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Top-15meist-diskutiert- ‚Habemus Papam‘ – Ein Ruf in die Tiefe, ein Blick der Hoffnung in die Zukunft
- „Ihr Bischöfe, kehrt um in Euren Auftrag! Die Silberlinge in Euren Taschen machen einen Höllenlärm“
- Deutsche Bischöfe zwischen Wahrheit und Politik
- Das unredliche Verwirrspiel von Frauke Brosius-Gersdorf
- "Bischöfe reden nicht mit uns"
- „Wir Katholiken, die dem Lehramt treu sind, haben es satt, diffamiert und stigmatisiert zu werden“
- „Wir halten das für einen offenkundigen Bruch mit der universalen Lehre der Katholischen Kirche“
- Bahnbrechende OP: Britische Ärzte entfernen Uterus und Baby, um Krebs einer Schwangeren zu behandeln
- USA: Israel hat seit Beginn des Gazakriegs 94.000 LKW-Ladungen Lebensmittel nach Gaza geschickt
- Jesuitenpater James Martin vergleicht homosexuelle Familie mit Dreifaltigkeit
- R.I.P. Franziska
- 'Ich bin Christ, das ist meine Identität'
- Die Segnung homosexueller Paare – eine destruktive Weichenstellung für Glaubenspraxis und Pastoral?
- Arzt diagnostiziert Fehlbildung beim Embryo und empfiehlt Abtreibung – Frau gebiert gesundes Baby
- Gerufen, das Blut Christi zu lieben
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Das unredliche Verwirrspiel von Frauke Brosius-Gersdorfvor 28 Stunden in Prolife, 24 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die „Juraprofessorin versteht es, in öffentlichen Erklärungen ihre radikalen Positionen zum Lebensschutz zu verschleiern und damit Öffentlichkeit und Parteien zu täuschen.“ Gastkommentar von Hubert Hecker
Berlin (kath.net) Ein wesentliches Element unseres Rechtsstaats besteht in der kategorischen Verpflichtung der Richter, unabhängig, vorurteilslos, unbefangen und neutral gegenüber Parteien und Meinung zu sein sowie objektiv und ergebnisoffen Streitfragen im Prozess der Urteilsbildung zu behandeln. Insbesondere Verfassungsrichtern ist es strikt untersagt, zu Rechtspositionen vorab öffentlich ihre persönlichen Meinungen zu verbreiten. Diese Zurückhaltungspflicht hat Auswirkungen auch auf die Phase vor der Ernennung für das Amt.
Wenn die SPD-Kandidatin für das Verfassungsrichteramt, Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf, in ihren Schriften immer wieder ‚polarisierende Positionen vertreten hat – etwa zu Lebensrecht und Menschenwürde, zum Kopftuchverbot von Richterinnen, zum Wahlrecht und AfD-Verbot sowie zur Corona-Impfpflicht‘ (FAZ 8.7.25), dann ist nicht mehr gewährleistet, dass sie als Richterin die gebotene Unvoreingenommenheit und Ergebnisoffenheit in Rechtsfragen einnehmen wird. Insbesondere zum Lebensschutz steht die Kandidatin im diametralen Gegensatz zu den Entscheidungen des Verfassungsgerichts.
Drei neue Verfassungsrichter sollen derzeit vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Vorher hat ein Wahlausschuss von zwölf parteienrepräsentierenden Abgeordneten die Kandidaten bestimmt. Schon im Vorfeld hatten Medien die SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf als „zu links für Karlsruhe?“ (ZDF) oder „nicht wählbar“ für Christdemokraten (FAZ) bezeichnet. Das waren keine „rechten Hetzseiten“, wie SPD und Medien später behaupteten. Trotzdem stimmten am Montag, dem 7. Juli, fünf leitende CDU/CSU-Abgeordnete der SPD-Favoritin zu. Bei einer Probeabstimmung in der Fraktion stellte sich aber heraus, dass ca. 60 Abgeordnete der christdemokratischen Parteien der umstrittenen Kandidatin nicht ihre Zustimmung geben würden. Die Mehrheit wäre verfehlt worden, die Wahl musste vorerst abgesagt werden.
Wie konnte es zu der Fehleinschätzung des CDU/CSU-Vorstands kommen?
Die Juraprofessorin versteht es, in öffentlichen Erklärungen ihre radikalen Positionen zum Lebensschutz zu verschleiern und damit Öffentlichkeit und Parteien zu täuschen. So versteckt sie etwa ihre Forderung nach dem ‚Recht auf Abtreibung‘ in der Frühphase der Schwangerschaft unter den gegenteiligen Begriffen wie ‚Recht auf Leben‘ und ‚Lebensschutz‘ für den Embryo. 
