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| ![]() Angeblich ‚Billigung einer Straftat‘: 1.800 Euro Strafe für drei Daumen nach oben5. Juli 2025 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ einen Strafbefehl gegen eine Frau, die einen Bericht über die Tötung eines Vergewaltigers durch das Opfer mit drei ‚Daumen hoch‘-Emojis kommentiert hatte. Kassel (kath.net/jg) Die Staatsanwaltschaft interpretierte die drei „Daumen hoch“-Emojis als „öffentlich einsehbare“ Zustimmung der 64-Jährigen zu einer Straftat, nämlich der vorsätzlichen Tötung „im Wege unberechtigter Selbstjustiz“. Die Justizbehörde ging außerdem davon aus, dass sich die Frau besonders daran erfreut habe, dass die Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden sei. Weiters habe sie sich die Aussage bezüglich der „77 Jungfrauen“ zu eigen gemacht und auf diese Weise versucht, den Getöteten zu verhöhnen, heißt es in dem Strafbefehl. Die Frau kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen.
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