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"Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist großteils erlaubt"20. Jänner 2025 in Deutschland, 6 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der deutsche Verfassungsjurist Gerd Morgenthaler warnt vor der Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland. Mit unklaren Begriffen wie ‚Hass‘ und ‚Hetze‘ würden Menschen eingeschüchtert.
Siegen (kath.net/jg)
Der deutsche Verfassungsjurist Prof. Dr. Gerd Morgenthaler hat in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung vor einer Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland gewarnt.
Begriffe wie Hass und Hetze, würden „als Hebel benutzt, um Maßnahmen zu ergreifen, die Meinungsfreiheit einzuschränken“, sagt er wörtlich. Auf dieser Grundlage würden Hausdurchsuchungen aufgrund von Lappalien durchgeführt, kritisiert er. Dies dürfe nicht akzeptiert werden. Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantiere die Meinungsfreiheit. Die Grenzen seien dort klar gezogen: Recht der persönlichen Ehre, Schutz der Jugend und die allgemeinen Gesetze.
Diese Gesetze müssten klar formuliert sein, damit Grenzen der Meinungsfreiheit für jedermann deutlich erkennbar seien. Die häufig gebrauchten Begriffe „Hass“ und „Hetze“ seien „keine Rechtsbegriffe wie Beleidigung oder üble Nachrede“, betont Morgenthaler. Die letztgenannten Begriffe seien zwar an sich auch sehr unbestimmt, durch die Rechtsprechung aber weitgehend präzisiert worden. Wörtlich sagt Morgenthaler: „Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist grossteils erlaubt.“ 
Ebenso unbestimmte Begriffe seien „rechts“ und „rechtsextrem“. Deren Bestimmung sei eine geisteswissenschaftliche Aufgabe, keine juristische. Daraus könne man für ein Verbotsverfahren oder sonstige staatliche Eingriffe wie Beobachtung durch den Verfassungsschutz keine Rechtsfolgen ableiten, betont Morgenthaler.
Der Paragraf 130 des Strafgesetzbuches, welcher die Volksverhetzung betrifft, sei in den letzten Jahren um neue Tatbestände erweitert worden. Viele Strafrechtler würden dies kritisch sehen, weil die Tatbestände unbestimmt gefasst seien und außerdem eine Tendenz zur Einschränkung der Möglichkeit öffentlicher Diskussionen in sich bergen.
Auch die Strafbarkeit der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens (Paragraf 188) ist ausgeweitet worden, sagt Morgenthaler. Früher habe er nur die Behauptung falscher Fakten umfasst, mittlerweile seien auch Beleidigungstatbestände aufgenommen worden, also Werturteile.
In diesem Zusammenhang sei auch die Praxis bedenklich, die sich etabliert habe. Es gebe Hausdurchsuchungen wegen Internet-Posts. Morgenthaler sieht das kritisch: „Was soll eine Hausdurchsuchung bringen, wenn jemand einen Post weiterleitet? Was will man da beschlagnahmen? Das dient einzig und allein der Einschüchterung“, merkt er an.
Politiker müssten es sich seiner Ansicht nach gefallen lassen, „scharf und polemisch kritisiert zu werden“. Auch delegitimierende Aussagen seien legal. Das habe das Bundesverfassungsgericht immer wieder festgestellt, betont er.
Im Rahmen der Meinungsfreiheit sei es selbstverständlich erlaubt, die Repräsentanten des Staates zu delegitimieren, indem man ihre Politik lächerlich mache und versuche, die Politiker bloßzustellen. Es sei Hauptaufgabe der Opposition, die Regierung schlecht dastehen zu lassen, damit es zu einem Regierungswechsel komme.
Man dürfe auch den Staat als solchen kritisieren oder die Verfassung als solche, einschließlich ihrer Grundprinzipien. Die Grenze werde erst überschritten, wenn man nachweisbar darauf aus sei, die Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen, sagt Morgenthaler.
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler ist Professor für öffentliches Recht an der Universität Siegen. Seine derzeitigen Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen des Verfassungsrechts (Freiheitsgrundrechte, Rechtsstaat, Nachhaltigkeit) und der europäischen Integration (Krisen, Zukunftsperspektiven).
