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| ![]() Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaatenvor 12 Stunden in Chronik, 1 Lesermeinung Bundesstaaten und lokale Behörden dürfen Gesundheitseinrichtungen einschließlich Versicherungen und Versicherungsplänen nicht dazu verpflichten, Abtreibungen zu finanzieren oder abzudecken. Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg) Die Untersuchungen werden vom Büro für Bürgerrechte (Office for Civil Rights, OCR) des HHS durchgeführt. Konkret geht es um die Einhaltung des sogenannten Weldon Amendment, einer seit Langem bestehenden bundesrechtlichen Regelung. Diese verbietet es Staaten und lokalen Behörden, die Bundesmittel erhalten, Gesundheitseinrichtungen – einschließlich Versicherern und Versicherungsplänen – zu diskriminieren, wenn diese aus Gewissensgründen keine Abtreibungen bezahlen oder abdecken wollen. Paula M. Stannard, Direktorin des OCR, erklärte: „Unter dem Weldon Amendment sind Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenversicherer und Versicherungspläne, davor geschützt, dass Staaten sie diskriminieren, wenn sie aus Gewissensgründen keine Abtreibungen bezahlen oder abdecken. Punkt.“ Das Ministerium hatte bereits früher in diesem Jahr eine eng gefasste Interpretation des Weldon Amendment aus dem Jahr 2021 zurückgenommen und die Staaten aufgefordert, sich nicht länger auf diese nun widerrufene Auslegung zu stützen. Obwohl das HHS in seiner offiziellen Mitteilung die betroffenen Staaten nicht namentlich nannte, berichten übereinstimmend mehrere Medien (u. a. Associated Press, PBS, The Guardian, The Hill), dass es sich um folgende 13 Staaten handelt – allesamt mit – bis auf eine Ausnahme – demokratischen Gouverneuren: Colorado, Delaware, Illinois, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, Minnesota, New Jersey, New York, Oregon, Vermont, Washington. Vermont hat einen republikanischen Gouverneur, die Demokraten haben aber die Mehrheit in beiden Häusern der Legislative des Bundesstaates. Diese Staaten schreiben in unterschiedlichem Umfang vor, dass staatlich regulierte Krankenversicherungen (fully-insured group plans und individual plans) Abtreibungen abdecken müssen – oft auch in Plänen auf dem ACA-Marktplatz (Affordable Care Act / Obamacare) sowie für Medicaid-Empfänger. In vielen dieser Staaten gilt die Abdeckung ohne oder mit nur geringen Zuzahlungen. Die Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) begrüßte die Untersuchungen ausdrücklich. Matt Bowman, Senior Counsel bei ADF, sagte: „Es ist unvorstellbar, dass irgendein Staat religiöse Gemeinden oder Unternehmen, die auf Seite des Lebensschutzes stehen, zwingt, Abtreibungen zu bezahlen. Wir sind erfreut, dass die Trump-Administration heute bekräftigt hat, dass das Bundesrecht die Gewissensrechte der Amerikaner schützt, indem es Regierungsbeamten verbietet, religiöse oder Lebensschutz-Organisationen zu zwingen, gegen ihre tiefsten Überzeugungen zu handeln.“ Besonders erwähnt wurde der Fall der Cedar Park Church im Bundesstaat Washington, die von ADF vertreten wird und sich seit Längerem gegen die dortigen Vorgaben zur Abtreibungsfinanzierung wehrt. Die Untersuchungen gelten als Teil eines breiteren Bestrebens der Regierung Trump, Gewissens- und Religionsfreiheit im Gesundheitsbereich stärker zu schützen – insbesondere nach der Aufhebung von Roe v. Wade und den folgenden Debatten um Abtreibungsregelungen auf Bundes- und Landesebene. Kritiker der Maßnahme sehen darin hingegen einen Versuch, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung einzuschränken.
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