Dieser sophistischen Sinnverdrehung sind sowohl Bundeskanzler Merz mit seinem „Ja“ wie auch der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Hoffmann auf den Leim gegangen. Der hatte nach der Nominierung im Wahlausschuss die „respektable Kandidatin der SPD“ verteidigt: „Die (geplante) Wahl von Frau Brosius-Gersdorf ist kein Angriff auf den Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat unmissverständlich in verschiedenen juristischen Schriften klargestellt, dass das Grundrecht auf Leben nicht erst ab Geburt gilt, sondern bereits dem Embryo zusteht.“
In Wirklichkeit hatte die Kandidatin mit ihren bedeutungsverbiegenden Aussagen die verfassungsrechtlichen Normen zum Lebensschutz höchst missverständlich verunklart.
Das Bundesverfassungsgericht hat in ihren zwei einschlägigen Grundsatzurteilen von 1975 und 1993 als normierende Norm des Grundgesetzes festgestellt: Menschenwürde (Art 1 GG) und Lebensrecht (Art 2 GG) kommen dem ungeborenen menschlichen Leben für die ganze Dauer der Schwangerschaft zu. Das eigene Lebensrecht des Ungeborenen darf auch nicht in der begrenzten Zeit der Frühphase der freien Entscheidung der schwangeren Mutter übertragen werden (Leitsätze 1 und 4, 1993).
Brosius-Gersdorf dagegen geht in ihrem Gutachten-Beitrag von 2024 auf radikalen Konfrontationskurs zum Verfassungsgericht. Sie diffamiert dessen ständige Rechtsprechung zum Lebensschutz als „biologistisch-naturalistischen Fehlschluss“. In dieser Verwerfung liegt für den Rechtswissenschaftler Ekkehard Reimer „ein Bruch mit der gesamten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art 2 GG“.
Wenn die Juristin ausführt: „Dem Embryo steht ab Nidation (Einnistung auf der Gebärmutterschleimhaut) das Recht auf Leben“ zu, dann erweckt sie gezielt den falschen Anschein von Übereinstimmung mit dem BVerfG-Entscheid. Einige Seiten weiter versteckt sie dann den wahren Kern ihrer Aussage: Da reduziert sie die Bedeutung von „Recht auf Leben“ auf ein minimales Lebensrecht von ganz „geringem Gewicht“.
Aber ‚ein bisschen Lebensschutz‘ gibt es ebenso wenig wie ein ‚bisschen Schwangerschaft‘ oder ein bisschen Schutz vor Folter. Ein ‚Stück weit‘ Menschenwürde zuzugestehen und das Lebensrecht den Ungeborenen bruchstückhaft zuzuschreiben, heißt beide Grundrechte abzuschaffen.
Auch die Qualifizierung des Lebensrechts als Menschenrecht (d. h. Recht qua Menschsein ohne einschränkende Bedingungen) sowie die Unantastbarkeit der Menschenwürde verbieten von vornherein jede Einschränkung oder Minimalisierung von Rechten. „Jede Antastung der Menschenwürde (und des Lebensrechts) bedeutet eo ipso ihre Verletzung“ – so das BVerfG 1993 und zahlreiche Grundgesetzkommentare.
Doch genau in diese Richtung geht die Argumentation von Brosius-Gersdorf, wenn sie das selbstverständlich volle Lebensrecht eines ungeborenen Menschen zu einem ‚geringgewichtigen Lebensrecht‘ des Embryos willkürlich herabstuft. Und aus diesem angeblich niedrigen Rechtsstatus‘ des Ungeborenen folgert sie in ihrem Gutachten-Beitrag 2024: Angesichts des Minderrechts des Embryos in der Frühphase stehe der Frau ein „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“ zu, also ein Recht auf Abtreibung oder auf legalisierte Tötung eines sich entwickelnden Menschen.
Die öffentliche Ballon-Behauptung von Brosius-Gersdorf, sie sei „stets für das Grundrecht auf Leben des Embryos eingetreten“, löst sich durch die Nadel der semantischen Analyse in Luft auf. Sie meint mit ihrer These vom Lebensschutz das Gegenteil: Kein Lebensrecht für den Embryo in der Frühphase!
Das Versteckspiel mit Worten und andersmeinenden Bedeutungen geht weiter. Ist schon die vage Rede vom geringgewichtigen Lebensschutz für eine zu klaren Begriffen verpflichteten Juristin ein Unding, so geht ihre Argumentation mit willkürlichen Folgerungen weiter.
