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| ![]() Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfevor 11 Stunden in Prolife, 3 Lesermeinungen Seit zwei Jahren ist Euthanasie auch für Kinder unter zwölf Jahren legal. Den Haag (kath.net/jg) Die Ministerin gab keine Angaben über Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Kindes bekannt. Ein Ausschuss prüft nun, ob die Ärzte alle vorgeschriebenen Regeln eingehalten haben. Nach der neuen Regelung ist Euthanasie für unheilbar kranke Kinder zwischen einem und zwölf Jahren legal, wenn diese unerträglich leiden und es keine Hoffnung auf Genesung gibt. Davor war aktive Sterbehilfe nur für ältere Kinder und Neugeborene erlaubt. Kindern im Alter zwischen ein und zwölf Jahren waren zunächst noch ausgenommen, da sie der Gesetzgeber nicht als entscheidungsfähig ansah. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen muss der behandelnde Arzt mindestens einen weiteren unabhängigen Arzt einbeziehen. Dieser muss das Kind untersuchen, die Diagnose schriftlich bestätigen und prüfen, ob alle Kriterien erfüllt sind. Die Ärzte besprechen daraufhin die Lage mit den Eltern und beziehen das Kind so weit wie möglich in die Entscheidung ein. Beide Elternteile müssen der Euthanasie ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Sollte vom Kind in irgendeiner Weise Widerstand kommen, darf die Sterbehilfe nicht durchgeführt werden. Die aktive Sterbehilfe wird folgendermaßen durchgeführt. Der Patient bekommt zunächst ein starkes Schlafmittel, welches ihn in ein tiefes Koma versetzt. Anschließend bekommt er ein zweites Mittel, das innerhalb weniger Minuten zum Herz- und Atemstillstand führt. Die Niederlande haben bereits 2002 als erstes Land aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder über zwölf Jahren eingeführt. In Belgien wurden 2014 alle Altersbeschränkungen aufgehoben. In Luxemburg und Spanien ist aktive Sterbehilfe ebenfalls möglich.
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