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| ![]() Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützenvor 47 Minuten in Prolife, keine Lesermeinung Die historische Erfahrung bei Abtreibung und Euthanasie zeige vielmehr, dass es weitaus einfacher wird, Schutzvorkehrungen aufzuheben, sobald einmal eines von beiden zugelassen wird, schreibt Michael Haynes im Catholic Herald. Rom (kath.net/jg) Es gebe kein „Recht auf assistierten Suizid“, betonte Erzbischof Pegoraro. Der Staat habe die Pflicht, für die Kranken und Sterbenden zu sorgen. Dies sei beispielsweise in der Verfassung Italiens festgelegt. Katholiken könnten aber ein Gesetz über assistierten Selbstmord unterstützen, welches er als „unvollkommenes Gesetz“ bezeichnete, wenn dadurch ein noch schlechteres Gesetz verhindert werden kann. Wörtlich sagte der Erzbischof: „Aus katholischer Sicht läuft die Frage jedoch darauf hinaus, zu beurteilen, ob es sich um ein ‚unvollkommenes Gesetz‘ handelt, dem man dennoch moralisch zuzustimmen hätte, da das Parlament andernfalls ohne Weiteres freizügigere und libertäre Gesetze verabschieden könnte, die der Würde der Kranken und dem Wert des Lebens weitaus mehr schaden würden.“ Er erläuterte allerdings nicht, wie die Unterstützung eines Gesetzes die Verabschiedung eines anderen verhindern könnte. Die historische Erfahrung bei Abtreibung und Euthanasie zeige vielmehr, dass es weitaus einfacher wird, Schutzvorkehrungen aufzuheben, sobald einmal eines von beiden zugelassen wird, schreibt Michael Haynes im Catholic Herald. Der Philosoph Dr. Tommaso Scandroglio antwortete auf Pegoraros Vorstoß in der Nuova Bussola Quotidiana. Wörtlich schrieb er: „Wie kann man also so kurzsichtig sein, nicht zu begreifen, dass es, sobald die Begründung für ein ungerechtes Gesetz akzeptiert ist – in diesem Fall: dass es legitim ist, Hilfe bei der Begehung von Suizid zu erhalten –, unmöglich sein wird, immer freizügigere Methoden zur Anwendung eben dieser Begründung zu verbieten? Wie kann man nicht erkennen, dass es unmöglich sein wird, zu verhindern, dass alle Schutzvorkehrungen, die zur Begrenzung eines solchen Gesetzes getroffen wurden – um es nicht allzu ungerecht werden zu lassen –, untergraben werden? Hat uns die jüngste Geschichte in Bezug auf ethisch heikle Gesetze nichts gelehrt?“ Die katholische Kirche hat Euthanasie oder assistierten Selbstmord stets abgelehnt. Erst 2020 hat das Dikasterium für die Glaubenslehre das Schreiben „Samaritanus bonus“ veröffentlicht, in welchem Euthanasie als „Verbrechen gegen das menschliche Leben“ bezeichnet, „weil sich der Mensch mit dieser Handlung dazu entscheidet, den Tod eines anderen, unschuldigen menschlichen Lebewesens direkt herbeizuführen.“ Das Schreiben warnt auch vor Mehrdeutigkeiten bei Fagen der Euthanasie: „Ihre moralische Bewertung und die daraus resultierenden Konsequenzen hängen daher nicht von einem Ausgleich von Grundsätzen ab, die, je nach Umständen und Leiden des Patienten, nach Ansicht einiger, die Beseitigung der kranken Person rechtfertigen könnten. Lebenswert, Autonomie, Entscheidungsfähigkeit und Lebensqualität sind nicht auf dem gleichen Niveau. Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, bei jeder Gelegenheit oder unter allen Umständen.“ Pegoraros Stellungnahme widerspreche der katholischen Lehre hinsichtlich des Doppel-Effekts (duplex effectus) von Handlungen, wie ihn der hl. Thomas von Aquin ausgearbeitet hat, wendet Haynes ein. Damit ist gemeint, dass eine Handlung sowohl einen gewollten guten als auch einen nicht gewollten schlechten Effekt haben kann. Um moralisch gerechtfertigt zu sein, muss die gute Wirkung der Handlung die schlechte überwiegen. Die negative Wirkung darf nicht direkt beabsichtigt werden, sie darf nur in Kauf genommen werden. Das moralisch Schlechte darf nie zum Mittel für einen beabsichtigten guten Zweck werden. Papst Paul VI. hat dies in der Enzyklika Humanae vitae so formuliert: „Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern.“ (HV 14) Pegoraros Stellungnahme zum assistierten Suizid ist vor dem Hintergrund einer vor kurzem erfolgten Abstimmung in der italienischen Region Venetien zu sehen. Die Abgeordneten haben Maßnahmen zum assistierten Selbstmord verabschiedet. Euthanasie ist in Italien seit einigen Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Aktivisten setzen sich für eine landesweite Legalisierung der Euthanasie ein. Ein Gesetz aus dem Jahr 2019 hat die Sterbehilfe in Italien teilweise entkriminalisiert.
Foto: Archivbild Erzbischof Renzo Pegoraro
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