Ein zum Zeitpunkt der Verschmelzung von Samen- und Eizelle genetisch identifizierbarer Mensch hat nach Brosius-Gersdorf keinerlei Recht auf Leben oder Menschenwürde. Erst ab dem Zeitpunkt der Nidation beginne ein kontinuierlicher Zuwachsprozess an Lebensrecht und Menschenwürde. Das ist demnach so vorstellbar, dass dem Embryo etwa alle drei Tage jeweils ein Prozentpunkt an Rechten zuwächst, so dass er bei der Geburt das volle Maß an Lebensrecht und die „volle Menschenwürdegarantie“ erreicht hätte.
Diese Denkfigur von gestuften Rechten im Entwicklungsprozess des Embryos verwirft das Bundesverfassungsgericht (1993) ausdrücklich, wenn es schreibt, dass „auf Seiten des ungeborenen Lebens auf keinen Fall ein Mehr oder Weniger an Rechten oder die Hinnahme von Nachteilen oder Einschränkungen“ zu akzeptieren wäre.
Ab der 22. Schwangerschaftswoche, so Brosius-Gersdorf weiter, wenn der Fötus Lebensfähigkeit außerhalb des Uterus hat, seien die Rechte des Ungeborenen soweit angewachsen, dass man von einem „starken Schutz“ an Lebensrecht und Menschenwürde sprechen müsse.
Aber wie gesagt, der „starke Schutz“ für das Ungeborene ab der 22. Woche meint eben nicht „vollen Schutz“ wie nach der Geburt. Bei schwerer Behinderung etwa könnte „unter dem Gesichtspunkt des Grundrechts des Kindes auf selbstbestimmtes Sterben (!)“ eine Abtreibung bis zur Geburt „zulässig“ sein. Eine solche wahrhaft halsbrecherisch-todbringende Argumentation wird niemals konsensfähig und erst recht nicht verfassungsmäßig sein.
Brosius-Gersdorf gibt einen weiteren Grund für den nach ihrer Meinung minderen Rechtsstatus des Embryos an: Weil das Ungeborene in der ersten und mittleren Phase der Schwangerschaft in „existentieller Abhängigkeit vom Körper der Schwangeren“ stehe, habe es geringere Schutzrechte an Lebensrecht und Menschenwürde.
Was für eine zynische Logik! „Im Kern läuft das auf ein ‚Recht des Stärkeren‘ hinaus“, kommentierte Mathias Brodkorb in CICERO.
„Angesichts dieser Befunde“, so Brodkorb weiter, „sollte Brosisus-Gersdorf die Reißleine ziehen und auf ihre Kandidatur verzichten. Das wäre nicht nur ein Dienst an der politischen Kultur des Landes, sondern auch an der höchsten deutschen Gerichtsbarkeit.“
Aber auch die SPD muss sich angesichts der Vertuschungsargumentation und polarisierenden Positionen ihrer Favoritin mit der Option der Rücknahme ihres Personalvorschlags beschäftigen. Nach ihren teils radikalen Vorab-Stellungnahmen zu vielen verfassungsrechtlichen Fragen sowie ihrem „Bruch mit der gesamten bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art 2 GG“ würde sie als Verfassungsrichterin die gebotene Unvoreingenommenheit in Rechtsfragen nicht mehr einnehmen können. Damit würde sie das Bundesverfassungsgericht beschädigen, dessen Ansehen und Akzeptanz auf der vorurteilslosen, unbefangenen, objektiven und ergebnisoffenen Behandlung von Streitfragen im Prozess der Urteilsbildung beruht. Diese Gefährdung des höchsten deutschen Gerichts darf die SPD nicht zulassen.