Link zum Interview mit Prof. Dr. Gerd Morgenthaler in der Neuen Zürcher Zeitung: «Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist grossteils erlaubt»: Juraprofessor warnt vor staatlicher Einschüchterung
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Lesermeinungen | lesa 22. Jänner 2025 | |  | Der Anfang vom Ende des Übels: Wenn es erkannt und benannt wird Der Anfang vom Ende des Übels: Wenn es erkannt und benannt wird. Wahrheit macht frei.
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| | | Versusdeum 20. Jänner 2025 | | | @girsberg74 Die CDU muss nach den eigenen Kriterien mit den Grünen zusammengehen, da die SPD schon jetzt zu schwach ist. Freuen wir uns also auf noch einmal 4 Jahre Kinderbuchautor als Wirtschaftsminister. Wenigstens wäre dann Phaser nicht mehr Innenministerin. Stattdessen vielleicht Claudia Roth?
Man beachte übrigens den "grünen" Skandal um die frei erfundenen Strafanzeigen einer genderwoken Aktivisten gegen den Parteigenossen Gelbhaar. Was für eine Schlangengrube, offenbar nur, damit ein Habeck-Vertrauter einen sicheren Listenplatz bekommt. |  1
| | | Johannes14,6 20. Jänner 2025 | | | Die "SCHERE IM KOPF" ist politisch erwünscht Nach dem Motto: "Bestrafe einen, erziehe Hunderte" treffen Strafanzeigen, Bussgelder und sogar spektakuläre Hausdurchsuchungen (Bademantel!) unbescholtene Bürger, die in sozialen Medien ihrem Frust und Ärger über die gegenwärtige Regierungspolitik Luft gemacht haben, was nach GG Art 5 erlaubt ist, und wovon Politiker gar NICHTS MITBEKOMMEN HÄTTEN, wenn sie nicht Anwälte beauftragt hätten, mit KI Äußerungen im Netz aufzuspüren, die man nach dem erweiterten "Majestätsbeleidigungsparagrafen" 188 anzeigen KÖNNTE. (Habeck ist mit >800, Baerbock >500, wie auch Strack-Zimmermann "Spitze")
Die UNBESTIMMTHEIT der Begriffe wie "Hass und Hetze", "rassistische" oder "queerfeindliche" Beleidigung erzeugt ein Klima der UNSICHERHEIT und ÄNGSTLICHKEIT, überhaupt den Mund aufzumachen, was in Umfragen bestätigt wird - ein ERWÜNSCHTER EFFEKT!"Besser vorsichtig sein" sagen inzwischen 40%: de.statista.com/statistik/daten/studie/1067107/umfrage/umfrage-zur-meinungsaeusserung-in-deutschland/ |  2
| | | girsberg74 20. Jänner 2025 | | | Jetzt darf man nur nicht unbedacht, die Leute wieder wählen, die uns all das eingebrockt haben.
Trau schau Wem ! |  3
| | | Versusdeum 20. Jänner 2025 | | | Sehr wichtige Klarstellungen Man kann nicht oft genug betonen, dass mit "Hass und Hetze" (fast?) ausschließlich Meinungen rechts von links gemeint sind und (fast?) nie echter linksextremer, islamistischer oder ausländisch-extremistischer Hass und entsprechende Hetze!
Außerdem sollte man wissen, dass die Statistik zu "rechten" Delikten extrem verzerrt ist, da z.B. selbst Hakenkreuzschmierereien vor AfD-Büros, rein zur Provokation erhobene rechte Arme von Asylbewerbern oder irgendwo in der Nähe eines Asybewerberheims brennende Mülleimer als "rechtsextremistisch" gewertet werden. Und das meiste sind eh "Propagandadelikte", siehe das absurde "Alles für D...". Selbst die Bezeichnung Habecks als "Schwachkopf" landete bei rächz! Ein gewaltiger Luftballon des woken Machtergreifer! |  1
| | | Jothekieker 20. Jänner 2025 | | | Ein politischer Kampfbegriff Elon Musk hat den Begriff "hate speech" einmal so präzisiert:
Es ist die Rede, die sie (die Woken) hassen. |  1
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