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| ![]() Nicht Bruch, sondern lebendige Tradition - Wider den Missbrauch der Liturgiereformvor 49 Minuten in Aktuelles, 11 Lesermeinungen Leo XIV.: Was die Liturgiereform wirklich wollte. Die Verantwortung, die Liturgie nach den Normen der Kirche zu bewahren. Nicht Zuschauer, sondern Mitfeiernde in der Kontinuität der Tradition und für die Einheit der Kirche. Von Armin Schwibach Rom (kath.net/as) „Zunächst sagt er: Schlacht- und Speiseopfer, Brand- und Sündopfer forderst du nicht, du hast daran kein Gefallen, obgleich sie doch nach dem Gesetz dargebracht werden; dann aber hat er gesagt: Siehe, ich komme, um deinen Willen zu tun. Er hebt das Erste auf, um das Zweite in Kraft zu setzen. Aufgrund dieses Willens sind wir durch die Hingabe des Leibes Jesu Christi geheiligt - ein für alle Mal“ (Hebr 10,8-10). Bei der Generalaudienz in der Vatikanischen Basilika St. Peter beschloss Papst Leo XIV. seine Katechesen über die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium des Zweiten Vatikanischen Konzils. Zum Abschluss der Reihe widmete er sich den Gründen, aus denen die Konzilsväter eine Reform der Liturgie angestrebt hatten. Dabei stellte er die Reform in die Geschichte der kirchlichen Liturgie und betonte deren Einordnung in die lebendige Überlieferung der Kirche. Als Ausgangspunkt verwies Leo XIV. auf einen Brief, den der damalige Erzbischof von Mailand, Giovanni Battista Montini, am 28. Oktober 1962 während des Konzils an die Gläubigen seiner Diözese geschrieben hatte. Montini habe darin die Liturgie als ehrlichen Ausdruck des Göttlichen und Menschlichen beschrieben. Sie sei „aufrechter Ausdruck sowohl des Göttlichen als auch des Menschlichen. Sie ist Sprache. Sie ist auf der einen Seite ein Träger der göttlichen Lehre, auf der anderen Seite eine Stimme des Gesprächs mit Gott. Es ist klar, dass sie auf ihre lehrhafte Funktion nicht verzichten kann und dem Glauben und der Frömmigkeit die Möglichkeit geben muss, sich in spontaner Verständlichkeit auszudrücken“. Aus dieser Überzeugung heraus habe der spätere Papst Paul VI. den Status der Gläubigen in der Liturgie angesprochen. Die Gläubigen „können und dürfen nicht länger stumm und passiv bleiben. Ihre materielle Anwesenheit kann nicht mit ihrer geistlichen Abwesenheit vereinbar sein“. Leo XIV. stellte diese Aussagen in unmittelbaren Zusammenhang mit Nummer 48 von Sacrosanctum Concilium. Dort werde die Sorge der Kirche formuliert, dass die Gläubigen dem Mysterium des Glaubens nicht „wie Außenstehende oder stumme Zuschauer“ beiwohnten, sondern durch die Riten und Gebete zu einem bewussten, frommen und tätigen Mitvollzug gelangten: „So richtet die Kirche ihre ganze Sorge darauf, daß die Christen diesem Geheimnis des Glaubens nicht wie Außenstehende und stumme Zuschauer beiwohnen; sie sollen vielmehr durch die Riten und Gebete dieses Mysterium wohl verstehen lernen und so die heilige Handlung bewußt, fromm und tätig mitfeiern, sich durch das Wort Gottes formen lassen, am Tisch des Herrenleibes Stärkung finden. Sie sollen Gott danksagen und die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen. So sollen sie durch Christus, den Mittler von Tag zu Tag zu immer vollerer Einheit mit Gott und untereinander gelangen, damit schließlich Gott alles in allem sei“. In diesen Worten komme ein erneuertes Bewusstsein für den Wert der Liturgie zum Ausdruck. Durch die rituellen Handlungen der Kirche werde das Gedächtnis des Heilswerkes gefeiert und zugleich die Möglichkeit eröffnet, in eine wirkliche Beziehung zu Gott einzutreten und mit dem Heilsgeschehen in Berührung zu kommen. Weil die Gesten und Worte der heiligen Liturgie für diese Erfahrung von Bedeutung seien, könne die Teilnahme der Gläubigen nicht passiv sein. Die konziliare Reform habe deshalb das, was den Mittelpunkt der kirchlichen Erfahrung bilde, ins Zentrum gestellt und die Liturgie als „die erste Quelle jenes göttlichen Austausches, in dem uns das Leben Gottes mitgeteilt wird, hervortreten lassen“. Aus dieser Überzeugung sei die Notwendigkeit erwachsen, allen Gläubigen den Reichtum der biblischen Texte und der Gebete stärker zugänglich zu machen und die Ordnung der liturgischen Feier gegenüber derjenigen der damals geltenden liturgischen Bücher übersichtlicher zu gestalten. Leo XIV. ordnete diese Entwicklung in die Geschichte der Liturgie ein. Die Liturgie sei eine lebendige Wirklichkeit und habe deshalb im Lauf der Jahrhunderte Entwicklungen und Veränderungen erfahren. Das kirchliche Lehramt habe ihre Formen an die Erfordernisse verschiedener Epochen angepasst. Daher sei es nicht überraschend, dass auch das Zweite Vatikanische Konzil mit größtem Respekt vor dem überlieferten Erbe und gerade mit dem Ziel, dieses Erbe besser zugänglich zu machen, eine Überarbeitung der liturgischen Bücher für notwendig gehalten habe. Das Ziel der Konzilsväter sei in Nummer 21 von Sacrosanctum Concilium ausdrücklich beschrieben worden. Leo XIV. zitierte die Konstitution ausführlich: „Damit das christliche