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| ![]() Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare21. Mai 2019 in Prolife, 10 Lesermeinungen Fünf Friseure in Unna/Nordrhein-Westfalen weigerten sich, einem Kind mit Down-Syndrom die Haare zu schneiden Der aufgeweckte Einjährige kann den Kopf noch nicht allein halten Unna (kath.net) Fünf Friseure in Unna/Nordrhein-Westfalen weigerten sich, einem Kind mit Down-Syndrom die Haare zu schneiden. Das berichteten Zeitungen der Funke Mediengruppe. Der Junge ist 13 Monate alt, kann den Kopf noch nicht allein halten, deshalb sahen sich offenbar fünf Friseure außerstanden, dem sonst durchaus aufgeweckten und meist gutgelaunten Kind die Haare zu schneiden. Die Zeitung titelte, dass dies ein Skandal sei. Die Mutter zeigte sich über diese Vorfälle schockiert udn berichtete, dass man ihr in einem der angefragten Friseursalons gesagt habe, man schneide solchen Kindern nicht die Haare. Erst der sechste Friseur verpasste dem Buben einen fröhlichen Haarschnitt und postete das Foto sogar stolz auf seinem Facebookauftritt. Friseur Daniel schreibt dazu: In was für einer Gesellschaft leben wir hier eigentlich! Ihr solltet euch schämen, so eine Unmenschlichkeit! Da fehlen einem echt die Worte. Es war mir eine Ehre, dir einen Cut und Style zu verpassen, kleiner Mika. Sein Post wurde bereits mit vielen zustimmenden Kommentaren versehen. Inzwischen wurde auch Hubert Hüppe, früherer Bundestagsabgeordnete von Unna und früherer Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, auf den Vorgang aufmerksam. Er schreib auf Facebook: Wenn es tatsächlich so in meiner Kreisstadt Unna geschehen ist, ist das übelste Diskriminierung, die ich nicht einfach so hinnehmen möchte. Ich werde am Montag der Sache nachgehen! Ich fasse es nicht... Auch die Friseur-Innung Unna hat schon Konsequenzen angekündigt. Foto: Symbolbild Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBehinderte
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