Archivfoto Budnesverfassungsgericht Karlsruhe (c) kath.net
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Lesermeinungen | Eckhard vor 3 Stunden | | | Debatte ist notwendig! Jetzt. Man liest und hört so viel, wie schädlich -vor Allem für Prof. Brosius-Gersdorf- die ganze Diskussion doch sei. Nein! Ganz unabhängig von der "Causa Brosius-Gersdorf" ist es NOTWENDIG, dass gerade jetzt die Debatte geführt wird. Es ist genau der richtige Zeitpunkt. Bevor mit dem § 218 StGB irgendwas beginnt. Und es wird was beginnen, das ist doch klar! SPD und Bündnis90/Grüne versuchten ja vor der Wahl noch mit aller Gewalt, den § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, ohne Erfolg. Und natürlich bleiben sie jetzt dran, wie die Hyänen am Tierkadaver... |  0
| | | Eckhard vor 3 Stunden | | | @Versusdeum - Natürlich haben Sie Recht! Natürlich haben Sie Recht. Eva hat in die verbotene Frucht gebissen - und sie dann an Adam weitergereicht. Deshalb schrieb ich ja von "beiderlei Plage" als Folge der Ursünde im Garten Eden. Obwohl die Sache von Eva ausging, redet übrigens die Bibel immer vom "Fall Adams". Adam = der Mensch. |  0
| | | Johannes14,6 vor 4 Stunden | | | Stützen wir die treuen Bischöfe, auch durch Zuschriften @Versus Deum @Tante Ottilie
Von den 27 Diözesanbischöfen haben sich tatsächlich nur wenige dezidiert gegen die Kandidatin Brosius-Gersdorf und FÜR DEN LEBENSSCHUTZ ausgesprochen.
Ich habe einige angeschrieben und ihnen dafür gedankt.
Ich denke, wenn sie von Mitarbeitern und Gremien umgeben sind, die im Mainstream mitsegeln, ist es umso wichtiger, daß sie auch Stimmen DER Gläubigen wahrnehmen, die "keine Stimme haben", weil sie nicht irgendwelchen Funktionärscliquen angehören oder politische Ämter haben.
Mehr als ein wenig Zeit und das Risiko, ungelesn in der Ablage "P" zu verschwinden, kann man doch nicht verlieren. Und keine Sorge, man muß nicht Theologie studiert haben, um sein UNBEHAGEN AN DIESER POLITIK zu begründen.
Bischof Meier sagte einmal, Briefe per Post würde er eher lesen als Emails, auch eine Idee !
Bischof Voderholzer steht zu seiner ABLEHNUNG und erweist sich einmal mehr als HIRTE , heute im Interview mit der TP: Der Debatte NICHT AUSWEICHEN!
DANKE ! www.die-tagespost.de/politik/voderholzer-wer-der-debatte-ausweicht-ist-kein-freund-der-demokratie-art-265780? |  0
| | | Xaverflo vor 5 Stunden | | | Politische Knautschzone Ich fürchte für den derzeitigen Bundeskanzler ist der Lebensschutz sowas wie die parteipolitische Knautschzone. Und da er innerhalb von hundert Tagen schon ordentlich ramponiert ist, scheint ihm das ziemlich egal zu sein.
Meine persönliche Wunschkandidatin für das Amt des Bundespräsidenten: Gloria von Thurn und Taxis. |  0
| | | Johannes14,6 vor 6 Stunden | | | SPD eskaliert - hält fest an beiden Kandidatinnen + PETITION: "Es reicht" gegen CDU Was bei der unseligen Ampel über 2 Jahre brauchte, "gelingt" der Merz - Klingbeil Regierung in weniger als 100 Tagen. Die Beziehung ist zerrüttet, wäre es eine Ehe: kurz vor dem Scheidungsrichter..
Die SPD eskaliert bewußt die Situation, indem sie trotz aller Einwände auf Brosius-Gersdorf und Kaufhold besteht und -- gegen den Koalitionspartner!-- eine Petition startet, indem sie der CDU Abdriften nach Rechts vorwirft.
Tatsächlich waren solche Schwierigkeiten mehr als absehbar, den es gibt eigentlich kaum eine Schnittmenge an Vorhaben, geschweige denn Werten.
Da muß man sich schon gehörig verbiegen, denn von den CDU Ankündigungen läßt sich mit der SPD praktisch NICHTS umsetzen, gleich, auf welchem Gebiet, und bei geringsten Versuchen drohen Antifa Proteste.
Sollte es zum Showdown kommen, einer Abstimmung über beide Kandidaten, wird sich zeigen,was der C DU Lebensschutz und bürgerliche Freiheiten wert sind! Ich fürchte, Merz zieht es vor, Kanzler zu bleiben - um jeden Preis... www.youtube.com/watch?v=iKxGOicfdQA&t=57s M. v. Gersdorff zu "Es reicht" |  0
| | | Versusdeum vor 6 Stunden | | | @Eckhard Meines Wissens fand Adam den Baum der Erkenntnis auch recht verlockend. Und Eva hatte Adam keineswegs gezwungen, ebenfalls herzhaft in den Apfel zu beißen. Das nur der Vollständigkeit halber. |  0
| | | Versusdeum vor 6 Stunden | | | @Tante Ottilie Da muss ich Erzbischof Gössl in gewisser Weise doch in Schutz nehmen. Immerhin hatte er sich zunächst sehr gut geäußert. Sicherlich wurden er dann von Bachbord aus Teils direkt unter Sperrfeuer genommen: Von politaktivistischen Laienapparatschiks seiner Diözese bis zum Sprecher ("Vorsitzenden") der DBK, von lokalen Politikern bis vielleicht zu Regierungsvertretern oder gar dem Bundespräsidenten eines Teils der Deutschen. Dazu das Geschrei im linken Teil der Presse, vielleicht sogar Drohungen von "N"GOs oder anderen Linksextremisten.