Volk in der heiligen Liturgie die Fülle der Gnaden mit größerer Sicherheit erlange, ist es der Wunsch der heiligen Mutter Kirche, eine allgemeine Erneuerung der Liturgie sorgfältig in die Wege zu leiten. Denn die Liturgie enthält einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil und Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben. Bei dieser Erneuerung sollen Texte und Riten so geordnet werden, daß sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlicher zum Ausdruck bringen, und so, dass das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann“. Die Unterscheidung zwischen unveränderlichen göttlichen Elementen und veränderbaren menschlichen Elementen sei bereits von Papst Pius XII. in der Enzyklika Mediator Dei (1947) vorgenommen worden. Die menschlichen Elemente könnten demnach „verschiedene Änderungen erfahren, die von der heiligen Hierarchie, die vom Heiligen Geist unterstützt wird, entsprechend den Erfordernissen der Zeiten, der Dinge und der Seelen genehmigt werden“. Leo XIV. betonte zugleich, dass der Wunsch nach einer „allgemeinen Reform“ nicht erst mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil entstanden sei. Er habe sich vielmehr bereits im Wirken der Päpste seit Beginn des 20. Jahrhunderts gezeigt und sei mit den Anliegen der Liturgischen Bewegung verbunden gewesen. Die Forderung, dass die Gläubigen nicht „wie Außenstehende oder stumme Zuschauer“ an den Feiern teilnehmen sollten, sei bereits in der Apostolischen Konstitution Divini Cultus von Pius XI. aufgenommen worden. Auch Pius XII. habe in die Ordnung der Riten der Karwoche eingegriffen und diese wieder auf die Stunden gelegt, die den Ereignissen der österlichen Ereignisse entsprachen, nachdem die Feiern über Jahrhunderte hinweg auf die Morgenstunden vorverlegt worden waren. Johannes XXIII. habe seinerseits eine Vereinfachung der Rubriken des Breviers und des Messbuchs für notwendig gehalten und diese mit dem Motu proprio Rubricarum instructum vom 25. Juli 1960 approbiert. Darin habe er auf das angekündigte Ökumenische Konzil verwiesen, von dem die grundlegenden Prinzipien einer Liturgiereform erwartet worden seien. Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestoßene Reform der Liturgie stehe daher, so Leo XIV., „in der Spur der lebendigen Tradition der Kirche“. Eine richtige Interpretation dieser Reform ermögliche auch, Missbräuche zurückzuweisen, die sich in einigen Bereichen der Kirche in der nachkonziliaren Zeit entwickelt hätten und teilweise leider bis in die Gegenwart vorkämen. Dabei warnte der Papst davor, einzelne Grundsätze der Reform zu verabsolutieren oder misszuverstehen. In diesem Zusammenhang verwies der Papst erneut auf Sacrosanctum Concilium, wo die Kirche selbst als Trägerin der liturgischen Handlung beschrieben werde. Die Konzilskonstitution halte fest: „Die liturgischen Handlungen sind nicht privater Natur, sondern Feiern der Kirche, die das ‚Sakrament der Einheit‘ ist; sie ist nämlich das heilige Volk, geeint und geordnet unter den Bischöfen. Daher gehen diese Feiern den ganzen mystischen Leib der Kirche an, machen ihn sichtbar und wirken auf ihn ein“ (SC 26). Aus dieser Sicht ergebe sich eine besondere Verantwortung für die Hirten der Kirche. Bischöfe und Priester hätten ebenso wie die übrigen Verantwortlichen die Aufgabe, eine Liturgie zu bewahren und zu fördern, die unter Beachtung der liturgischen Normen durch „edle Einfachheit“ (SC 34) gekennzeichnet sei. Auf diese Weise solle die Liturgie die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche sichtbar machen. Damit verband Leo XIV. die Liturgie auch mit der Evangelisierung. Eine solche Liturgie könne ein grundlegender Träger der Evangelisierung sein und ein Instrument der Gnade, durch das die Gläubigen lernten, sich selbst darzubringen. Zugleich würden sie durch die Vermittlung Christi in der Einheit mit Gott und untereinander vervollkommnet. Mit dieser Perspektive schloss Leo XIV. seine Katechesen über Sacrosanctum Concilium. Die Reform der Liturgie erschien dabei nicht als Loslösung von der Überlieferung, sondern als Entwicklung innerhalb der lebendigen Tradition der Kirche. Ihr Ziel bestand nach der vom Papst dargestellten Konzilsperspektive darin, die liturgischen Texte und Riten so zu ordnen, dass das in ihnen bezeichnete Heilige deutlicher zum Ausdruck kam, die Gläubigen es leichter erfassen konnten und die Feier als bewusste, tätige und gemeinschaftliche Teilnahme am Heilshandeln Christi vollzogen wurde. Die Pilger und Besucher aus dem deutschen Sprachraum begrüßte der Heilige Vater mit den folgenden Worten: Liebe Pilger deutscher Sprache, ich lade euch an, an der heiligen Liturgie im Bewusstsein teilzunehmen, dass sie Höhepunkt des Tuns der Kirche ist und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt. Auf diese Weise richten wir unser Leben auf das immerwährende Lob Gottes aus und machen uns bereit, die Gnaden zu empfangen, die zu unserer Heiligung notwendig sind. Foto (c) Vatican Media
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