![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Oberster Gerichtshof der USA bestätigt Regelungen zum Schutz von Frauen im Sportvor 9 Stunden in Chronik, keine Lesermeinung Mit sechs zu drei Stimmen hat das Höchstgericht bestehende Regelungen bestätigt, die ‚Trans-Frauen‘ aus Bewerben im Frauen- und Mädchensport ausschließen. Washington D.C. (kath.net/jg) Die Richter entschieden im Verhältnis von sechs zu drei für die Regelungen. Sie halten sie für notwendig, um faire Wettbewerbe im Frauensport zu garantieren. Zwei „Trans-Frauen“ hatten gegen bestehende Regelungen geklagt. Sie führten eine Verletzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und andere Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierung an. Das Höchstgericht wies ihre Klagen ab. Mehr als die Hälfte der 50 US-Bundesstaaten hat bereits Regeln für öffentliche Schulen und Hochschulen eingeführt, die das Antreten von biologischen Männern im Frauensport verbieten. Diese Regeln können in Kraft bleiben. „Dürfen Schulen die Teilnahme an Sportwettkämpfen für Frauen und Mädchen an das biologische Geschlecht knüpfen? Die Antwort lautet: Ja“, sagte Brett Kavanaugh, einer der Höchstrichter. US-Präsident Trump bezeichnete das Urteil auf Truth Social als „großen Sieg“ bezeichnet. Im Februar 2025 hat Trump ein Dekret unterzeichnet, mit dem biologische Männer vom Frauensport ausgeschlossen wurden. Öffentliche Schulen und Hochschulen, die „Trans-Frauen“ im Frauensport antreten lassen, erhalten nun keine Bundesmittel mehr.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuUSA
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||