Dieses radikal linke Geflecht kann kaum mehr jemand zerreißen. Um so wichtiger ist es, dass wir für Papst und Bischöfe beten, damit wenigstens die Kirche noch Aufklärungsarbeit und Widerstand gegen den äußerst erfolgreichen "Marsch durch die Institutionen" der 68er und ihrer Kinder und Enkel leistet. Damit es hierzulande wieder aufwärts gehen kann, wäre es allerdings nötig, Bätzing als DBK-"Vorsitzenden" abzusetzen.
Wehret den Anfängen! |  0
| | | Eckhard vor 9 Stunden | | | zu @carola, ganz weit unten (2. Beitrag von unten) Es ist und bleibt einfach die Wahrheit:
Hätte Eva im Garten Eden nicht in den verbotenen Apfel gebissen, dann würden die Frauen beim Kinderkriegen nicht leiden müssen.... (die Bibel), ...und die Männer müssten nicht im Schweiße ihres Angesichts fürs Brot für beide sorgen. |  0
| | | Eckhard vor 10 Stunden | | | Glänzende Stellungnahme! Nach mehrmaligem Durchlesen dieses Artikels von Hubert Hecker muss ich sagen: Besser -und juristisch fundierter- kann man die Problematik mit der Kandidatin für das BVerfG nicht auf den Punkt bringen. In dieser Deutlichkeit ausgedrückt, kommt das ganze Fehlverhalten von Frau Brosius-Gersdorf im Vorfeld einer Wahl erst klipp und klar ans Tageslicht. Vollkommen unwählbar!! Unter Bezugnahme auf meinen Beitrag, weiter unten, "Kuhhandel" kann man nur mit allem Ernst davor warnen, dass hier "der Kampf um Leben oder Tod" der Ungeborenen auf dem Altar von Parteienkungelei (Bundespräsidentenwahl) zelebriert werden könnte. Mich erschüttert das zutiefst! Und ich prognostiziere: Sollte das so geschehen, dann wird Deutschland als Resultat der nächsten Bundestagswahl dermaßen eine Mehrheit der AfD "um die Ohren fliegen", dass uns vor Luftnot Hören und Sehen vergehen wird. Zu Recht! Dann soll und muss es so sein. |  0
| | | Johannes14,6 vor 15 Stunden | | | Fortsetzung: B-G forderte drastische Sanktionen für Ungeimpfte Obwohl Frau B-G selbst "Impfdurchbrüche" und kurze Wirkdauer der Impfung konstatiert, die Begründung für eine allgemeine Impfpflicht also auf tönernen Füssen steht, fordert sie drakonische Massnahmen für Ungeimpfte:
mit 1G praktisch Ausschluß vom öffentlichen Leben, Fortfall der Lohnfortzahlung und komplette Eigenbeteiligung an Behandlungskosten im Fall einer Covid - Erkrankung.
Letzteres rechtfertigt sie bei Lanz: angesichts der knappen Kassenlage sei das eine gute Einsparmöglichkeit für die Krankenkassen.
