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| ![]() Thomas von Aquin über Migrationvor 1 Stunden in Weltkirche, keine Lesermeinung Hilfe für Fremde gehört zum Universalgebot der Liebe, darf aber die Ordnung des Gastlandes nicht gefährden. Linz (kath.net/jg) Er hebt drei Punkte hervor, welche die westlichen Länder fast 1.000 Jahre lang geprägt hätten:
Imperator bezieht sich hier auf die „Ordnung der Liebe“ (ordo amoris), die beispielsweise einen Familienvater dazu verpflichtet, zuerst für seine Frau und seine Kinder zu sorgen, erst in zweiter Linie für seine weiteren Verwandten und Nachbarn. Analog hat der Staat in erster Linie für seine Bürger zu sorgen. In Notfällen, also wenn das Leben oder Grundbedürfnisse von Fremden bedroht sind, ist Hilfe für diese geboten, weil die Not dieser Menschen groß ist. (S. th. II-II, q. 26, a. 8) Damit werden zwei Extreme verhindert. Einerseits die Verweigerung der Hilfe für Menschen in Not, die gegen das Universalgebot der Liebe verstoßen würde. Das andere Extrem ist die unterschiedslose und unangemessene Freizügigkeit, welche die Bedürfnisse der eigenen Familie und Nation vernachlässigt, schreibt Imperator. Die Staatsverfassungen und Rechtssysteme, insbesondere das Staatsbürgerrecht und die damit zusammenhängenden Bürgerrechte waren im 13. Jahrhundert nicht in der Weise ausgeprägt, wie wir sie heute kennen. Imperator verweist auf die Summa theologica, ohne jedoch nähere Angaben zu machen. Die Gedanken, die er äußert, finden sich in etwa im ersten Teil des zweiten Buches, Frage 105, Artikel 3. (S. th. I-II, q. 105, a.3).
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Thomas von Aquin
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