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| ![]() Fällt die CDU erneut um?3. Juli 2025 in Prolife, 9 Lesermeinungen CDL fordert Unionsparteien auf, die Pro-Abtreibungs-SPD-Kandidatin fürs BVG wegen Haltung zum Lebensrecht abzulehnen Berlin (kath.net/rn) Die "Christdemokraten für das Leben" (CDL) warnen vor der Nominierung der linken Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes. Am 7. Juli wird der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags über drei Kandidaten als Richter für das Bundesverfassungsgericht abstimmen. Anschließend benötigen die zukünftigen Richter des Bundesverfassungsgerichtes noch eine Zweidrittelmehrheit im deutschen Bundestag. Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, warnt vor der Ernennung: "Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten." In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht „zuerkannt“ hätte, „also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie.“ Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes „überschaubar“. Damit distanziert die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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