Auch ihre Behauptung, die Impfung sei alternativlos, ist falsch und zeugt von Unkenntnis der auch damals verfügbaren (allerdings politisch nicht gewollten!) Behandlungsmöglichkeiten, die von Ärzten und Wissnschaftlern mit Erfahrung in Viruserkrankungen vorgelegt wurden. |  0
| | | Eckhard vor 16 Stunden | | | Kuhhandel in Kürze? Es könnte sein, dass die Wahl von Prof. Brosius-Gersdorf doch noch kommt. Ein Kuhhandel zwischen Union und SPD... Immerhin läuft die Amtszeit des Bundespräsidenten 2027(?) aus, und die Union will sich ihre Kandidatin sichern... Verschiedene Namen sind ja im Spiel.. Sieht nach "Deal" der Union aus... |  1
| | | carola vor 17 Stunden | | | @ modern Christ Demokratie funktioniert nun mal so, dass gilt was die Masse will. Und da wir nun seit 1964 stetig fallende Geburtenraten, bei einer gleichzeitig immer älter werdenden Bevölkerung haben, wird es wohl auf das von Ihnen geschilderte Szenario hinauslaufen. Nur, sollten sie einmal versucht haben, mit jemanden der eben keine Kinder oder nur zwei hat, in dem von Ihnen geschilderten Sinn zu reden, so wird dieser Mensch es nicht einsehen, sondern Ihnen sagen, dass er ja sein Leben lang gearbeitet hat, und deshalb wohl ein Recht darauf hat im Alter anständig versorgt zu werden! Und so wie es aussieht werden alle die gleiche Rechnung bekommen, und vielleicht führt es zur Reue, und dann wird Gott einen Weg zeigen den wir noch gar nicht sehen. |  0
| | | SalvatoreMio vor 17 Stunden | | | Wir machen uns da etwas vor ... @carola! Leider muss ich Ihre Ansicht teilen. Es gibt Frauen, die ihr Kind "nicht geplant" haben, im tiefsten des Herzens aber das Kind als Geschenk ansehen. Aber sie werden zunehmendem Druck ausgesetzt, schon lange! - Es war vor über 40 Jahren, dass ich die Kirchengemeinde zu diesem Thema einlud. Referentin war eine sehr gute Ärztin. Die Teilnehmerzahl war erschreckend überschaubar. Damals glaubte ich noch, ein treuer Katholik könne grundsätzlich nur gegen Abtreibung sein und fiel fast vom Stuhl, als eine Teilnehmerin, die auch im Pfarrbüro mithalf, mit dem Thema ganz anders umging. - Ich denke auch an eine Sozialhilfeempfängerin, die entbunden hatte und im Büro der Kommune um ein wenig materielle Unterstützung für das Baby anfragte. Ihr wurde deutlich gemacht, dass man ein Kind nicht unbedingt zur Welt bringen müsse. Das war noch vor den Tagen, als wir strengere Gesetze hatten und man zu schreien anfing: "Mein Bauch gehört mir!" |  3
| | | SalvatoreMio vor 18 Stunden | | | Die Corona-Zeit @Johannes14,6: Es sind doch wohl die Virologen, die besonders gut Bescheid wussten, wie solche Erreger wirken. Und es gab zu Beginn der Pandemie Virologen weltweit, die sich gegen diese Impfung aussprachen und dies begründeten. Als Laie versteht man zwar viele Einzelheiten nicht, begriff aber doch diese Warnungen, die, wie mir scheint, aber kaum an die Öffentlichkeit kamen. Sie wurden im öffentlich-rechtlichen Fernsehen offenbar nicht diskutiert. Mir schien, als hätte nur noch die eine "Wahrheit" gelten dürfen, und über Nacht hatte man den Eindruck, einer kommunistischen Doktrin folgen zu sollen. |  2
| | | modernchrist vor 18 Stunden | | | Die Zeiten sind vorbei, wo man sich als Wissenschaftler einer Sparte zu jeder Frage äußern kann. So muss man, wenn man als Jurist Gesetze über die Impferei machen möchte, sich absolut auskennen in diesem Metier, da reicht die Juristerei absolut nicht. Ebenso kann man nicht als Jurist über biologische Tatsachen hinweggehen und Dinge behaupten, die haarsträubend sind, was das ungeborene Kind angeht. "Philosophen" wie Singer behaupteten stracks, das Ungeborene habe kein Bewußtsein, kein Überlebensinteresse, man könne es auch nach der Geburt noch "unkompliziert" bei schwerer Behinderung entsorgen. Woher weiß denn dieser "Wissenschaftler" das alles? Auch das abgestufte Lebensrecht und Schutzkonzept der Juristin B-G. steht auf tönernen Füssen! Kein Biologe würde sich einfach so in die Juristerei einmischen, aber Juristen meinen, alles bestimmen und "wissenschaftlich" erfassen zu können. Solche "Wissenschaft" über Lebensrecht und Menschenwürde kann auch Gedankenturnerei und Wortejonglieren genannt werden! |  2
| | | h.hecker vor 18 Stunden | | | Auch zum Themam Kopftuchtragen im Richteramt steht Brosius-Gersdorf gegen das Bundesverfassungsgeric Zum Streitfall Kopftuchtragen von muslimischen Richterinnen hat das Bundesverfassungsgericht am 14.1.2020 das gesetzliche Verbot bestätigt: Richter und Richterinnen haben bei ihren öffentlichen Amtshandlungen die weltanschaulich-religiöse Neutralität vom Rechtsstaat zu repräsentieren. Als Zeichen ihrer neutralen Haltung sind Richter zum Tragen einer Robe verpflichtet. Damit sollen mögliche Befangenheitssignale durch individuelle Kleidung oder religiöse Symbole wie Halskreuz und Kopftuch ausgeschlossen werden (FAZ 18.7.). Brosius-Gersdorf dagegen schreibt gegen diese Begründung, der Anspruch auf Neutralität des Staates dürfe nicht in Forderungen an die Bediensteten gestellt werden. Wie soll er denn sonst zum Ausdruck kommen? |  2
| | | Johannes14,6 vor 20 Stunden | | | Fortsetzung: Stellungnahme zur Impfpflicht voller Widersprüche B-G behauptet:
"Der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der nicht impfbereiten Personen durch eine
Impfpflicht ist vergleichsweise gering, weil das Risiko von Gesundheitsschäden (Nebenwirkungen) durch eine Impfung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse im Allgemeinen klein ist."
