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Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteiltvor 5 Tagen in Chronik, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Custodio Ballester drohen bis zu drei Jahre Haft. Er will das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten, sollte er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden, kündigt er an.
Malaga (kath.net/CNA/jg)
Dem katholischen Priester Custodio Ballester drohen bis zu drei Jahre Haft, nachdem ihn ein Gericht in Malaga (Spanien) wegen „islamophober“ Aussagen schuldig gesprochen hat. Am 1. Oktober war der letzte Verhandlungstag.
Der Verein spanischer Muslime gegen Islamophobie hat Ballester wegen eines Interviews angeklagt, das er 2017 gegeben hat, sowie wegen schriftlicher Stellungnahmen zum Islam.
2016 hat er öffentlich auf einen Hirtenbrief von Kardinal Juan José Omella Omella, den Erzbischof von Barcelona, geantwortet und darin die Ansicht vertreten, dass ein Dialog mit dem Islam nicht möglich sei. Der Kardinal hatte hingegen den Dialog mit dem Islam als „notwendig“ bezeichnet. „Der Islam lässt keinen Dialog zu. Entweder Du glaubst, oder Du bist ein Ungläubiger, der auf die eine oder andere Weise unterdrückt werden muss“, schrieb Ballester wörtlich. Ein Jahr später gab er dem YouTube-Kanal „La Ratonera“ ein Interview, in dem die Bedrohung Europas durch den radikalen Islam das Thema war. 
Die Staatsanwaltschaft habe mit ihrem Vorgehen gezeigt, dass der Tatbestand der „Hassverbrechen“ nur dazu diene, die Gedanken- und Redefreiheit einzuschränken, kritisiert Ballester. Das Gesetz definiere nicht, was „Hass“ sei, nicht einmal die Staatsanwälte könnten den Begriff genau bestimmen. Sie würden jeden Fall von „Hassverbrechen“ neu konstruieren, dabei aber nur Christen anklagen, aber niemals Muslime.
Die Bedrohung für die Meinungsfreiheit sei real, sagt Ballester. Seine Aussagen seien weder diskriminierend noch hasserfüllt gewesen. Das Überleben der Meinungsfreiheit in Spanien hänge unter anderem vom Urteil in seinem Fall ab. Andernfalls würde sich Spanien in Richtung der kommunistischen kubanischen Diktatur bewegen. Er werde das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten, sollte ihn das Gericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilen, kündigt er an.
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Lesermeinungen | Bruder Konrad vor 3 Tagen | | | Was ist das Ziel des Dialoges, Herr Kardinal? (2) Aus der Sicht des Christentums hingegen kann ein Mensch, der um Jesus Christus, seine Botschaft und seine Kirche weiß, ihr aber nicht beitritt oder nicht in ihr ausharrt , nicht gerettet werden. (Vat II , LG).
Diese Überzeugungen stehen diametral gegenüber. Wie wollen Sie die miteinander vereinbaren?
Was soll da die Forderung nach Dialog? |  0
| | | Bruder Konrad vor 3 Tagen | | | Was ist das Ziel des Dialoges, Herr Kardinal? (1) Jeder Ungläubige der den Islam ablehnt, also auch ein Christ, ist aus der Sicht des Islam islamophob, denn seine Angst vor dem Islam ist unbegründet: Wenn er sich - wie es sich für einen Menschen geziemt- seinem Schöpfer Allah unterwerfen würde, hätte er vom Islam nichts zu befürchten .
Der Ungläubige aber lehnt Allahs Angebot der besten aller menschlichen Gesellschaften beizutreten, ab und nutzt Allahs Schöpfung unberechtigt.
Wegen dieser Ungehörigkeit und Undankbarkeit gehört er aus der Sicht des Islam (Gott sei Dank nicht jedes Muslim) schon auf dieser Welt, auf jeden Fall aber im Jenseits, bestraft. Er muss mit Repressionen jeder Art rechnen.
Die vom 'Ungläubigen‘ angestrebte Distanz zum Islam erhält damit einen konkreten Hintergrund und hat nichts mit unbegründeter Angst (=Phobie) zu tun. |  0
| | | Versusdeum vor 5 Tagen | | | @CusanusG Die Geister, die sie riefen... |  2
| | | CusanusG vor 5 Tagen | | | Die Linke im Westen will mit allen Mitteln die Macht an sich reißen und schreckt vor totalitären Maßnahmen und gerichtsurteilen nicht zurück.
Der Islam soll als Vehikel zum Machterhalt und damit als Zweckverbündeter herhalten. |  4
| | | Versusdeum vor 5 Tagen | | | Extrem bedrohilch Mich würde für Spanien (und Deutschland) interessieren, wie viele (und wie viele rechtskräftige) Verurteilungen es jeweils gab und wie viele zu Gefängnisstrafen wegen angeblich
1. antiislamischen Delikten
2. antichristlichen Delikten
3. ausländlerfeindlichen Delikten
4. inländerfeindlichen Delikten.
Und es würde mich interessieren, wie viele davon jeweils andere Meinungen*, wie viele tatsächlich mindestens schwere Beleidigungen und wie viele echte Gewalttaten waren. Da es in D keine Delikte nach 4. gibt (wir sind vogelfrei im eigenen Land, sogar Volksverhetzung gegen "die Deutschen" ist nach dem Willen des Bundestages weiterhin legal
vgl. Debatte / Abstimmung Paragraph 130 StGB ca. 2019 nach dem "Közerrasse"-Urteil aus HH).
* Der Korridor erlaubter anderer Meinungen ist ja jängst sehr eingeengtäääää |  6
| | | kleingläubiger vor 5 Tagen | | |
Es gibt so einen schönen Satz: Wenn man wissen will, wer einen regiert muss man darauf achten, wen man nicht kritisieren darf. |  6
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