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Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe

vor 11 Stunden in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Seit zwei Jahren ist Euthanasie auch für Kinder unter zwölf Jahren legal.


Den Haag (kath.net/jg)
In den Niederlanden ist zum ersten Mal ein Kind unter zwölf Jahren im Rahmen der vor zwei Jahren geänderten Bestimmungen des Euthanasiegesetzes getötet worden. Dies geht aus einem Brief der niederländischen Gesundheitsministerin Sophie Hermans an das Parlament des Landes hervor, berichtet die BILD-Zeitung.

Die Ministerin gab keine Angaben über Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Kindes bekannt. Ein Ausschuss prüft nun, ob die Ärzte alle vorgeschriebenen Regeln eingehalten haben. 


Nach der neuen Regelung ist Euthanasie für unheilbar kranke Kinder zwischen einem und zwölf Jahren legal, wenn diese unerträglich leiden und es keine Hoffnung auf Genesung gibt. Davor war aktive Sterbehilfe nur für ältere Kinder und Neugeborene erlaubt. Kindern im Alter zwischen ein und zwölf Jahren waren zunächst noch ausgenommen, da sie der Gesetzgeber nicht als entscheidungsfähig ansah.

Nach den derzeit geltenden Bestimmungen muss der behandelnde Arzt mindestens einen weiteren unabhängigen Arzt einbeziehen. Dieser muss das Kind untersuchen, die Diagnose schriftlich bestätigen und prüfen, ob alle Kriterien erfüllt sind. Die Ärzte besprechen daraufhin die Lage mit den Eltern und beziehen das Kind so weit wie möglich in die Entscheidung ein. Beide Elternteile müssen der Euthanasie ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Sollte vom Kind in irgendeiner Weise Widerstand kommen, darf die Sterbehilfe nicht durchgeführt werden.

Die aktive Sterbehilfe wird folgendermaßen durchgeführt. Der Patient bekommt zunächst ein starkes Schlafmittel, welches ihn in ein tiefes Koma versetzt. Anschließend bekommt er ein zweites Mittel, das innerhalb weniger Minuten zum Herz- und Atemstillstand führt.

Die Niederlande haben bereits 2002 als erstes Land aktive Sterbehilfe für unheilbar kranke Kinder über zwölf Jahren eingeführt. In Belgien wurden 2014 alle Altersbeschränkungen aufgehoben. In Luxemburg und Spanien ist aktive Sterbehilfe ebenfalls möglich.

 


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Lesermeinungen

 je suis vor 5 Stunden 

HINRICHTUNGSSZENARIO...

wie bei wie man es wohl nach gerichtlich verfügten Todesurteilen kennt. Wie können Eltern und Ärzte soetwas zulassen.
Gott sei den Getöteten und ihren Mördern gnädig!


0
 
 Jothekieker vor 10 Stunden 
 

Wegwerfware Mensch

Mord unter dem Deckmantel des Mitleids wird in Europa zunehmend legalisiert. So wird der Mensch zu einer seelenlosen Ware, die einer Kosten-Nutzen-Rechnung unterliegt.
Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten? Weg damit ...

Als Christ wird einem dabei übel.


2
 
 Bilbo B. vor 10 Stunden 
 

Nicht einmal Heiden

Nicht einmal Heiden verhalten sich so! Aber eine Gesellschaft, welche nicht an Gott glaubt, ist zu allem fähig.


4
 

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