Einige Monate zuvor hatten PEI u RKI ÜBERLASTUNG gemeldet wegen Tausender Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkungen der Impfung.
B-G behauptet:durch allg. Impfpflicht werden
"vulnerable Personen wie Ältere und Vorerkrankte, wirksam vor schweren Verläufen und
dem Tod geschützt."
Tatsächlich waren die Studien der Hersteller überwiegend an Jüngeren gemacht, so daß keine zuverlässigen Aussagen über Wirksamkeit bei Älteren möglich waren. Erfahrungsberichte zeigten, nach der Impfung starben viele Heimbewohner, die durch Vitamin D geschützten überlebten.
=> "das Wunder" von Elgg
https://www.infosperber.ch/gesundheit/grundversorgung/meine-corona-erfahrung-mit-dem-altersheim-in-muotathal/ gesundheitsrecht.blog/wp-content/uploads/2023/02/BrosiusGersdorf_Friedlein-Gesundheitsrecht.blog-Nr.-9-23.pdf |  0
| | | Johannes14,6 vor 20 Stunden | | | Schon die Stellungnahme zur Impfpflicht disqualifiziert Frau Brosius-Gersdorf In einer Lanz Sendung bekam Frau B-G exklusiv Gelegenheit, sich zu rechtfertigen. 30mal betonte sie dort, sie sei WISSENSCHAFTLERIN.
Die 2 Seiten Stellungnahme zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht von 11/21 sind jedoch alles andere als wissenschaftlich.
Sie behauptet, UNGEIMPFTE bedrohten die Gesundheit (Freiheit u. Existenz) der Geimpften, darum sei der STAAT evt sogar verfassungsrechtich VERPFLICHTET, allg Impfpflicht einzuführen.
So eine Behauptung machte nur Sinn, wenn die Impfung tatsächlich Vor Ansteckung und Übertragung schützen würde.
B-G gesteht aber zu, daß die "Impfung NICHT VOR IMPFDURCHBRÜCHEN BEWAHRT"und diese z.T. schwer verlaufen.
Tatsächlich waren derzeit schon Tausende "Impfdurchbrüche" bekanntgeworden, also Zweifel an der Schutzwirkung bekannt.
B-G behauptet, bei geringer Impfquote bestehe Gefahr gefährlicher Virus Mutationen.
Tatsächlich entstanden gerade DURCH die Impfung Virus Mutationen aufgrund eines geschwächten Immunsystems. www.uni-potsdam.de/fileadmin/projects/lehrstuhl-brosius-gersdorf/Dokumente/Aktuelles/Stellungnahme_zur_Einf%C3%BChrung_einer_allgemeinen_Impfpflicht.p |  4
| | | Johannes14,6 vor 22 Stunden | | | Leben in der Projektion: WER verbreitet hier Fake News, "Hass + Hetze" ? Gratulation an APOLLO NEWS!
Sie haben sich erfolgreich gegen Dunja Hayali und das ZDF durchgesetzt, die in einer Nachrichtensendung behauptet hatte, es gebe eine Schmutzkampagne voller Fake News und Desinformation gegen Brosius- Gersdorf von rechts und dabei Artikel von Apollo und Tichys einblendete.
Auf Nachfrage gab es KEINERLEI ARGUMENTE, nur die üblichen Worthülsen, und auch das Gericht erkannte, daß alle Behauptungen betreffend Menschenwürde etc durch B-Gs eigene Äußerungen belegt waren.
Und die SPD hält an beiden Kandidatinnen fest...
