Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  7. Besser keine Laienpredigt
  8. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  9. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  10. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  11. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  12. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  15. IOC klärt: Künftig nehmen keine Transfrauen mehr an Frauenwettbewerben bei Olympischen Spielen teil!

Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten

vor 12 Stunden in Chronik, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Bundesstaaten und lokale Behörden dürfen Gesundheitseinrichtungen einschließlich Versicherungen und Versicherungsplänen nicht dazu verpflichten, Abtreibungen zu finanzieren oder abzudecken.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Das US-Gesundheitsministerium (Department of Health and Human Services, HHS) hat Untersuchungen gegen 13 Bundesstaaten eingeleitet. Diese sollen Versicherungsunternehmen und Krankenversicherungspläne dazu zwingen, Abtreibungen zu finanzieren – was nach Ansicht der Behörde gegen bundesweite Gewissensschutzbestimmungen verstößt.

Die Untersuchungen werden vom Büro für Bürgerrechte (Office for Civil Rights, OCR) des HHS durchgeführt. Konkret geht es um die Einhaltung des sogenannten Weldon Amendment, einer seit Langem bestehenden bundesrechtlichen Regelung. Diese verbietet es Staaten und lokalen Behörden, die Bundesmittel erhalten, Gesundheitseinrichtungen – einschließlich Versicherern und Versicherungsplänen – zu diskriminieren, wenn diese aus Gewissensgründen keine Abtreibungen bezahlen oder abdecken wollen.

Paula M. Stannard, Direktorin des OCR, erklärte: „Unter dem Weldon Amendment sind Gesundheitseinrichtungen, wie Krankenversicherer und Versicherungspläne, davor geschützt, dass Staaten sie diskriminieren, wenn sie aus Gewissensgründen keine Abtreibungen bezahlen oder abdecken. Punkt.“


Das Ministerium hatte bereits früher in diesem Jahr eine eng gefasste Interpretation des Weldon Amendment aus dem Jahr 2021 zurückgenommen und die Staaten aufgefordert, sich nicht länger auf diese nun widerrufene Auslegung zu stützen.

Obwohl das HHS in seiner offiziellen Mitteilung die betroffenen Staaten nicht namentlich nannte, berichten übereinstimmend mehrere Medien (u. a. Associated Press, PBS, The Guardian, The Hill), dass es sich um folgende 13 Staaten handelt – allesamt mit – bis auf eine Ausnahme – demokratischen Gouverneuren: Colorado, Delaware, Illinois, Kalifornien, Maine, Maryland, Massachusetts, Minnesota, New Jersey, New York, Oregon, Vermont, Washington. Vermont hat einen republikanischen Gouverneur, die Demokraten haben aber die Mehrheit in beiden Häusern der Legislative des Bundesstaates. 

Diese Staaten schreiben in unterschiedlichem Umfang vor, dass staatlich regulierte Krankenversicherungen (fully-insured group plans und individual plans) Abtreibungen abdecken müssen – oft auch in Plänen auf dem ACA-Marktplatz (Affordable Care Act / Obamacare) sowie für Medicaid-Empfänger. In vielen dieser Staaten gilt die Abdeckung ohne oder mit nur geringen Zuzahlungen.

Die Organisation Alliance Defending Freedom (ADF) begrüßte die Untersuchungen ausdrücklich. Matt Bowman, Senior Counsel bei ADF, sagte: „Es ist unvorstellbar, dass irgendein Staat religiöse Gemeinden oder Unternehmen, die auf Seite des Lebensschutzes stehen, zwingt, Abtreibungen zu bezahlen. Wir sind erfreut, dass die Trump-Administration heute bekräftigt hat, dass das Bundesrecht die Gewissensrechte der Amerikaner schützt, indem es Regierungsbeamten verbietet, religiöse oder Lebensschutz-Organisationen zu zwingen, gegen ihre tiefsten Überzeugungen zu handeln.“

Besonders erwähnt wurde der Fall der Cedar Park Church im Bundesstaat Washington, die von ADF vertreten wird und sich seit Längerem gegen die dortigen Vorgaben zur Abtreibungsfinanzierung wehrt.

Die Untersuchungen gelten als Teil eines breiteren Bestrebens der Regierung Trump, Gewissens- und Religionsfreiheit im Gesundheitsbereich stärker zu schützen – insbesondere nach der Aufhebung von Roe v. Wade und den folgenden Debatten um Abtreibungsregelungen auf Bundes- und Landesebene. Kritiker der Maßnahme sehen darin hingegen einen Versuch, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung einzuschränken.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Versusdeum vor 12 Stunden 
 

In Deutschland hatte eine Krankenkasse versucht,

vorgeburtliche Kindstötungen nicht mehr anzubieten. Sie wurde dazu gezwungen. Welch ein Wahnsinn.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Nach Kritik an Erzbischof Cupich: Rechtsprofessor von katholischem Gremium abberufen
  2. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  3. US-Erzdiözese Portland ruft dieses Jahr zu noch größeren eucharistischen Prozessionen auf
  4. USA: Mörder eines Pastors fordert Todesstrafe für sich selbst
  5. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung
  6. US-Botschafter am Heiligen Stuhl, Burch: „Die moralische Autorität der Kirche ist unübertroffen“
  7. US-Familien ziehen in Bundesstaaten, die von Republikanern regiert werden

Abtreibung

  1. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  2. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung
  3. Spanische Bischofskonferenz besorgt über „Tendenz, Abtreibung zum Status eines ‚Rechts‘ zu erheben“
  4. Demokratischer Politiker aus Texas behauptet, die Bibel unterstützt Abtreibung
  5. Christdemokraten für das Leben (CDL): Lebensschutz ist nicht verhandelbar
  6. Jesse Jacksons wechselnde Positionen zum Lebensschutz
  7. USA: Ist die katholische Privat-Universität Notre Dame noch katholisch?






Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  7. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  8. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  9. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  10. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  11. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  12. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  13. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  14. Besser keine Laienpredigt
  15. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz