Laut "Die Presse" dürfte Franziskus dafür hauptverantwortlich sein, weil er sich nicht die Obergrenze von 120 Kardinälen hielt und selber einen größeren Teil des Hotels belegt hat.


Rom (kath.net)
In der bekannten Vatikan-Residenz Santa Marta gibt es jetzt nicht genügend Platz für alle Kardinäle während des Konklaves. Dies berichtet die "Die Presse". Laut der Zeitung dürfte Franziskus dafür hauptverantwortlich sein, weil er sich nicht die Obergrenze von 120 Kardinälen hielt und selber einen größeren Teil des Hotels belegt hat. Dieser hatte mit seinen Mitarbeitern fast das ganze zweite Stockwerk belegt. Paul VI. hatte in der apostolischen Konstitution „Romano Pontifici Eligendo“  1975 die Zahl von 120 festgelegt, später wurde dies von Johannes Paul II. bestätigt. Dieser ordnete 1998 die Renovierung an und machte es zum einem "Haus für das Konklave".



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Lesermeinungen

 Tuotilo2 vor 14 Minuten 
 

Zusammenrücken

Die Kardinäle Marx, Müller und Woelki könnten mit gutem Beispiel vorangehen und sich ein Zimmer teilen. Mit einem zusätzlichen Stockbett oder zwei Luftmatratzen wird das schon gehen.


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 Walahfrid Strabo vor 2 Stunden 

@Tante Ottilie

Nicht nur das, es mußten auch Gebäude ringsum angemietet werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Was im Apostolischen Palast alles gegeben wäre.

Oder auch die Beisetzung nicht im Petersdom: wie bescheiden, aber für die Überführung konnte die römische Polizei schauen, wie sie die Straßen absichert. Anstatt den Sarg einfach in den Petersdom zu tragen.... Nur zwei Beispiele von vielen.

Er möge in Frieden ruhen und Gott der Allmächtige das Gute, das er getan hat, ihm reichlich vergelten. Aber Trauer empfinde ich ehrlich gesagt keine, im Gegenteil, eher Erleichterung.


1
 
 Alpenglühen vor 2 Stunden 

@Richelius: erstmals Sixtus V. legte 1586 als Höchstzahl „70“ fest in Anlehnung an Num. 11,16

Gregor XV. (1621-23) mahnte in einer Exhortation, andere Kardinäle nicht an der Teilnahme zu hindern.
Bei der Wahl Joh. XXIII. 10/1958 hatte das Konklave 51 Mitglieder.
Paul VI. wurde 06/1963 zwar mit 65 von 80 gewählt. Aber s. Gregor XV.
Paul VI. war es, der 1970 festlegte, daß die Wahlberechtigung mit erreichen des 80. Geburtstag erlischt. U. er legte 1975 die Höchstzahl der Wahlberechtigten auf 120 fest. Somit kann m.E. in 10/1958, wie Sie vorgeben, eine Höchstzahl nicht überschritten worden sein. Denn mit 51 Mitgliedern lag die Zahl der Wahlberechtigten mit 19 unter der von Sixtus V. festgelegten Höchstzahl von 70!


0
 
 Richelius vor 13 Stunden 
 

Johannes XXIII. hat auch die damalige Höchstgrenze überschritten. Und früher waren die Kardinäle auch nicht so bequem untergebracht. Feldbetten tun es auch.


2
 
 Tante Ottilie vor 17 Stunden 
 

Wieder so eine Eigenmächtigkeit des letzten Papstes

"(Er hat) selber einen größeren Teil des Hotels belegt (). Dieser (Papst)hatte mit seinen Mitarbeitern fast das ganze zweite Stockwerk belegt."

Und sowas wird dann in den Medien als eine besondere Bescheidenheit und angebliche Suche nach menschlichen. Nähe uns versucht zu verkaufen.


8
 
 je suis vor 18 Stunden 

DER "VATIKANEXPERTE" A. ENGLISCH...


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 Tereso vor 18 Stunden 
 

@rosenstädter

Wo die Kardinäle über 80, die nicht bei der Wahl dabei sind, untergebracht werden, ist viel weniger problematisch. Sie müssen ja nicht abgeschirmt sein, wie die wählenden Kardinäle während des Konklaves. Sie können irgendwo in Rom wohnen und zu der Versammlungen der Kardinäle kommen, solange noch nicht gewählt wird.


1
 
 Alpenglühen vor 20 Stunden 

Ganz so „unproblematisch“ sehe ich das mit der Zahl „120“ der Papstwähler nicht. Eine apostolische Konstitution kann der Papst zwar ändern. Was P. Franziskus jedoch in Bezug auf die Zahl der wahlberechtigten Kardinäle nicht tat. Aber sie kann m.E., wie es hier beim Konklave der Fall wäre, nicht einfach ignoriert werden. Bei den letzten 3 Konklave waren es 111 bzw 117 Wahlberechtigte. M.E. ist zu prüfen, ob nicht die beim letzten Konsistorium ernannten, wahlberechtigten! Kardinäle von der Gesamtzahl der Wahlberechtigten abzuziehen sind, und durch Losverfahren auf 120 Kardinäle „aufgefüllt“ wird.


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 rosenstaedter vor 22 Stunden 
 

Die Anzahl der Stimmberechtigten Kardinäle bewegt sich stetig nach unten

Deshalb macht es Sinn "Neue" auf Vorrat zu Kardinälen zu erheben!

Ich vermute dass das Problem der Unterbringung der Wahlberechtigten Kardinäle durch die Verwaltung der Kurie gelöst werden kann.

Die andere Frage ist, wo werden die Nicht-Stimmberechtigten Kardinäle Standes- und Altersgerecht mit einem Dach über dem Kopf untergebracht?


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 symbx vor 24 Stunden 
 

Obergrenze

Die Stimmberechtigten.


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 discipulus vor 24 Stunden 
 

@rosenstaedter: Obergrenze

Die Obergrenze bezieht sich auf die wahlberechtigten Kardinäle im Konklave.

Insofern der Papst souveräner Gesetzgeber ist und zugleich allein über die Kreierung neuer Kardinäle bestimmt, ist die Zahl von 120 allerdings als "Zielgröße" zu verstehen. Es ist auch durchaus üblich, daß ein Papst diese Zahl mit einem Konsistorium überschreitet, da zwischen Konsistorium und möglichem Konklave in der Regel einige Kardinäle ihr Wahlrecht verlieren. Wobei Papst Franziskus beim letzten Konklave schon sehr deutlich über 120 gegangen ist, das ist so unüblich.

Abgesehen von praktischen Problemen wie der Unterbringung ist es auf rechtlicher Seite aber völlig unproblematisch, wenn es mehr als 120 stimmberechtigte Kardinäle gibt.


1
 
 rosenstaedter vor 24 Stunden 
 

Bezieht sich die Obergrenze von 120 Kardinälen auf "Alle" oder auf die "Stimmberechtigten"?


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