Es ist gut, sich gegen LÜGEN zur Wehr zu setzen, wenn es Zeit und Mittel erlauben!
Das junge Team von Apollo News bekommt Verstärkung durch den Investigativjournalisten Daniel Gräber vom CICERO, der den AWO - Skandal in Frankfurt aufdeckte und die Akten vom ATOMAUSSTIEG Habecks freiklagte, auch dort Lügen nachwies, zu Lasten der Bevölkerung...
https://www.youtube.com/watch?v=6uusywzA-jc&t=44s Apollo News www.youtube.com/watch?v=NdpGYaXE6K8&t=280s M v Gersdorff |  3
| | | modernchrist vor 23 Stunden | | | @carola Wer so redet, dass "das heute doch nicht sein muss, da kann man doch was machen" , der soll später im Alter seinen Rollstuhl selber schieben und schauen, wer seine Rente erarbeitet! Er kann dann einem ausländischen Krankenpfleger, der seine Sprache mit den Angaben über Schmerzen fast nicht versteht, etwas vorwinseln und schauen, wer seine Bitten versteht. Wer mit "was machen" Tötung und Abtreibung versteht, der wird und soll seine Rechnung bekommen. Was die Masse der einfachen und von den Medien gehirngewaschenen Leute denkt, das kann nicht Maßstab für Gesetze und für eine menschenwürdige und humane Kultur sein. |  2
| | | Tante Ottilie vor 23 Stunden | | | @carola Ich sehe das anders:
Mag sein, dass in der Bevölkerungsmehrheit eine Gleichgültigkeit gegenüber Abtreibung herrscht - aber warum wohl?
Mir fällt seit vielen Jahren auf, dass die Dinge/Tatsachen in der Öffentlichkeit verschwiegen, im wahrsten Sinne "totgeschwiegen", werden oder andererseits total linkstendenziös über Lebensrechtler und deren Positionen berichtet wird- oft dann mit entspr. Vorurteile bestätigender Stimmungsmache.
So sollen wir einerseits eingeschüchtert oder deprimiert werden und die übrige Bevölkerung schlichtweg umerzogen werden.
Es lohnt sich aber trotzdem und auf jeden Fall, sich für die Eahrheit einzusetzen und gar in gewisser Weise zu leiden ) siehe Verheißungen der Bergpredigt Jesu Christi)!
Auch wenn die Gegenseite gegen uns in SA-Manier ihre verbildete Jugend oder militante Gewalttäter losschickt! |  3
| | | Schillerlocke vor 27 Stunden | | | Man sollte es auf die Wahl ankommen lassen. Wenn die Unionsabgeordneten ihre Gewissensfrage ernst nehmen, fällt diese Frau eben durch. Ich finde das nicht schlimm. |  6
| | | carola vor 27 Stunden | | | wir machen uns da doch was vor: die Position dass das Leben von Anfang an (Verschmelzung von Ei u Samenzelle) heilig ist, ist längst nicht die Position der Mehrheit, oder gar der christlichen demnächst Minderheit. Die meisten finden Abtreibung normal und gut. Halt "früher musste man halt (das Kind eben kriegen) , heute kann man was dagegen machen!" So reden die Leute und so reden sie auch wenn da jemand ein viertes, oder gar fünftes Kind bekommt. "sdas muss doch heutzutage nicht sein!" Damit sind sie auf der Position des abgestuften Lebensrechtes, und denken da nicht drüber nach. Frau Brosius spricht nur aus, was alle denken. Oder andersherum gesagt, den Kampf um das Leben können wir nur gewinnen, wenn wir selber unsere Kinder kriegen, bzw denen um uns herum, die vlt mit Schwierigkeiten ihre Kinder kriegen, Mut machen und helfen sofern es uns möglich ist, Dazu gehört auch nicht wütend an die Decke zu klopfen, wenn die lieben Kleinen über uns herumhhüpfen und nicht böse zu gucken, wenn in der Messe ein Kind schreit. |  3
| | | Tante Ottilie vor 28 Stunden | | |
"Die Juraprofessorin versteht es, in öffentlichen Erklärungen ihre radikalen Positionen zum Lebensschutz zu verschleiern und damit Öffentlichkeit und Parteien zu täuschen."
Nicht allein polit. Parteien sondern auch manche kath. Bischöfe wie den Bamberger Erzbischof Gössl oder den DBK-Vorsitzenden Bätzing hat Frau Brosius-Gersdorf so getäuscht, was besonders peinlich für die Betreffenden ist! |  6
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